Parlamentskorrespondenz Nr. 825 vom 22.11.2013

Vorlagen: Verfassung

Regierungsvorlage zu neuem LehrerInnendienstrecht im Parlament eingelangt, Grüne fordern in Entschließungsantrag anderes Modell

Wien (PK) - Das neue LehrerInnendienstrecht liegt nun dem Nationalrat vor. Vom Ministerrat gegen den Widerstand der Gewerkschaft beschlossen, soll die "Dienstrechts-Novelle 2013 – Pädagogischer Dienst" die jahrelangen Diskussionen über ein einheitliches Dienst- und Besoldungsschema für Lehrkräfte aller Schultypen auf Bundes- und Landesebene beenden. (1 d.B.)

Zentrale Punkte im Gesetzesentwurf sind 24 Wochenstunden Unterrichts- bzw. Betreuungspflicht an der Schule für alle vollbeschäftigten Lehrkräfte, ein erhöhtes Einstiegsgehalt für sämtliche LehrerInnen sowie eine abgeflachte Gehaltskurve und neue Regeln für Zulagen. Für den Berufseinstieg ist eine einjährige "Induktionsphase" in den Schulunterricht, begleitet von einer Mentorin/einem Mentor, vorgesehen. Fortbildung soll zukünftig verpflichtend sein. Weiters wird vorgeschlagen, LehrerInnen aus dienstlichen Gründen vorübergehend auch den Unterricht in anderen als ihren eigenen Fächern übertragen zu können. Die Pragmatisierung soll für Lehrkräfte generell abgeschafft werden.

Die angestrebten Änderungen würden all jene Bundes- und LandeslehrerInnen betreffen, die unabhängig von der Schulform ihren Dienst ab dem Schuljahr 2019/20 antreten. Der Lehrberuf soll speziell durch die Umgestaltung der Entlohnungsstruktur attraktiver für JunglehrerInnen und QuereinsteigerInnen werden, erklärt die Regierung ihre Zielsetzung. Zum Umstieg auf den Lehrberuf will man auch mittels leichterer Anrechnung der außerschulischen Berufspraxis motivieren. Freiwillig wählbar wäre das novellierte Dienstrecht ab 2014/15, außerdem bestünde bis 2018/19 für BerufseinsteigerInnen eine Wahlmöglichkeit zwischen altem und neuem Dienstrecht.

Einheitliches Gehaltsschema

Statt zweijähriger Gehaltssprünge legt das einheitliche Entgeltschema "pd" im Gesetzesentwurf für alle Lehrkräfte 7 Gehaltsstufen fest. Das Einstiegsgehalt beträgt € 2.420 brutto, die höchste Entlohnungsstufe € 4.330 brutto. Zusätzliche Vergütungen sind für den Unterricht in Fächern mit deutlichem Mehraufwand in der Vor- und Nachbereitung vorgesehen, beispielsweise in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. LehrerInnen mit Spezialfunktionen, wie etwa Sonder- und Heilpädagogik oder Berufsorientierung, würden ihre Zusatzleistungen ebenfalls extra refundiert erhalten; Dienstzulagen für SchulleiterInnen wären nur mehr an der Art der Schule und der Funktionsdauer zu bemessen. Prüfungstaxen, mit denen zum Beispiel die Abnahme der Matura abgegolten wird, sind für mittlere und höhere Schulen sowie bei Externistenprüfungen weiterhin zulässig.

Der Aufstieg von der ersten auf die zweite Gehaltsstufe erfolgt laut Vorschlag nach 13 Jahren, danach sind Vorrückungszeiten von fünf bzw. sechs Jahren festgelegt. Für QuereinsteigerInnen in den Lehrberuf stellt die Regierungsvorlage eine Anrechnung von bis zu zwölf Jahren außerschulischer Praxiszeiten in Aussicht.

