Parlamentskorrespondenz Nr. 474 vom 03.06.2013

Vorlagen: Äußeres

Sozialrechtliche Ansprüche in der Entwicklungszusammenarbeit sollen ausgeweitet werden

Wien (PK) – Eine Novelle des Entwicklungshelfergesetzes und des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (2375 d.B.) zielt auf die Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Situation von Fachkräften in der Entwicklungszusammenarbeit ab. Konkret betreffen die Änderungen eine Festschreibung des Anspruches auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sowie die Bereiche Reiseversicherung, Reisekosten, Reintegration, staatliche Familienleistungen und eine Anpassung der Pensionsregelung. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getragen, dass mitreisenden PartnerInnen die Aufnahme einer eigenen Arbeit gestattet ist. Weiters gewährleisten die novellierten Bestimmungen die rechtliche Gleichstellung von EU-/EWR- und Schweizer Staatsangehörigen. (Schluss) rei