Parlamentskorrespondenz Nr. 677 vom 18.07.2013

Ausweitung der schulischen Ganztagsbetreuung; Bezirksschulräte ade!

Bundesrat diskutiert Reformen der Schulverwaltung

Wien (PK) – Um die Bildungspolitik, konkret um die Ausweitung der schulischen Ganztagsbetreuung, die Abschaffung der Bezirksschulräte, Neuerungen bei der SchülerInnenbeihilfe und mehr Verantwortung für LeiterInnen an Pflichtschulen, ging es in weiterer Folge im heutigen Bundesrat.

Einhellig positiv nahmen die Bunderätinnen und Bundesräte aller Fraktionen zunächst den Plan auf, die schulische Tagesbetreuung von Kindern und Jugendlichen auszuweiten. Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der 15a-Vereinbarung über den vermehrten Ausbau ganztägiger Schulformen bis Ende des Schuljahres 2018/19 geeinigt. Damit sollen österreichweit zusätzlich 174.000 Plätze in der schulischen Tagesbetreuung flächendeckend geschaffen werden.

Bundesrätin Elisabeth REICH (S/O) verwies darauf, dass bis 2018 200.000 Tagesbetreuungsplätze geschaffen werden sollen, damit werde ein flächendeckendes Angebot bereitgestellt. Positiv sei auch, dass die Vereinbarung vor allem Gemeinden entlasten werde. Im Zentrum stehe jedenfalls, sinnvolle Angebote für die Kinder zu schaffen. Ebenfalls erfreut über den Ausbau des Angebots ganztägiger Betreuungsangebote zeigte sich Bundesrat Christian JACHS (V/O). Auch er hob hervor, dass man es durch die Vereinbarung den Gemeinden ermögliche, das Betreuungsangebot für SchülerInnen auszubauen. Es werde möglich sein, Betreuung bis 18 Uhr anzubieten. Neue Möglichkeiten für das Lernen der SchülerInnen durch die Ganztagsbetreuung erhofft sich Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) und sieht daher in der Vereinbarung mit den Ländern einen wichtige Schritt.

Bundesrat Gerald ZELINA (T/N) thematisierte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wobei er den Zwang zur Erwerbsarbeit von Müttern darauf zurückführte, dass es heute für Väter schwierig sei, ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Besonders schwer hätten es daher Alleinerziehende. Man solle sich dieser ökonomischen Hintergründe bewusst sein, wenn man das Thema Ganztagsbetreuung diskutiere. Ganztagsschule dürfe keine "Zwangstagsschule" werden, die Wahlfreiheit müsse erhalten bleiben, forderte er. Wichtig war aus seiner Sicht auch, dass Ganztagsschulen ein qualitativ hochwertiges Angebot unter Beachtung der Aspekte Sport und gesunder Ernährung bereitstellen und Anpassungen des Lehrbetriebs vornehmen.

Bundesministerin Claudia SCHMIED betonte, dass es um praxisorientierte Lösungen und um Chancengleichheit und die bestmögliche Förderung der jungen Menschen gehe. Das Modell eröffne auch die Möglichkeit, Sportvereine zu fördern, diese könnten in der Betreuung mit den Schulen kooperieren. Auch könne eine Heranführung an Kunst und Kultur erfolgen, davon profitierten Kinder, denen das Elternhaus dies nicht biete. Poollösungen für die Anstellung von FreizeitpädagogInnen könnten auch ohne 15a-Vereinbarungen umgesetzt werden, meinte die Ministerin und appellierte an die Länder und Gemeinden, hier Lösungen zu schaffen. Sie betonte, dass Wahlfreiheit zuerst ein entsprechendes Angebot an Ganztagsschulen voraussetze. Das bedeute, dass man die Sprengeleinteilungen lockern müsse.

