Parlamentskorrespondenz Nr. 436 vom 22.05.2013

Berechnung von Almflächen umstritten

Nationalrat schließt mit Land- und Forstwirtschaft, FPÖ fordert Reform bei Untersuchungsausschüssen

Wien (PK) – Land- und Forstwirtschaft sowie ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats waren heute der Abschluss im Plenum . Diskutiert wurde, ob das Agrarrechtsänderungsgesetz Erleichterungen für die Bauern und Bäuerinnen bringen wird oder etwa der AMA mehr Kompetenzen einräumt. Wie Schädlingsbekämpfungs- oder Desinfektionsmittel für Haushalte in Europa zugelassen werden sollen stand auch noch auf der Tagesordnung. Die FPÖ machte abschließend einen neuerlichen Vorstoß zur Reform von Untersuchungsausschüssen.  

Umfangreiche Gesetzesanpassungen im Agrarsektor

Mehrheitlich nahm der Nationalrat heute gesetzliche Anpassungen des Agrarrechts an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit bzw. an EU-Vorgaben an. So werden mit dem Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz für den Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Umwelt und Wasserwirtschaft zahlreiche Materiengesetze - vom Forstgesetz bis zum Pflanzgutgesetz – im Sinne des geänderten Instanzenzugs novelliert. Technische Anpassungen der betreffenden Materiengesetze an aktuelle Entwicklungen und EU-Vorgaben bringt ein Agrarrechtsänderungsgesetz 2013 . Die spanische Sprachfassung des Übereinkommens über das europäische Forstinstitut genehmigte das Plenum einhellig.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) äußerte Zweifel daran, dass das Agrarrechtsänderungsgesetz Erleichterungen für die Bauern und Bäuerinnen bringt. Der "Antragsdschungel" bleibe bestehen, kritisierte er. Zudem werden ihm zufolge EU-Vorgaben in das Gesetz "hineingeschmuggelt" und die Kompetenzen der AMA ausgeweitet.

Abgeordneter Hermann GAHR (V) begrüßte namens der ÖVP die beiden vorliegenden Gesetzesnovellen. Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz werde aktuellen Entwicklungen am Agrarsektor Rechnung getragen, sagte er. Es komme etwa zu mehr Klarheit, was Zuständigkeiten und Verantwortungen betrifft, befristete Rodungen würden erleichtert.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) kritisierte demgegenüber, dass sich in die Verwaltungsvereinfachungen auch einige problematische Punkte gemischt hätten. So seien künftig auch Baumfällungen in Biotopen ohne die Prüfungen von Behörden möglich. Die Grünen würden dem Agrarrechtsänderungsgesetz daher nicht die Zustimmung erteilen. Massive Kritik an Berlakovich übte Pirklhuber im Zusammenhang mit der Almflächenförderung, er ortet ein Förder- und Kontrollchaos.

Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S) wies darauf hin, dass im Agrarrechtsänderungsgesetz auch neue Vorgaben für die Etikettierung von Most enthalten seien. Österreich könne stolz auf die Mostbauern sein, Most sei mittlerweile zu einem Spitzenprodukt geworden, unterstrich sie.

Nach Meinung von Abgeordnetem Gerhard HUBER (B) wird erneut die Chance verpasst, die österreichische Landwirtschaft nach vorne zu bringen und das Agrarrecht zu modernisieren. Sämtliche Oppositionsanträge seien im Landwirtschaftsausschuss schubladisiert worden, bedauerte er. Huber forderte unter anderem einen fairen Wettbewerb in der Landwirtschaft und faire Erzeugerpreise. Kein Verständnis zeigte er dafür, dass Bauern, die in gutem Glauben Almförderungen erhalten haben, nun Rückzahlungen leisten sollten.

Abgeordneter Fritz GRILLITSCH (V) verteidigte die Agrarpolitik der Regierung und wies unter anderem auf das seiner Ansicht nach erfolgreiche Umwelt- und Bioprogramm hin. Diese Programme würden den Bauern Einkommenssicherheit geben, dadurch seien sie weniger von der Volatilität der Märkte abhängig, erklärte er.

Abgeordneter Erich TADLER (T) äußerte Zweifel daran, dass das vorliegende Konvolut an Gesetzesnovellierungen tatsächlich Verwaltungsvereinfachungen bringen wird.

Landwirtschaftsminister Nikolaus BERLAKOVICH betonte, die notwenigen Gesetzesanpassungen würden auch dafür genutzt, den Agrarsektor moderner auszurichten. Österreich beschreite weiter den Weg einer ökologischen, nachhaltigen und kleinstrukturierten Landwirtschaft, bekräftigte er. Man setze auf Qualität und Genuss.

