Parlamentskorrespondenz Nr. 413 vom 16.05.2013

Vorlagen: Soziales

Verlängerung des Pflegefonds, neuer landwirtschaftlicher Lehrberuf

Pflegefonds wird bis Ende 2016 verlängert und erhält mehr Mittel

Wien (PK) – Die Regierung schlägt dem Nationalrat eine Änderung des Pflegefondsgesetzes vor (2323 d.B.). Damit soll der im Jahr 2011 eingerichtete Pflegefonds um zwei weitere Jahre bis Ende 2016 verlängert werden. Gleichzeitig ist vorgesehen, die Zuweisungen an den Fonds deutlich aufzustocken, mehr Mittel für Case- und Caremangement bereitzustellen sowie innovative Projekte und qualitätssichernde Maßnahmen zu fördern. Nicht beanspruchte Mittel können in Hinkunft im Ausmaß von bis zu 40 Prozent in das Folgejahr übertragen werden.

Im Konkreten wird der Bund den Pflegefonds im Jahr 2015 mit 300 Mio. € und im Jahr 2016 mit 350 Mio. € speisen. Mit diesen Mitteln sollen wie bisher bestehende Pflegeleistungen abgesichert sowie mobile, stationäre und teilstationäre Dienste weiter ausgebaut werden. Durch die Festlegung eines Richtversorgungsgrades und den angestrebten flächendeckenden Ausbau des so genannten "Case- und Caremanagements" will man sicherstellen, dass in allen Bundesländern für jede pflegebedürftige Person ein bedarfsgerechtes Angebot zur Verfügung steht. Was die Förderung innovativer Pilotprojekte betrifft, nennen die Erläuterungen zur Regierungsvorlage etwa neue Formen der Betreuung demenzkranker Personen und den Einsatz von "Ambient Assistant Living".

Neuer Lehrberuf "Biomasseprouktion und Bioenergiegewinnung"

Mit einer Änderung des Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes und des Landarbeitsgesetzes soll im Bereich der Landwirtschaft ein neuer Lehrberuf eingeführt werden (2324 d.B.). Künftig können sich interessierte Jugendliche auch zum Facharbeiter bzw. zur Facharbeiterin in der Biomasseproduktion und der land- und forstwirtschaftlichen Bioenergiegewinnung ausbilden lassen. Ein Ausbildungsversuch ist bereits im Laufen. Begründet wird die Initiative damit, dass Biomasse als erneuerbarer Energieträger im Vormarsch sei und es für den Betrieb und die Wartung von Biomasseanlagen eines Spezialwissens bedürfe.

Mit der Gesetzesnovelle werden außerdem die Berufsbezeichnungen für landwirtschaftliche FacharbeiterInnen und MeisterInnen vereinheitlicht. Bei einer vorzeitigen Ablegung der Facharbeitprüfung ist das Lehrverhältnis künftig automatisch beendet. (Schluss) gs