Schulbehörden-Verwaltungsgesetz: Bezirksschulräte werden abgeschafft

Ein wesentliches Ergebnis der Reform der Schulbehörden-Verwaltung ist die Abschaffung der Bezirksschulräte. Das Gesetz erhielt vom Bundesrat die einhellige Zustimmung und damit auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Bundesrätin Elisabeth GRIMLING (S/W) hielt fest, das Gesetz diene der Straffung und Vereinheitlichung der Schulbehörden des Bundes, deren Organisation nicht mehr zeitgemäß war. Anstatt der derzeit 98 Bezirksschulratsbehörden inklusive der von Parteien besetzten Bezirksschulratskollegien werde ein regionales Schul- und Qualitätsmanagement eingerichtet. Dieses ist laut Gesetzesentwurf von den Landesschulräten über regional flexibel einsetzbare Außenstellen zu verwalten. Dieser Erneuerung der Verwaltung stimme sie gerne zu.

Unterrichtsministerin Claudia SCHMIED erinnerte daran, dass über die Schulverwaltungsreform lange diskutiert wurde. Jetzt falle eine Behördenebene weg, das sei ein substanzieller Schritt zu einer effektiveren Verwaltung. Schmied dankte allen, die es ermöglicht hatten, dieses Ziel zu erreichen.

Schülerbeihilfe, Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und Verwaltungsgerichsbarkeits-Anpassung

Der Bezug der SchülerInnenbeihilfe wird in Zukunft erleichtert, indem eine Automatisierung der Nachweisabfrage über ein modernes E-Government-Verfahren vorgesehen ist, das auch der Verwaltungsvereinfachung dient. Weiters soll in Zukunft die Höhe der Leistung nicht mehr vom Notendurchschnitt abhängen. Zwecks finanzieller Hilfe zur Neuorientierung bzw. Weiterbildung wird die Altersgrenze für Bezugsberechtigte von 30 auf 35 Jahre angehoben. Die entsprechende Gesetzesvorlage passierte den Bundesrat mehrheitlich.

Die einstimmig beschlossene Änderung des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes bringt einen weiteren Punkt der Reformvorhaben im Unterrichtsbereich. Somit wird es Pflichtschul-DirektorInnen künftig möglich sein, eine ausgeweitete schul- bzw. schultypenübergreifende Leitung zu übernehmen. Ebenso einstimmig nahm der Bundesrat auch eine Ergänzung zum Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz des Unterrichtsressorts sowie eine Novellierung des Unterrichtsprakikumsgesetzes an. Demnach sind ab nächstem Jahr die Landesverwaltungsgerichte mit Entscheidungen über die behördliche Vollziehung des Dienstrechts bei LandeslehrerInnen befasst. Für UnterrichtspraktikantInnen wird dann das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein. Außerdem gewährt die Novelle PraktikantInnen in eingetragenen Partnerschaften ebenfalls Anspruch auf Pflegefreistellung für das Kind des Partners/der Partnerin.

Bundesrätin Monika MÜHLWERTH (F/W) sah durchaus viele positive Punkte, etwa in der Möglichkeit, typenübergreifen Schulen leiten zu können. Was die Änderungen des Schülerbeihilfengesetzes betreffe, erkannte Mühlwerth einige gute Aspekte, sie sprach sich aber gegen die Entkoppelung der Beihilfe von einem Leistungsnachweis aus.  

Bundesrätin Elisabeth REICH (S/O) verwies auf Verwaltungsvereinfachungen bei der Abwicklung der Schülerbeihilfe hin. Es gehe um Unterstützung von Familien in schwierigen Situation, die Abschaffung eines Leistungsnachweises sei daher vertretbar. Was das Landeslehrer-Dienstrecht betrifft, schaffe man hier größere Flexibilität für die Leitung kleiner Schulen. Bundesrat Günther KÖBERL (V/St) thematisierte ebenfalls die Abschaffung der Leistungsabhängigkeit der Beihilfen und meinte, Leistungsanreize sollten nicht aus dem Auge gelassen werden, insgesamt gehe es aber um wichtige Erleichterungen für die Familien.

Bundesministerin Claudia SCHMIED betonte die Vorteile für die Schulstandorte im ländlichen Bereich. Die Tätigkeit der Schulleitung müsse aber attraktiver gestaltet werden, wenn man mehr Verantwortung von SchulleiterInnen erwarte, mahnte sie ein. (Fortsetzung Bundesrat) sox/jan


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