Zur Diskussion um die Saatgutverordnung merkte Berlakovich an, Österreich habe in der Vergangenheit die von der EU eingeräumten Spielräume im Sinne der Interessen von Kleinsämereien, Gärtnereien und Bauern stets ausgenutzt. Daran wolle man auch in Zukunft festhalten. Was die Förderung von Almbauern betrifft, komme man mit Polemik nicht weiter, sagte der Minister, vielmehr gehe es darum, den Bauern Rechtssicherheit zu geben. Für ihn ist jedoch klar, dass Bauern, wenn sie zu viel Almfläche angegeben haben, Förderungen zurückzahlen müssen.

Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S) machte sich für so genannte Bringungsgenossenschaften stark und begrüßte vorgesehene Verwaltungsvereinfachungen für befristete Rodungen. Windschutzanlagen seien dadurch nicht gefährdet, unterstrich sie.

Abgeordneter Maximilian LINDER (F) kritisierte die langen Fristen, die der AMA für Entscheidungen eingeräumt werden. Gäbe es vernünftige Vorschriften, könnte die AMA auch schneller entscheiden, konstatierte er. 

Abgeordneter Peter MAYER (V) brachte einen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz Land- und Forstwirtschaft ein. Da einige Bundesländer darauf beharren, selbst festzulegen, in welchen Angelegenheiten die Landesverwaltungsgerichte durch einen Einzelrichter bzw. durch einen Senat entscheiden, werden entsprechende Vorgaben aus dem Flurverfassungs-Grundsatzgesetz, dem Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz und weiteren Gesetzen gestrichen. Stattdessen wird eine Übermittlungspflicht von Gerichtsentscheidungen an den Landwirtschaftsminister verankert.

Abgeordnete Elisabeth GROSSMANN (S) hob hervor, dass angesichts der immer größer werdenden Anforderungen an die Landwirtschaft eine gute Ausbildung von Landwirtinnen und Landwirten wichtiger denn je sei. Es sei noch nie so schwierig gewesen, Bauer bzw. Bäuerin zu sein, meinte sie.

Abgeordneter Josef MUCHITSCH (S) sprach sich dafür aus, alles zu unternehmen, um im Bereich der Schweinezucht Tierfabriken in der Südsteiermark zu verhindern. Die Südsteiermark solle eine Genussregion bleiben und nicht zu einer Gülleregion verkommen, warnte er.

Abgeordneter Ewald SACHER (S) brach eine Lanze für Nebenerwerbslandwirte und machte darauf aufmerksam, dass gerade im Wein- und Obstbau in der Wachau viele kleine Betriebe tätig seien. Gerade diese Weinbauern und -bäuerinnen seien es, die sich um den Erhalt von Kellergassen verdient machten, meinte er. Sacher appellierte zudem an die Landwirtschaft, angesichts der hohen Nitratbelastung von Grundwasser in manchen Gebieten sorgfältig mit Pestiziden umzugehen.

Abgeordnete Elisabeth HAKEL (S) hielt fest, bei der Almflächenförderung handle es sich um einen Konflikt zwischen Brüssel und dem Landwirtschaftsministerium. Für diesen Konflikt sollten nicht die Almbauern zahlen, bekräftigte sie. Hakel hob zudem die hohe Qualität von steirischem Wein und steirischem Obst hervor.

Abgeordneter Kurt GASSNER (S) führte aus, dass Österreich nach wie vor eine funktionierende Landwirtschaft habe, sei dem Fleiß der Bauern und Bäuerinnen zu verdanken. Er machte sich außerdem neuerlich für das Verbot von Neonicotinoiden stark, die für ihn eindeutig ein Bienengift sind.

Der Nationalrat verabschiedete das Verwaltungsgerichtsbarkeit-Anpassungsgesetz Land- und Forstwirtschaft unter Berücksichtigung des Abänderungsantrag der Koalitionsparteien mit Stimmenmehrheit. Auch das Agrarrechtsänderungsgesetz wurde von den Abgeordneten mehrheitlich beschlossen. Einstimmig genehmigen die Abgeordneten das Übereinkommen über das Europäische Forstinstitut.

Europaweite Regelungen für Giftstoffe im Haushalt

Zustimmung gab es zum neuen Biozid-Produkte-Gesetz , mit dem die diesbezügliche EU-Verordnung vollzogen wird. Das Gesetz enthält Vorschriften über Zuständigkeiten und Verfahrensabläufe, aber keine inhaltlichen Bestimmungen etwa betreffend Definition und Zulassungskriterien. Letztere Aspekte werden nämlich in der Biozidprodukteverordnung geregelt.

