Parlamentskorrespondenz Nr. 675 vom 18.07.2013

Psychologengesetz und Registrierung der Gesundheitsberufe durch

Bundesrat begrüßt mehr Lebensmittelsicherheit und Hebammenbetreuung im Mutter-Kind-Pass

Wien (PK) - Zu Mittag standen Gesundheitsthemen auf der Tagesordnung des Bundesrats. Zukünftig soll die Ausbildung von PsychologInnen ausgeweitet und ihr Titel besser geschützt sein. Bei der Betreuung von Schwangeren sind bald auch Hebammen verpflichtend involviert. Sehr unterschiedliche Auffassungen gab es bei der geplanten Registrierung der Gesundheitsberufe durch die Bundesarbeiterkammer. Die Grünen stellten einen Rückverweisungsantrag, der aber abgelehnt wurde. 

Ausbildung und Berufsrecht der PsychologInnen neu geregelt

Bei der Novelle zum Psychologengesetz war sich der Bundesrat mehrheitlich einig. Zukünftig ist für die Berufsbezeichnung "Psychologin" bzw. "Psychologe" ein 3-jähriges Bachelorstudium und ein 2-jähriges Masterstudium Voraussetzung. Durch diesen Titelschutz soll es mehr Transparenz für die Kunden und Kundinnen im Bereich der Psychologie geben und irreführende Bezeichnungen wie etwa Arbeitspsychologie oder Sportpsychologie verboten werden.

Bundesrat Josef TAUCHER(S/W), selbst Psychologe, begrüßte die Verbesserungen der Ausbildung, wies aber auf die schon bisher schwierigen Rahmenbedingungen hin und kritisierte die Ausweitung der notwendigen Praxisstunden, die weder durch Stellen noch durch Geld abgesichert seien. Andreas KÖLL (V/T) machte auf Schwierigkeiten bei der Abgrenzung etwa zu der Berufsgruppe der ca. 7.000 Lebens- und SozialberaterInnen aufmerksam und wünschte sich entsprechende Gesetzesreparaturen. Das Begutachtungsverfahren sei zu kurz gewesen, bemängelte Efgani DÖNMEZ (G/O) und meinte, psychologische Behandlung sei noch immer sehr von den finanziellen Möglichkeiten der PatientInnen abhängig.

Dönmez sprach auch die Einbindung der Hebammenberatung in das Mutter-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm an, die künftig eine vorgeburtliche Beratung durch eine Hebamme zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche im Ausmaß von einer Stunde vorsieht und wünschte sich insgesamt eine Aufwertung der Hebammen. Es herrschte Einstimmigkeit.

Gesundheitsminister Alois STÖGER hält das neue Psychologengesetz für einen wichtigen Schritt nach zwanzig Jahren und sieht in der Einbindung der Hebammenberatung in den Mutter-Kind-Pass eine erste Maßnahme zu mehr Attraktivität dieses Berufes.

Register für Gesundheitsberufe soll mehr Übersicht bringen

Die Bundesarbeitskammer wird in Zukunft ein Gesundheitsberufe-Register führen, in das sich alle im Gesundheits- und Krankenpflegeberich Tätigen unter Vorlage der erforderlichen Nachweise eintragen müssen. Damit soll die Bedarfs- und Ressourcenplanung verbessert und mehr Sicherheit für die PatientInnen erreicht werden, da etwa Fortbildung überprüft werden kann. Die Grünen stellten einen Rückverweisungsantrag, der aber abgelehnt wurde. Durch Änderungen von weiteren Gesundheitsgesetzen wird es möglich, dass pflegende Angehörige einfache medizinische Tätigkeiten vornehmen dürfen. Dafür gab es ebenfalls eine Mehrheit.

Gerd KRUSCHE (F/ST) kritisiert die zentrale Registrierung bei der Arbeiterkammer, die keine sachliche Kompetenz habe und wirft Minister Stöger parteipolitische Interessen vor. Keine Zustimmung seiner Fraktion gebe es auch zur Ausweitung der Kompetenzen von Laien bei der Pflege. Johanna KÖBERL (S/St) hingegen sieht die Arbeiterkammer auf Grund ihrer österreichweiten Organisationsstruktur für die Registrierung bestens geeignet und macht auf die Einrichtung eines Registrierungsbeirats aufmerksam. 

Bundesrätin Heidelinde REITER (G/S) fordert die Registrierung im Gesundheitsministerium anzusiedeln, denn die rund 20.000 Selbständigen in Gesundheitsberufen sehen sich ihrer Meinung nach nicht von der Arbeiterkammer vertreten. Die Grünen beantragten einen  Einspruch des Bundesrats gegen die Gesetzesentwürfe.  

Ferdinand TIEFING (V/O) bewertet die einheitliche Registrierung als wichtigen Schritt der Gesundheitsreform. Rene PFISTER (S/N) beurteilt die Novelle als Aufwertung der Gesundheitsberufe und betonte die gute Eignung der Arbeiterkammer. Martin PREINEDER (V/N) hingegen hätte sich eine Ansiedelung im Gesundheitsministerium oder im Hauptverband der Sozialversicherungsträger vorstellen können.

Bundesminister Alois STÖGER betonte, dass die betroffenen Berufsgruppen selbst großteils für diese Registrierung bei der Arbeiterkammer gewesen seien. Dies sei auch eine kostengünstige Lösung. Die qualifizierte Einbindung von Angehörigen in der Pflege werde zu einer qualitativen Verbesserung für die PatientInnen führen, meinte er.

Strengere Regelungen bei der Zulassung von Arzneimitteln

Zulassungsinhaber haben zukünftig weitere Meldeverpflichtungen. Damit wird eine EU-Richtlinie zur Überwachung der Sicherheit von  Fertigarzneimitteln umgesetzt. Weitere Maßnahmen betreffen Klarstellungen im Aufgabengebiet der Österreichischen Agentur für Gesundheits- und Ernährungssicherheit. Die Änderungen wurden ohne Debatte einstimmig begrüßt. Einig waren sich die BundesrätInnen auch bei der Schließung von Regelungslücken und Klarstellungen im Gehaltskassengesetzes 2002.  

Konsequenzen aus dem jüngsten Fleischskandal



Für schwarze Schafe bei der Verarbeitung von Nahrungsmitteln wird es in Zukunft höhere Strafen geben. Das ist die Reaktion auf den Fleischskandal vor ein paar Monaten, als KonsumentInnen vor allem mit billigen Fertigprodukten Pferdefleisch statt Rindfleisch verkauft wurde. Fälschliche Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln kann in Zukunft bis zu 100.000 € kosten. Dafür sprach sich auch der Bundesrat einstimmig aus.

KonsumentInnen sollen nicht mehr so einfach getäuscht werden können, sagte Johanna KÖBERL (S/St), die Verschärfung der Strafbestimmungen sollen abschrecken. Kriminelle Energie zur Gewinnoptimierung wie beim Pferdefleischskandal in diesem Jahr müsse verhindert werden, betonte auch Friedrich REISINGER (V/St) und forderte EU weit strengere Kontrollen.

Minister Alois STÖGER verteidigte generell die HerstellerInnen von Lebensmitteln und betonte das gute Niveau der Versorgung in Österreich. Schwarze Schafe gelte es aber zu bestrafen.

Eine weitere gute Nachricht sei, dass bestimmte Tierseuchen in Österreich als ausgestorben gelten und Gesetze dazu nicht mehr notwendig seien. Dem schlossen sich auch die BundesrätInnen einstimmig an. (Fortsetzung Bundesrat) hlf


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