Parlamentskorrespondenz Nr. 529 vom 13.06.2013

Kinderbetreuungsgeld - einmaliger Wechsel zwischen Varianten möglich

Bund zahlt weiter beim verpflichtenden Kindergartenjahr mit

Wien (PK) – Im Nationalrat standen heute auch Familienthemen zur Diskussion. So soll es in Hinkunft Eltern möglich sein, 14 Tage nach Antragstellung noch eine andere Kindergeldvariante zu wählen. Darüber hinaus genehmigten die Abgeordneten eine Bund-Länder-Vereinbarung, wonach der Bundeszuschuss zum verpflichtenden Kindergartenjahr für weitere zwei Jahre gesichert ist. Familienminister Reinhold Mitterlehner sprach sich in diesem Zusammenhang für einheitliche Standards für Kindergärten aus.

Kinderbetreuungsgeld: Diskussion über Anzahl der Varianten und über Zuverdienstobergrenze

Die Änderungen zum Kinderbetreuungsgeld passierten den Nationalrat  mit Stimmenmehrheit. Damit wird es nun möglich, innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung zwischen den Kinderbetreuungsgeld-Varianten zu wechseln. Die Novelle enthält auch Klarstellungen bezüglich der Zuverdienstgrenze. Der Antrag der Grünen, Eltern mehr Entscheidungsspielraum bei der Wahl der Kinderbetreuungsgeld-Variante zu geben, wurde mit der Regierungsvorlage miterledigt. Ein Entschließungsantrag der FPÖ zur völligen Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld fand keine Mehrheit.

Generelle Kritik an der Familienpolitik der Regierung übte Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F). Die vorliegende Gesetzesnovelle bringe zwar einzelne Verbesserungen, sagte sie, im Vergleich zu dem, was notwendig wäre, handle es sich jedoch lediglich um eine "Mikro-Reform". Kitzmüller fragte unter anderem, wann Familienleistungen endlich valorisiert würden, wann endlich über ein familienfreundlicheres Steuermodell diskutiert werde und wann die Zuverdienstgrenze zum Kinderbetreuungsgeld endlich abgeschafft wird.

Abgeordnete Ridi Maria STEIBL (V) erinnerte ihre Vorrednerin an die zahlreichen Verbesserungen, die ihrer Ansicht nach in den letzten Jahren für Familien beschlossen wurden. Auch zur vorliegenden Novelle äußerte sie sich zustimmend. Eine gänzliche Abschaffung der Zuverdienstgrenze würde Steibl zufolge mehr als 170 Mio. € kosten und die Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung eher reduzieren als anheben.

Dem gegenüber hielt Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) fest, das BZÖ werde der vorliegenden Gesetzesnovelle nicht zustimmen. Ihre Fraktion habe nichts gegen die vorgesehenen Verbesserungen, es seien aber große Reformen statt kleiner Schritte erforderlich. Haubner sprach sich unter anderem dafür aus, die mittlerweile fünf Kinderbetreuungsgeld-Modelle auf eine Langzeit- und eine Kurzzeitvariante zu reduzieren und die Zuverdienstgrenze gänzlich abzuschaffen. Massive Kritik übte sie außerdem daran, dass Familienleistungen nicht regelmäßig valorisiert werden.

Auf das österreichische System der Familienförderung könne man stolz sein, unterstrich wiederum Abgeordnete Gabriele BINDER-MAIER (S). Es gebe immer wieder Verbesserungsmöglichkeiten, meinte sie, man müsse aber sorgsam mit den vorhandenen Mitteln umgehen. Was die Reduktion der Zahl der Kinderbetreuungsgeld-Modelle betrifft, kann sich Binder-Maier am ehesten die Abschaffung der längsten Variante vorstellen, da Frauen Nachteile hätten, wenn sie zu lange vom Arbeitsmarkt weg sind. Eine gänzliche Streichung der Zuverdienstgrenze lehnt sie ab.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) führte aus, mit der vorliegenden Novelle würden einige sinnvolle Reparaturen durchgeführt. Besonders zeigte sie sich über den künftig möglichen einmaligen Wechsel der Kinderbetreuungsgeld-Variante erfreut, da damit Irrtümer korrigiert werden könnten. Generell regte Musiol an, den Bezug von Kinderbetreuungsgeld zu flexibilisieren und im Falle von AlleinerzieherInnen auch Großeltern oder neuen PartnerInnen den Bezug von Kindergeld zu ermöglichen. Eine ersatzlose Abschaffung der Zuverdienstgrenze lehnt auch Musiol ab, sie kann sich aber Arbeitszeitobergrenzen statt finanzieller Obergrenzen vorstellen.