Unterrichtszeit und pädagogische Kernaufgaben

Die neue Unterrichtsverpflichtung im Ausmaß von 24 Wochenstunden umfasst im Gesetzesvorschlag 22 Stunden Unterricht inklusive qualifizierter Lernunterstützung im Rahmen der Tagesbetreuung. Die übrigen zwei Wochenstunden sind für Funktionen wie Klassenvorstand, MentorIn oder für SchülerInnen- und Elternberatung reserviert. Neben dem Unterricht gehören zu den pädagogischen Kernaufgaben auch Vor- und Nachbereitung, Korrekturarbeiten sowie die Evaluierung der Unterrichtstätigkeit. Die unterrichtsfreie Zeit muss zur beruflichen Weiterentwicklung genutzt werden, heißt es im Entwurf, der Besuch von Fortbildungsveranstaltungen sei dazu im Ausmaß von maximal 15 Stunden pro Schuljahr erlaubt.

Eine flexiblere Einsatzmöglichkeit von Lehrkräften ist außerdem geplant. Damit könnten LehrerInnen aus wichtigen dienstlichen Gründen zukünftig auch mit dem Unterricht in Fächern betraut werden, für die sie nicht ausgebildet sind. Falls notwendig, ist ein Unterrichtsauftrag an einer anderen Schule ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Ausbildung und Berufseintritt

Basierend auf der vor dem Sommer beschlossenen neuen PädagogInnenausbildung schreibt die Novelle zum LehrerInnendienstrecht einen Masterabschluss für Lehrkräfte aller Schulen sowie eine akademische Lehramtsausbildung vor. Zwar können auch Personen mit Bachelorabschluss bzw. fachbezogene AkademikerInnen ohne Lehramtsstudium laut Entwurf ihre Lehrtätigkeit aufnehmen, sie sind aber verpflichtet, den Master bzw. die ergänzende Lehramtsausbildung innerhalb von fünf Jahren berufsbegleitend nachzuholen.

An die Stelle des bisherigen Unterrichtspraktikums am Beginn der Lehrerlaufbahn soll künftig eine zwölfmonatige Induktionsphase im vollen Dienstverhältnis an der Schule treten. Die neue Lehrkraft wird dabei von einer Mentorin/einem Mentor mit mindestens fünfjähriger schulischer Berufserfahrung begleitet. Neben dieser Praxisausbildung haben NeueinsteigerInnen zudem Induktionslehrveranstaltungen an einer Pädagogischen Hochschule oder Universität zu besuchen.

Lehrerdienstrecht: Grüne fordern Jahresarbeitszeitmodell

Zeitgleich mit der Regierungsvorlage zum Lehrerdienstrecht haben die Grünen einen Entschließungsantrag vorgelegt, der auf neue Verhandlungen mit der Lehrergewerkschaft abzielt (57/A[E]). Die Grünen streben ein modernes, leistungsgerechtes Dienstrecht für alle LehrerInnen auf Basis eines Jahresarbeitszeitmodells an und fordern die Regierung auf, dem Nationalrat bis zum Frühjahr 2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die aktuelle Gesetzesvorlage ist für sie "altmodisch und realitätsfern".

Unter anderem bemängeln Abgeordneter Harald Walser und seine FraktionskollegInnen, dass das unflexible Wochenarbeitszeitmodell für Projektarbeiten und neue Unterrichtsformen nicht geeignet sei, die Fokussierung auf Unterrichtszeit die Entwicklung der LehrerInnen von Vortragenden zu Lerncoaches ignoriere und das neue Dienstrecht dem verstärkten Trend zu Ganztagsschulen nicht Rechnung trage, da es keine Grundlage für längere Anwesenheitszeiten der LehrerInnen biete. Sie vermissen zudem Leistungsanreize für LehrerInnen, sich über die Unterrichtsstunden hinaus zu engagieren. Konkret gefordert wird von den Grünen neben einem Rahmenjahresarbeitszeitmodell auch die Einbeziehung von Elementar-PädagogInnen in das neue Dienstrecht und eine schulisch autonome Personalhoheit. (Schluss) rei/gs