Parlamentskorrespondenz Nr. 456 vom 28.05.2013

Vorlagen: Bauten

Wirtschaftsministerium soll notifizierende Behörde für die Bauprodukteverordnung werden

Wien (PK) - Die EU-Bauprodukteverordnung, mit der die nationalstaatlichen Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten harmonisiert werden, tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Damit Herstellungsbetriebe von Bauprodukten leichter zu einem Qualitätsnachweis ihrer Waren kommen, ist unionsrechtlich für die Benennung von Stellen eine notifizierende Behörde vorgeschrieben, von der entsprechende Meldungen an die EU-Kommission ergehen. Diese Stellen werden im Rahmen der Bauprodukteverordnung als Prüfstellen oder Zertifizierungsstellen tätig.

Da Österreich über keine derartige Stelle verfügt, schlägt eine Regierungsvorlage (2334 d.B.) die Einrichtung einer Notifikationsbehörde beim Wirtschaftsministerium vor. Im Zusammenhang mit den im Gesetzesentwurf festgelegten Verfahrensbestimmungen wird auf die ebenfalls im Wirtschaftsministerium installierte nationale Akkreditierungsstelle hingewiesen, deren Bescheid erst eine Notifikation von Stellen, die im Rahmen der Bauprodukteverordnung tätig werden, ermöglichen soll. Die Festlegung der Gebühren für Notifikationen soll bis 31. Dezember 2014 gesetzlich, danach durch Verordnung des Wirtschaftsministers erfolgen.

Obwohl das Baurecht verfassungsrechtlich in der Länderkompetenz liegt, sei es aus verwaltungsökonomischen Gründen angebracht, die betreffenden Notifikationsverfahren dem Bund zu übertragen, heißt es in der Folgenabschätzung des Gesetzesentwurfs. Zur Realisierung dieser Verfassungsbestimmung ist im Nationalrat und im Bundesrat bei der Beschlussfassung jeweils eine Zweidrittelmehrheit notwendig, worauf auch die Vorlage hinweist. (Schluss) rei

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