Abgeordnete Martina SCHENK (T) kündigte die Zustimmung des Team Stronach zur Gesetzesnovelle an, regte aber ebenfalls an, die fünf Kinderbetreuungsgeld-Modelle auf zwei bis drei Modelle zu reduzieren. Generell urgierte sie bessere Rahmenbedingungen für Familien, wobei sie konkret etwa den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen nannte. Schenk trat auch für eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze ein, dieser Schritt würde ihrer Ansicht nach die Väterbeteiligung sehr wohl erhöhen und mehr Wahlfreiheit für Familien bringen.

Skeptisch zur wiederkehrenden Forderung, die Kinderbetreuungsgeld-Varianten zu reduzieren, äußerte sich Abgeordnete Gabriele TAMANDL (V). Die Familien wüssten in der Regel ganz genau, was für ihre Situation am besten sei, betonte sie. Auch die Langzeitvariante habe ihre Berechtigung, wie ihre große Inanspruchnahme zeige. Eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze lehnte Tamandl ab, sie wolle, dass sich Väter auch wirklich an der Kinderbetreuung beteiligen. Eine Stundenreduktion wäre ihrer Meinung nach bei Selbstständigen und LandwirtInnen schwer kontrollierbar.

Auch Abgeordnete Gisela WURM (S) erachtet die große Auswahl an Kinderbetreuungsgeld-Varianten als Gewinn für die Familien und nicht als Nachteil. Darüber hinaus sprach sie sich ebenfalls gegen eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze aus, da es, wie sie meinte, Zweck des Kinderbetreuungsgeldes sei, dass derjenige, der es bezieht, sich auch um die Kinder kümmert.

Familienminister Reinhold MITTERLEHNER bekräftigte, das vorliegende Gesetz bringe klare Verbesserungen für Familien und sei nicht nur eine Reparatur. Insgesamt hat Österreich, was Beihilfen und Transferleistungen für Familien betrifft, seiner Auffassung nach ein sehr gutes System. Über einen Ausbau von Leistungen könne man dann nachdenken, wenn der Familienlastenausgleichsfonds wieder ins Plus schwenke, sagte er.

Eine Abschaffung der Langzeitvariante des Kinderbetreuungsgeldes kann sich Mitterlehner grundsätzlich vorstellen, zunächst müssten aber ausreichend Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen. Der Minister verteidigte auch die Zuverdienstgrenze, ohne die jeder Anreiz für Männer fehlen würde, selbst beim Kind zu bleiben.

Abgeordneter Franz RIEPL (S) stellte fest, würde es einen Wettbewerb in der EU für Familienleistungen geben, würde Österreich am Stockerl stehen und vielleicht sogar ganz oben. Er erachtet allerdings einen Ausbau der Kinderbetreuungsplätze für erforderlich.

Die Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wurde vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen. Der Entschließungsantrag der FPÖ betreffend Wahlfreiheit der Eltern jedoch abgelehnt. Ebenfalls mit Stimmenmehrheit nahmen die Abgeordneten den ablehnenden Bericht des Familienausschusses über den FPÖ-Antrag zur Zuverdienstgrenze zur Kenntnis.

Bund zahlt 70 Mio. € zum verpflichtenden Kindergartenjahr dazu

Bis auf die FPÖ stimmten alle Fraktionen für die zweijährige Verlängerung des Abkommens zwischen Bund und Ländern, das vor dem Hintergrund des verpflichtenden Kindergartenjahres eine teilweise Abgeltung der Kosten durch den Bund vorsieht. Die FPÖ sprach sich dabei erneut dezidiert gegen das verpflichtende Kindergartenjahr aus. Mit der Bund-Länder-Vereinbarung werden seit dem Kindergartenjahr 2009/10 jährlich 70 Mio. € zur Verfügung gestellt, die nach einem bestimmten Schlüssel – abhängig vom Anteil der 5-jährigen Kinder – auf die Bundesländer aufgeteilt sind.

Abgeordnete Carmen GARTELGRUBER (F) äußerte sich kritisch zum verpflichtenden Kindergartenjahr und meinte, es gebe bisher keine Bestätigung, dass sich durch den verpflichtenden Kindergartenbesuch die sprachliche Kompetenz der SchülerInnen erhöht hätte. Die 70 Mio. €, die der Bund dafür zur Verfügung stellt, wären ihrer Ansicht nach besser investiert, würde man sie den Familien direkt zur Verfügung stellen. Um die Wahlfreiheit für Eltern auszubauen, regt Gartelgruber an, jene Eltern von Kindern unter drei Jahren zusätzlich finanziell zu unterstützen, die ihre Kinder zu Hause betreuen und keine Kinderbetreuungseinrichtung in Anspruch nehmen. Es gebe dazu in der Gemeinde Berndorf ein vorbildliches Modell, betonte sie und brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag ein.