Abgeordneter Harald JANNACH (F) erläuterte, es gehe in der Novelle um verschiedene Holzschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, wobei nach Vorstellung der EU auch der freie Warenverkehr dieser Mittel verbessert werden solle. In der Stellungnahme der Salzburger Landesregierung wurde scharfe Kritik geübt, welcher die Abänderungen des Ausschusses aus Sicht seiner Fraktion nicht ausreichend Rechnung trage. Kritisch sehe die FPÖ auch die so genannte Unionszulassung und spreche sich für nationalstaatliche Zulassungsverfahren für Biozide aus.  

Abgeordneter Hermann SCHULTES (V) sah hingegen eine weitgehend unproblematische Umsetzung einer EU-Richtlinie. Biozide seien weit verbreitet, darunter fielen etwa auch Desinfektionsmittel, Gelsenstecker oder Hundeflohbänder. Durch das Gesetz werde sichergestellt, dass diese Produkte an einer zentralen Stelle auf hohem Niveau geprüft werden. Österreich könnte eine Sonderzulassung für Pflanzenschutzmittel selbst kaum finanzieren. So hingegen gebe es ein europäisches Sicherheitsnetz und einen gemeinsamen Standard. Neonicotinoide seien im Übrigen in vielen Bereichen gegen schädliche und unangenehme Insekten in Verwendung und erleichterten das Leben, es sei aber auf den sicheren Umgang mit ihnen zu achten. 

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) verwies darauf, dass nicht nur die Landwirtschaft Glyphosat verwendet, sondern auch viele andere, etwa die ÖBB oder Straßenbahnunternehmen sie zur Unkrautbekämpfung auf Gleisanlagen einsetzen. Sie seien daher bereits in Bioprodukten nachweisbar. Neonicotinoide seien weit giftiger als das unterdessen verbotene DDT. Was davon allein in Österreich jährlich ausgebracht werde, entspreche an Giftigkeit der weltweiten Jahresproduktion von DDT in den sechziger Jahren, rechnete er vor.  

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) stellte klar, es gehe hier um Schädlingsbekämpfung im nichtagrarischen Bereich. Jeder habe solche Mittel zuhause, es sei daher wichtig, das Risiko dieser Produkte abzuschätzen. Es sei auch kein EU-Diktat, wie die FPÖ behaupte, sondern eine Weiterentwicklung einer bereits umgesetzten Richtlinie mit Verbesserungen im Sinne der Konsumenten. Wichtig sei das Bewusstsein, dass man mit diesen Mitteln verantwortungsvoll umgehen müsse, dazu gehöre auch die entsprechende Kontrolle. 

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) hielt fest, dass es sich um eine unmittelbar rechtswirksame EU-Verordnung handle. Die Grünen hielten eine europaweite Regelung sehr wohl für sinnvoll, denn es sollten überall dieselben Regeln für diese Mittel gelten. Auch Produkte der Nanoindustrie, die immer mehr an Bedeutung gewinnen, seien von der Regelung erfasst. Kritik übte Pirklhuber aber am vereinfachten Zulassungsverfahren. Dieses baue vor allem auf Risikobewertungen auf, die stets schwierig seien. Die Grünen würden aufgrund der noch bestehenden Mängel dem Gesetz daher nicht zustimmen.

Bundesminister Nikolaus BERLAKOVICH verwies darauf, dass man mit Bioziden, die eine breite Palette von Produkten umfassen, heute viel verantwortlicher und sorgsamer als früher umgehe. Das Gesetz sei aufgrund neuer EU-Richtlinien notwendig und bringe durch eine europaweite Regelung mehr Sicherheit für die KonsumentInnen bei der Anwendung dieser Produkte. 

Abgeordneter Fritz GRILLITSCH (V) wies darauf hin, dass es hier unter anderem um Mittel gehe, wie sie für Desinfektion oder Schutz von Mauerwerk eingesetzt werden. Es sei nicht angebracht, einen negativen Bezug zu Pflanzenschutzmitteln herzustellen, denn die Bauern und Bäuerinnen würden mit solchen Mitteln streng umgehen, während im privaten Bereich mit Schädlingsbekämpfungsmitteln viel nachlässiger hantiert werde. 

Abgeordneter Franz ESSL (V) plädierte für mehr Sachlichkeit in der Diskussion. Es gehe um eine Anpassung der österreichischen Gesetze, sie betreffe die Anwendung von Chemikalien bei denen ein sorgsamer Umgang geboten sei. Eine europaweite Zulassung bringe Vorteile und bedeute mehr Sicherheit für die KonsumentInnen.

