Parlamentskorrespondenz Nr. 107 vom 14.02.2014

Gesundheitsreform kann umgesetzt werden

Bundes-Zielsteuerungsvertrag 2013-2016 von allen Partnern unterzeichnet

Wien (PK) - In Umsetzung der im Jahr 2013 beschlossenen Gesundheitsreform legt Minister Alois Stöger nun den von allen Vertragspartnern - Bund, Ländern und Hauptverband - unterzeichneten Bundes-Zielsteuerungsvertrag für die Jahre 2013 bis 2016 in Berichtsform vor (III-38 d.B.). Österreich habe zwar noch immer eines der besten Gesundheitssysteme der Welt und einen international beispielgebenden Zugang zu medizinischen Leistungen, dennoch stellen die hohen Kostensteigerungsraten der vergangenen Jahre und die unterschiedlichen Zuständigkeiten große Herausforderungen dar, erklärt Stöger in seinem Begleitschreiben. Um optimale Versorgungsstrukturen und eine hohe Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems für die kommenden Generationen garantieren zu können, haben sich daher Bund, Länder und Sozialversicherung auf eine Reform des österreichischen Gesundheitswesens geeinigt und mit dem vorliegenden Vertrag auf eine verbindliche Basis gestellt.

Kern der Reform ist ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem, das eine bessere Abstimmung zwischen dem niedergelassenen Bereich und den Spitälern garantieren soll. In Zukunft stehen die PatientInnen und ihre bestmögliche medizinische Behandlung im Mittelpunkt und nicht mehr die Institutionen, unterstreicht der Minister. Dazu brauche es einerseits jedes Jahr mehr Geld im Gesundheitssystem, andererseits müssen die Kostensteigerungen auch für die kommenden Generationen finanzierbar bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen, soll bis 2016 der Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben mit dem durchschnittlichen Wirtschaftswachstum synchronisiert werden. Dies entspreche im Jahr 2016 einem Zuwachs von 3,6 Prozent.

Neue ambulante Versorgungsformen in jedem Bundesland

Um die Versorgung der Menschen zu verbessern und um die interdisziplinäre Krankenbehandlung zu stärken, müssen in einem ersten Schritt in jedem Bundesland mindestens zwei multiprofessionelle und/oder interdisziplinäre Versorgungsformen - beispielsweise Gruppenpraxen - eingerichtet werden.

Reorganisation der Primärversorgung

Um die niederschwellige Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und eine flächendeckende Versorgung rund um die Uhr und an Wochenenden sicherzustellen, wird die Primärversorgung neu aufgestellt. In den Landes-Zielsteuerungsverträgen müssen Länder und Sozialversicherung gemeinsam die Umsetzung solcher Primärversorgungsmodelle festlegen.

Leistungen der Tageskliniken werden ausgebaut

Um die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus zu reduzieren, werden die tagesklinischen Leistungen z.B. bei Kataraktoperationen (grauer Star), Krampfadern, Leistenbruch, Metallentfernung, Knie-Operationen etc. ausgebaut. Dadurch kann die Qualität gesteigert und die Leistungen schneller erbracht werden, die Patientinnen und Patienten sollen schneller in ihr gewohntes Umfeld zurückkommen.

Besseres Aufnahme- und Entlassungsmanagement

Ein einheitliches Aufnahme- und Entlassungsmanagement sowie die Umsetzung der präoperativen Diagnostik führen zu einer Vermeidung von nicht erforderlichen Aufenthalten bzw. Belagstagen. Durch das Aufnahme- und Entlassungsmanagement wird sichergestellt, dass eine stationäre Aufnahme nur dann erfolgt, wenn dies aus medizinischen oder anderen patientenbezogenen Umständen erforderlich ist. Durch die präoperative Diagnostik werden zudem Doppel- und Mehrfachuntersuchungen vermieden. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dieses Vorgehen weniger Zeitaufwand, aber auch eine Reduktion von durch die Diagnostik verursachten Belastungen (Vermeidung von mehrfachen Blutabnahmen, von Strahlenbelastung bei verschiedenen bildgebenden Verfahren, Kontrastmitteln etc.)

Bundeseinheitliche Qualitätsmanagementsysteme

Um die Qualität der Behandlung in ganz Österreich sicherzustellen, werden einheitliche Kriterien für Qualitätsmanagementsysteme sowohl für den stationären als auch für den ambulanten Bereich vereinbart. Darüber hinaus wird die bereits etablierte Ergebnisqualitätsmessung im stationären Bereich bis 2014 durch eine vergleichbare Systematik für den ambulanten Bereich ergänzt. Eine regelmäßige, sektorenübergreifende Berichterstattung zur Ergebnisqualität stellt dann eine wesentliche Orientierungshilfe für die Patientinnen und Patienten dar.

Einheitliche Diagnose- und Leistungsdokumentation

Eine einheitliche Diagnose- und Leistungsdokumentation sowohl für den stationären als auch für den niedergelassenen Bereich ist ein wesentlicher Baustein zur Sicherstellung einer nahtlosen Versorgung der Patientin oder des Patienten über alle Versorgungsstufen hinweg. Damit kann gewährleistet werden, dass die Leistung immer dort erbracht wird, wo es aus medizinischen Gesichtspunkten, aber auch unter Berücksichtigung der Patientenbedürfnisse, optimal ist (Best point of service). Eine einheitliche Dokumentation ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die Stärkung integrierter Versorgungsansätze, wie etwa "Disease Management Programme", durch die beispielsweise die Versorgung von chronischen Erkrankungen (wie Diabetes oder COPD) wesentlich verbessert wird.

Einführung eines telefonischen und webbasierten Erstkontakt- und Beratungsservice

Ob man mit Beschwerden zum Hausarzt, direkt zum Facharzt, oder gleich in eine Spitalsambulanz geht, ist für die Patientinnen und Patienten oft schwierig zu entscheiden. Um sie bei der Wahl der für ihre Behandlung passenden Gesundheitseinrichtung zu unterstützen, soll es in Zukunft die Möglichkeit einer telefonischen und/oder webbasierten Beratung geben. Im ersten Schritt wird mit einer Machbarkeitsstudie die Umsetzung vorbereitet, im zweiten Schritt soll das Beratungsangebot für ganz Österreich umgesetzt werden. (Schluss) sue