Parlamentskorrespondenz Nr. 472 vom 03.06.2013

Vorlagen: Bürgerinitiativen

Handy-Steuer, Flurverfassung, ÖH-Wahlen, Lärmschutz, Doppelstaatsbürgerschaft für Kinder, Bundeskompetenz für Kindergärten und Horte

Wien PK) – Dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen liegen wieder zahlreiche Bürgerinitiativen vor, die vom Nein zur Handy- und Computersteuer über die Änderung des Flurverfassungsgesetzes, die Schließung der Lärmschutzwände an der Autobahn bei Volders, Doppelstaatsbürgerschaften für Kinder, die Forderung nach einer Bundeskompetenz für Kindebetreuungseinrichtungen und Horte bis hin zum passiven Wahlrecht für Nicht-EWR-Studierende reichen.

Bürgerinitiative: Nein zur Handy- und Computersteuer!

Gegen eine Abgabe auf Speichermedien in elektronischen Geräten wenden sich die Unterstützer einer Bürgerinitiative mit dem Titel "Nein zur Handy- und Computersteuer! Ja zu einem modernen Urheberrecht!" (62/BI und 21/BI). Die derzeit angedachte Urheberrechtsabgabe auf alle Datenspeicher führe nur dazu, dass Konsumentlnnen in Hinkunft für einen Inhalt mehrfach zahlen müssten. Dazu komme, dass die Geräte und Datenträger heute multifunktional sind und nur zu einem geringem Ausmaß für die (mit der Abgabe abzugeltende) Erstellung von Privatkopien verwendet werden, argumentieren die InitiatorInnen der Bürgerinitiative. Notwendig wäre ein modernes Urheberrecht, das eine sachgerechte, faire und unbürokratische Regelung bringt und vor allem transparent macht, wofür die Konsumentlnnen bezahlen sollen und wie die Mittel verteilt werden. Geeignete Lösungsvorschläge sollten im Rahmen einer parlamentarischen Enquete erörtert werden.

Bürgerinitiative zur Sanierung des Flurverfassungsgesetzes

Für die Novellierung des Flurverfassungsgrundgesetzes 1951 treten die Unterstützer einer weiteren Bürgerinitiative ein (63/BI und 22/BI). Auf Grund nicht durchgeführter Gesetzesreparaturen sind ihrer Ansicht nach "Verwerfungen" im Bodenreformrecht entstanden, "welche heute jede zweite Tiroler Ortsgemeinde in einen juristischen Kampfplatz verwandeln". Der Nationalrat wird daher ersucht, die Zuständigkeit des Flurverfassungsrechts für agrargemeinschaftliche Grundstücke neu und differenziert festzustellen, um einer unseligen Entwicklung wie in Tirol dauerhaft und klärend entgegen zu treten, heißt es in der Bürgerinitiative.

Lärmschutz an der Inntal Autobahn im Gemeindegebiet Volders

Die Unterstützer einer Bürgerinitiative ersuchen den Nationalrat, auf die ASFINAG einzuwirken, damit der zugesagte Lückenschluss zwischen den bestehenden Lärmschutzwänden auf der Südseite der Inntal Autobahn A12 im Gemeindegebiet Volders endlich durchgeführt wird. Bereits im Jahr 2005 habe eine detaillierte Lärmuntersuchung die Notwendigkeit einer solchen Baumaßnahme verdeutlicht, argumentieren die BürgerInnen (64/BI und 23/BI).

Passives Wahlrecht für Nicht-EWR-Studenten in der ÖH

Für eine Änderung des Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetzes setzt sich eine weitere Bürgerinitiative ein (65/BI und 24/BI). Die Unterstützer sind der Ansicht, dass EWR-Staatsangehörigen, die derzeit an den Unis zwar wählen dürfen (aktiv), auch das passive Wahlrecht – also die Möglichkeit zur Entsendung in universitäre Kollegialorgane – eingeräumt werden sollte. Es handle sich dabei um einen massiven Eingriff in die Mitbestimmungsrechte von Studierenden an den Universitäten und um eine Form der Diskriminierung, die u.a. auch im Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2004 bezüglich des passiven Wahlrechts anderer Interessensvertretungen (Betriebsrat und Arbeiterkammer) zum Ausdruck kam, argumentieren die Unterzeichner.

Bürgerinitiative: "Alle Kinder sind unsere Kinder!"

Der Nationalrat wird von den Unterstützern einer Bürgerinitiative ersucht, das Staatsbürgerschaftsrecht dahingehend zu ändern, dass Kinder automatisch als ÖsterreicherInnen zur Welt kommen, wenn zumindest ein Elternteil seit mindestens einem Jahr einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat, und dass Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften generell geduldet werden. (66/BI und 25/BI). Österreich müsse anerkennen, dass Kinder, die in diesem Land zur Welt kommen, von Anbeginn an zu diesem Land gehören und Teil dieser Gesellschaft sind. Außerdem sei es kein Widerspruch, Österreicher zu sein und gleichzeitig auch kulturelle Verbindungen zu einem anderen Land zu haben (Doppelstaatsbürgerschaft).

Bundeskompetenz für Kinderbetreuungseinrichtungen und Horte

Ein Bundesrahmengesetz zur Struktur- und Organisationsgestaltung für elementar pädagogische Einrichtungen und Horte, wünschen sich die InitiatorInnen einer Bürgerinitiative, was auch eine entsprechende Änderung der Bundesverfassung erforderlich machen würde. Die ausführende Gesetzgebung in diesem Bereich – jedenfalls das Personalwesen – sollte aber weiterhin Ländersache bleiben (67/BI und 26/BI). Das Bundesrahmengesetz müsste "Mindeststandards" hinsichtlich folgender Punkte festlegen: einheitliche Ausbildung und Fortbildung des pädagogischen und des unterstützenden Personals, Vor- und Nachbereitungszeiten sowie Reflexionszeiten innerhalb der Dienstzeit, Erwachsenen-Kind-Schlüssel, Kinderanzahl pro geführter Gruppenform sowie räumliche Erfordernisse (Innen- und Außenbereich). (Schluss) sue