Der Gesetzentwurf wurde mehrheitlich angenommen.       

FPÖ nimmt neuen Anlauf für U-Ausschuss-Reform

Zum Abschluss seiner Sitzung nahm der Nationalrat einen Antrag der FPÖ in Erste Lesung, der auf eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats abzielt. Die FPÖ will mit neuen Vorschlägen Bewegung in die stockenden Parteienverhandlungen über eine U-Ausschuss-Reform bringen. Dem Antrag zufolge soll jedem Klub mit zumindest zwanzig Abgeordneten einmal pro Gesetzgebungsperiode das Recht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zustehen, zudem sind umfassende Minderheitsrechte in Bezug auf die Anforderung von Akten und die Ladung von Auskunftspersonen sowie eine zeitliche Begrenzung des Ausschusses auf ein Jahr vorgesehen.

Abgeordneter  Otto PENDL (S) zeigte sich überzeugt, dass es gelingen werde, im Geschäftsordnungsausschuss zu Regelungen betreffend die Durchführung von Untersuchungsausschüssen zu finden. Die SPÖ gehe offen in diese Diskussion, kündigte er an.

Abgeordneter Werner AMON (V) fand es bemerkenswert, dass die Antragsteller nicht anwesend seien, die FPÖ nehme das Anliegen offenbar selbst nicht sehr ernst. Der Antrag selbst enthalte einige passable Vorschläge, etwa zur Schlichtungsstelle für Streitfragen. Enthalten sei aber auch manches, das weniger praktikabel sei, etwa zur Rolle des bzw. der Vorsitzenden.

Abgeordneter Gernot DARMANN (F) meinte zu seinem Vorredner, er möge keine voreiligen Schlüsse über das Engagement der FPÖ ziehen. Es gebe wohlbekannte Gründe, warum das Thema zwar schon seit 2009 diskutiert werde, aber erst heute auf der Tagesordnung stehe. SPÖ und ÖVP hätten von Grünen und BZÖ die Zweidrittelmehrheit für die Lockerung des Bankgeheimnisses mit der Zusage erkauft, die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen durch eine qualifizierte Minderheit des Nationalrats zu ermöglichen. Die FPÖ habe dazu konkrete Vorschläge unterbreitet. SPÖ und ÖVP hingegen hätten die Verhandlungen bisher behindert. Er hoffe, dass nun im Ausschuss eine sachliche Debatte stattfinden werde. Dann werde sich zeigen, welche Fraktionen zu einer Aufwertung der Kontrollfunktion des Nationalrats bereit seien. 

Abgeordneter Dieter BROSZ (G) meinte, er erwarte viele interessante Diskussionen. Es habe im Übrigen keine Junktimierung der Forderung mit dem Bankgeheimnis gegeben. Das Papier, das SPÖ und ÖVP zum Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht unterschrieben habe, sei leider wenig wert gewesen. Die Regierungsparteien könnten das Problem jetzt lösen, oder es zu einem Thema im Wahlkampf und darüber hinaus werden lassen. Für die Grünen sei der Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht auch eine Koalitionsbedingung, hielt Brosz fest. 

Abgeordneter Stefan PETZNER (B) bedauerte, dass die Umsetzung der Neuregelung von Untersuchungsausschüssen in dieser Legislativperiode nicht mehr zustande kommen werde. SPÖ und ÖVP hätten sicher gute Gründe, Untersuchungsausschüsse als Minderheitsrecht zu fürchten. Das zeige etwa der aktuelle Telekom-Prozess, bei dem klar geworden sei, wie viel Geld an ihre Vorfeldorganisationen geflossen sei. Aufklärung müsse für alle gelten. Seit 2009 werde von der Koalition stets behauptet, dass FPÖ und BZÖ sich in der Hypo-Affäre schuldig gemacht hätten. Seltsamerweise lehne die Koalition aber den Untersuchungsausschuss zur Notverstaatlichung der Hypo und anderer Banken stets ab, er frage sich, was sie zu verbergen habe. Das BZÖ werde weiter für Aufklärung und den Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht kämpfen, bekräftigte Petzner.  

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) sprach von einem berechtigten Antrag, denn die Vergangenheit habe gezeigt, dass es immer dann Untersuchungsausschüsse gegeben habe, wenn der Druck der öffentlichen Meinung auf die Regierungsparteien zu stark wurde. Für eine effektive Kontrolle müsse man der Opposition aber das entsprechende Werkzeug in die Hand geben. Die Koalition könne hier ihre Handschlagqualität beweisen, indem sie den Antrag unterstütze.

Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen. (Schluss Nationalrat) red