Abgeordnete Christine MAREK (V) wertete die Verlängerung der Bund-Länder-Vereinbarung über Zweckzuschüsse des Bundes zum verpflichtenden Gratis-Kindergartenjahr als richtige und wichtige Maßnahme. Für sie ist der Kindergarten eine wichtige Bildungsinstitution, die weiter ausgebaut werden soll. Den Antrag der FPÖ lehnte Marek ab, sie fürchtet, dass dadurch notwendiges Geld für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen abgezogen würde.

Auch Abgeordnete Angela LUEGER (S) wandte sich dagegen, Nicht-Erwerbstätigkeit zusätzlich zu fördern. Im Kindergarten gehe es nicht nur um sprachliche Förderung, sondern auch um die motorische und soziale Förderung von Kindern, bekräftigte sie. Lueger begrüßte daher ausdrücklich, dass das verpflichtende Gratiskindergartenjahr um weitere zwei Jahre verlängert wird. Positiv ist für sie auch, dass übriggebliebene Zuschüsse des Bundes für Qualitätsverbesserungen wie kleinere Gruppen oder die Förderung sprachlicher Vielfalt verwendet werden können.

Für verstärkte Investitionen in die Kinderbetreuungseinrichtungen sprach sich Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) aus und kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an. Sie deponierte zudem den Wunsch nach einem zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr, kritisierte ferner, dass die Kostenlosigkeit nicht für den ganzen Tag vorgesehen ist, und vermisste überdies länderübergreifende Regelungen. Den FPÖ-Antrag lehnte sie mit der Begründung ab, die von den Antragstellerinnen propagierte Wahlfreiheit bestehe erst dann, wenn es ein flächendeckendes Kinderbetreuungsangebot gibt.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) bezeichnete die Vorschule und den Kindergarten als wichtigste Bildungseinrichtungen und unterstützte die Vorlage. Handlungsbedarf ortete sie bei der Bezahlung der KindergartenpädagogInnen. Den FPÖ-Antrag lehnte sie ab und meinte, es gelte vielmehr, die Wahlfreiheit für die Eltern auszubauen, dies etwa auch durch entsprechende Änderungen im Steuersystem.

Abgeordnete Martina SCHENK (T) schloss sich inhaltlich ihrer Vorrednerin an und betonte insbesondere den Aspekt der Sprachförderung für Migrantenkinder. Eine gute Bildung müsse im Kindergarten anfangen, stand für Schenk fest, die ebenfalls den Vorschlag eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres zur Diskussion stellte.

Abgeordnete Irina FÜRNTRATH-MORETTI (V) sah in der Vorlage eine wesentliche Verbesserung für die Kinder, aber auch für die Frauen, denen es, wie sie sagte, durch gute Kinderbetreuung ermöglicht wird, früher ins Berufsleben einzusteigen.

Von einem ersten wichtigen Schritt sprach Abgeordnete Andrea KUNTZL (S), meinte aber, der Weg müsste in Richtung Ganztagskindergarten sowie eines zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres gehen. Kritisch bezog sie zum FPÖ-Antrag Stellung, wobei sie den Freiheitlichen vorwarf, sie wollten die Kinder aus der Bildung "herauskaufen".

Mitterlehner plädiert für bundesweite Standards bei Kindergärten

Bundesminister Reinhold MITTERLEHNER betrachtete die Vorlage aus dem Aspekt der Verbesserung der Integration von Kindern mit nicht deutscher Muttersprache, sah darin aber auch Vorteile für die Eltern. Entscheidend war für den Ressortleiter die Frage der Qualität. Er trat in diesem Zusammenhang für bundesweite Standards anstelle der derzeitigen 15a-Vereinabrungen ein. Mit Nachdruck lehnte auch Mitterlehner die Forderungen der FPÖ ab und bemerkte, wer heute noch Kindergärten kritisiert, "der habe irgendetwas in den letzten 30 Jahren versäumt".

Kinder brauchen Kinder, deshalb sei es gut, wenn sie in den Kindergarten gehen, argumentierte Abgeordnete Rosemarie SCHÖNPASS (S). Die Vereinbarung unterstützte sie ausdrücklich als Beitrag zur Verbesserung der Bildungs- und Startchancen für das zukünftige Berufsleben, unabhängig vom sozialen Hintergrund der Kinder. Sie rief weiters zu stärkeren Bestrebungen auf, das Kindergartenangebot ganztägig auszubauen.

