Parlamentskorrespondenz Nr. 827 vom 22.11.2013

Vorlagen: Justiz

Grüne wollen Ehe neu definieren: Öffnung für Gleichgeschlechtliche, Entfall der Unzertrennlichkeit

Wien (PK) – "In einem Ehevertrag erklären zwei Personen auf Grund einer Vertrauensbeziehung, in Gemeinschaft einander umfassend und partnerschaftlich auf Dauer beizustehen und ihre Rechtsbeziehung diesem Gesetz entsprechend zu gestalten." Mit diesem Textvorschlag für eine Neuformulierung des § 44 ABGB will Abgeordneter Albert Steinhauser (G) der Ehe einen, wie er sagt, zeitgemäßen Rahmen geben.

Die geltende Ehedefinition stamme aus dem Jahr 1811, die Gesellschaft habe sich seit damals aber grundlegend verändert, gibt der Justizsprecher der Grünen in seinem Antrag (49/A) zu bedenken. Angesichts des Umstands, dass die Hälfte aller Ehen heute geschieden werde, sei der Gesetzgeber gefordert, Rahmenbedingungen anzubieten, die Lösungen für reale Probleme schaffen. Dabei helfe es aber nicht, konservative Wertvorstellungen zum gesetzlichen Programm zu erheben. Es sei jedenfalls nicht Aufgabe des Staates zu sagen, wie man eine Ehe zu führen hat, die Gestaltung der Beziehung sollte vielmehr der Autonomie der EhepartenerInnen überlassen werden, betont Steinhauser  

Der Vorstoß der Grünen sieht nun zunächst den Entfall der Bestimmung vor, wonach eine Ehe nur von zwei Personen verschiedenen Geschlechts eingegangen werden kann, und ermöglicht damit eine Öffnung für Lesben, Schwule und Transgender-Personen. Gestrichen werden aber auch das Erfordernis der Unzertrennlichkeit sowie der Bezug auf die Zeugung und Erziehung von Kindern. (Schluss) hof