Parlamentskorrespondenz Nr. 780 vom 31.10.2013

Vorlagen: Umwelt

Themen: Energiesparen in Industrie und Gewerbe, Lärmschutz, Mehrwegverpackungen, Klimaschutz

Grüne: Energieeffizienz im Betriebsanlagenrecht verankern

Wien (PK) – Anlagen von Industrie- und Gewerbeunternehmen sollen künftig nur noch dann genehmigt werden, wenn dort die effiziente Verwendung von Energie sichergestellt ist. Mit einer Ersten Energieeffizienznovelle 2013 wollen die Grünen die Energieeffizienz als Genehmigungskriterium in das betriebliche Anlagenrecht  einführen. Ihre Änderungsvorschläge in Gewerbeordnung, Abfallwirtschaftsgesetz, Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, Mineralrohstoffgesetz und Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz enthält Antrag 10/A von Christiane Brunner. Wer eine gewerbliche oder industrielle Anlage in Betrieb nehmen möchte, soll ein Energieeffizienzkonzept mit allen Energiedaten und Maßnahmen zur Verringerung des Energiebedarfs vorlegen, ein Energiecontrolling einführen und den nicht zu unterschreitenden Gesamtnutzungsgrad der Anlage festlegen müssen. Damit können die Behörden die sparsame Verwendung von Energie zum Kriterium der Genehmigung machen und müssen sich beim Thema Energieeffizienz nicht länger auf emissionsbezogene Auflagen beschränken. Berücksichtigt wird in dem Antrag der Grünen nicht nur die effiziente Verwendung zufließender Energie, sondern auch die von der Anlage als Nebenprodukt erzeugte Energie, beispielsweise Abwärme.

Menschen haben ein Recht auf Lärmschutz, sagen die Grünen

Die G-Abgeordneten Christiane Brunner und Georg Willi wollen für lärmgeplagte Menschen ein subjektives Recht auf Lärmschutz einführen und beantragen eine Änderung des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes (13/A). Dieses Gesetz habe sich als zahn- und wirkungslos erwiesen, argumentieren die Abgeordneten. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei unkonkret und werde überdies nur mangelhaft umgesetzt. Die Regierung ignoriere den von der EU vorgesehenen Schutz ruhiger Gebiete ebenso wie jede sinnvolle Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Antragsteller verlangen ein subjektiv-öffentliches Recht auf Umsetzung von Lärmschutz-Aktionsplänen.  

Grüne für Mehrwegverpackungen

Die Grünen wollen Abfall und "Littering" vermeiden, Ressourcen schonen und CO2-Emissionen bei der Herstellung von Getränkeverpackungen, beim Abfüllen der Getränke und beim Transport verringern. In ihrem Antrag 14/A verlangt G-Abgeordnete Christiane Brunner ein Bundesgesetz zur Förderung des Mehrweganteils im Getränkesektor. Bei Abgabe von Einweggebinden soll ein Beitrag entrichten werden müssen, der sich für den Letztvertreiber verringert, je mehr Mehrweggebinde er zugleich in Verkehr bringt. Die Grünen argumentieren mit der Abfallvermeidung, die im europäischen und österreichischen Abfallrecht - noch vor Recycling und stofflicher Verwertung - oberste Priorität hat. Ein Abweichen von diesem Prinzip sei im Fall der Getränkeverpackungen nicht zulässig, da die Vorteile von Mehrwegsystemen außer Frage stehen. Auch eine weitere Optimierung des PET-Recycling in Österreich würde daran nichts ändern, führen die Antragsteller aus.

Grüne: Bund soll Klimaschutz einheitlich regeln können  

Christiane Brunner und Daniela Musiol von den Grünen beantragen eine Änderung der Verfassung für eine Bedarfskompetenz des Bundes beim Klimaschutz. "Soweit ein Bedürfnis nach Regelung als vorhanden erachtet wird, können durch Bundesgesetz Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels, insbesondere zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, festgelegt werden", lautet der Vorschlag der Grünen für die Bundesverfassung (17/A). Die Antragsteller argumentieren, Österreich habe beim Klimaschutz nicht nur sein Kyoto-Ziel verfehlt, sondern es drohe auch die europäische Verpflichtung nicht einzuhalten, seine Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 16% zu senken. Da Österreich völkerrechtlich und europarechtlich zur Bekämpfung des Klimawandels verpflichtet ist, brauche der Bund die Kompetenz, Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels bei Bedarf einheitlich festzulegen. (Schluss)fru