Parlamentskorrespondenz Nr. 475 vom 03.06.2013

Vorlagen: Wirtschaft

UWG-Novelle bringt Vereinfachung der Regeln für Abverkäufe

Wien (PK) – Die Änderung des Bundesgesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG-Novelle 2013) reduziert die Bewilligungspflicht bei der Ankündigung von bestimmten Ausverkäufen (2338 d.B.). Es handelt sich dabei um eine Klarstellung im UWG, die aufgrund eines EuGH-Urteils erforderlich ist. Eine Vorabbewilligung für den Ausverkauf ist damit nur mehr bei Geschäftsauflösung bzw. –verlegung gegeben. Im Fall der Ankündigung von beschleunigten Ausverkäufen aufgrund von Elementarereignissen wie etwa Hochwasser oder Brand soll eine bloße Anzeigepflicht anstelle des nach dem geltenden Recht normalen Bewilligungsverfahrens ausreichen. (Schluss) sox


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