Parlamentskorrespondenz Nr. 560 vom 18.06.2013

Vorlagen: Verkehr

Schifffahrtsrecht, Anträge zu barrierefreiem Telefonieren, Verfolgung von Rasern, Hochwasserschutz, Schleusenöffnungen an der Donau

Wien (PK) – Die Schifffahrtsrechtsnovelle 2013 (2443 d.B.) nimmt eine Reihe von Anpassungen von Bestimmungen des Schifffahrtsrechts an EU-Recht vor. Es handelt sich zumeist um geringfügige formalrechtliche Korrekturen ohne nennenswerte Auswirkungen, auch in finanzieller Hinsicht. Eine wesentliche Neuerung erfolgt durch die Überführung des Rafting von einem Konzessions- zu einem Anmeldegewerbe. Damit soll die sachgerechte Behandlung des Raftings als Extremsportart sichergestellt werden.

Eine Verwaltungsvereinfachung soll durch Präzisierungen der Pflicht zur Beseitigung von Schifffahrtshindernissen erfolgen. Im Schifffahrtsgesetz wird außerdem die Verpflichtung zur Errichtung von Schifffahrtszeichen sowie die Frage der zu tragenden Kosten präzisiert. Es erfolgen zudem Anpassungen des Schifffahrtsgewerberechts an Unionsrecht. Durch die Einführung eines Kapitäns- bzw. Schifferpatents für die Binnenschifffahrt A wird sichergestellt, dass österreichische Befähigungsnachweise auch für jene Teile der Donau, die als Seeschifffahrtsstraße gelten, Gültigkeit haben und somit österreichischen Schiffsführern die Befahrung der gesamten Donau möglich ist. Durch eine Schiffsführerverordnung soll die Verwaltung auf Änderungen des Unionsrecht rasch reagieren können. Es kommt auch zur Gleichbehandlung von gewerbsmäßiger mit nicht gewerbsmäßiger Schiffsführerschulung, damit wird die bisherige Überregulierung in diesem Bereich beseitigt.

Außerdem wird klargestellt, dass österreichische Besatzungsmitglieder von Seeschiffen oder ArbeitnehmerInnen mit ausreichenden Österreichbezug auch weiterhin von Österreich arbeitsrechtliche Hilfestellung durch die Ausstellung von Seedienstbüchern erhalten.

Sechs-Parteienantrag für barrierefreie Telekommunikation

Ein von der Abgeordneten Helene Jarmer (G) initiierter Entschließungsantrag (2339/A(E)), der von Abgeordneten aller Fraktionen unterstützt wird, fordert den Ausbau der barrierefreien Telekommunikation in Österreich. Die Bundesregierung wird ersucht, als Beitrag zur weiteren Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention zur Gleichstellung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen einzutreten, um den Telefonie-Zugang gehörloser, hör- und sprechbehinderter sowie taubblinder Menschen weiter zu verbessern.

Freiheitliche: Ausländische Raser effektiv bekämpfen

Ausländische Raser entkommen im allgemeinen dem Zugriff der österreichischen Behörden, beklagt Abgeordneter Gerhard Deimek (F). Allein für 2012 seien daher 16 Mio. € an Strafgeldern ausständig, so der Abgeordnete, der in einen Entschließungsantrag (2337/A(E)) eine verstärkte Verfolgung und Bestrafung bis zur Beschlagnahme des Fahrzeugs bei Nicht-Bezahlung einer Strafe fordert.

SPÖ-ÖVP-Entschließungsantrag zum Hochwasserschutz an der Donau

Die Abgeordneten Anton Heinzl (S) und Martin Bartenstein (V) treten in einem Entschließungsantrag (2355/A(E)) dafür ein, dass die Bundesregierung in den Verhandlungen zur zweiten 15a-Vereinbarung über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau eine Vorziehung der für 2016 bis 2023 geplanten Objekte erreicht. Eine vollständige Ausfinanzierung aller 34 Projekte soll so bald wie möglich, jedenfalls aber vor dem bisherigen Ziel 2023, gewährleistet sein.

BZÖ: Aufklärung der Rolle von Schleusenanlagen bei Hochwässern

Aufklärungsbedarf im Zuge der Hochwasserkatastrophe vom Juni 2013  besteht nach Auffassung der BZÖ-Abgeordneten Rainer Widmann und Ernest Windholz. Sie beziehen sich dabei vor allem auf die Vorgänge in der Nacht von 3. auf 4. Juni 2013 und vermuten einen Zusammenhang des Verlaufs der Überschwemmungen insbesondere im Eferdinger Becken und im Linzer Umland mit der Öffnung der Schleusen in Aschach und Ottensheim. Die Bevölkerung sei zudem falsch über den zu erwartenden Hochwasserpegel informiert worden, kritisieren die Abgeordneten. Sie fordern daher in einem Entschließungsantrag (2364/A(E)) eine lückenlose Aufklärung der Vorgänge durch eine unabhängige internationale Expertenkommission. (Schluss) sox