Abgeordnete Heidemarie UNTERREINER (F) erwiderte, man sollte das Geld nicht in den "Ersatz", sondern vielmehr in die Familien stecken. Sprechen lerne ein Kind in erster Linie in der Familie und nicht im Kindergarten. Die Familien seien der beste Hort für Kinder und sollten deshalb gefördert werden, zeigte sich die Rednerin überzeugt.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage mehrheitlich angenommen. Der FPÖ-Antrag blieb in der Minderheit.

Keine Mehrheit für FPÖ-Vorstoß, Familienbeihilfen an Lebenshaltungskosten im jeweiligen Heimatland anzupassen

Keine Zustimmung bei den anderen Fraktionen fanden die Freiheitlichen mit ihrem Antrag, die Familienbeihilfe für Kinder, die in anderen EU- bzw. EWR-Staaten leben, an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Aufenthaltsland anzupassen.

Abgeordnete Anneliese KITZMÜLLER (F) gab zu bedenken, angesichts der chronischen Armut des Familienlastenausgleichsfonds könne man sich eine weitere Aushöhlung nicht leisten. Sie sprach sich deshalb dafür aus, die Leistungen des Fonds an BürgerInnen aus Drittstaaten an die Lebenshaltungskosten im Empfängerland anzugleichen.

Abgeordnete Anna HÖLLERER (V) wies den FPÖ-Vorschlag zurück und machte auf das Diskriminierungsverbot der Union aufgrund der Staatsangehörigkeit aufmerksam. Auch wäre mit dem Antrag ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden, müssten doch für 31 Staaten die Leistungen berechnet werden, warnte Höllerer.

Dem schloss sich Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) an und meinte überdies, wer in Österreich Steuern und Beiträge zahlt, habe auch das Recht, Leistungen zu erhalten. Kinder seien wichtig, es gehe nicht an, die Menschen auseinanderzudividieren, fügte sie hinzu.

Abgeordnete Martina SCHENK (T) äußerte sich ebenfalls skeptisch zum Antrag der FPÖ, warnte vor hohem Verwaltungsaufwand und bezweifelte zudem das von den Freiheitlichen behauptete Einsparungspotential in Millionenhöhe.

Forderung nach Kinder- und Jugendrat findet keine Mehrheit

Die BZÖ-Forderung zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendrates analog zum Datenschutzrat, um diesen frühzeitig in den Gesetzwerdungsprozess einzubinden, stieß unter den Abgeordneten ebenfalls auf mehrheitliche Ablehnung.

Abgeordnete Ursula HAUBNER (B) bedauerte, dass ihrem Antrag heute nicht zugestimmt werde, zumal, wie sie sagte, eine Vertretung der Kinder und Jugendlichen notwendig wäre. Das Gremien sollte ihrer Meinung nach eine Ergänzung auf parlamentarischer Ebene sein und Gesetze und Initiativen auf ihre Wirkung auf Kinder kontrollieren.

Dem gegenüber sah Abgeordnete Silvia GRÜNBERGER (V) keinen Bedarf für eine zusätzliche Instanz in Form eines Kinder- und Jugendrates und meinte, besser wäre es, den Kontakt der Politik zu Jugendlichen zu verstärken und die Jugendstrategie der Regierung noch weiter auszubauen.

Abgeordneter Hermann LIPITSCH (S) bezeichnete die Schaffung eines zusätzlichen Gremiums als nicht zielführend und verwies ebenfalls auf die Jugendstrategie und die bereits bestehenden Mitwirkungsrechte in der Bundesjugendvertretung.

Abgeordnete Tanja WINDBÜCHLER-SOUSCHILL (G) wiederum drängte auf eine Stärkung der parlamentarischen Möglichkeiten der Bundesjugendvertretung und sprach sich insbesondere für ein Gesetzesvorschlagsrecht von Kindern und Jugendlichen aus. Es gehe nicht darum, ein zusätzliches Gremium zu schaffen, sondern darum, die bestehenden Einrichtungen zu nützen, meinte sie.

Ablehnend äußerte sich auch Abgeordnete Martina SCHENK (T). Sie hielt die Einrichtung eines weiteren Gremiums für nicht notwendig und sprach sich für eine bessere Ausnutzung der bestehenden Möglichkeiten aus.

Schließlich verwies Abgeordnete Ridi STEIBL (V) auf die Kampagne "Kinder halten jung" und meinte ebenfalls, ein weiteres Gremium sei nicht notwendig. (Fortsetzung Nationalrat) jan/gs/hof