Parlamentskorrespondenz Nr. 108 vom 14.02.2014

Vorlagen: Gesundheit

Team Stronach für Zusammenlegung der Sozialversicherungen, Anerkennung von Blindenführhunden als Reha-Hilfe und moderne Terminologie

Team Stronach für zeitgemäße Ausdrucksweise in Gesetz

Wien (PK) - Das Gesetz zur "Organisation der obersten Sanitätsbehörden" enthalte Ausdrücke, die absolut nicht mehr zeitgemäß sind, wie etwa "Irrenanstalten, Aasplätze, Kretins oder Siechenheime", zeigt Abgeordneter Christoph Hagen vom Team Stronach in einem Entschließungsantrag auf (167/A[E]). Es wäre daher wünschenswert, dass der inhaltlich zuständige Gesundheitsminister die fachlich zuständige Innenministerin dahingehend unterstützt, eine zeitgemäße Neufassung des geltenden Gesetzes auszuarbeiten.

…für Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger

Eine Zusammenlegung der insgesamt 19 Sozialversicherungsträger im Gesundheitsbereich ist erklärtes Ziel der Abgeordneten Marcus Franz und Kathrin Nachbaur des Team Stronach (170/A[E]). Um alle Verwaltungs- und Finanzierungsebenen unter einem Dach zusammenzuführen, soll eine so genannte "Österreichische Gesundheitsversicherung (ÖGV)" geschaffen werden, die als medizinischer Teil eines einheitlichen Sozialversicherungsträgers die Grundversorgung der Menschen sicherstellt. Die ÖGV, die als nationaler Trust organsiert werden soll, wäre für die Einhebung, Verwaltung und Verteilung der Mittel im gesamten Gesundheitswesen zuständig und könne auch unabhängig handeln. Medizinische und pflegerische Leistungen, egal ob diese stationär oder ambulant zu erbringen sind, würden somit über eine einzige Verwaltungseinheit abgerechnet werden.

Das Modell des Team Stronach sieht zudem vor, dass die ÖGV von parteipolitisch unabhängigen ExpertInnen geführt wird, dass jeder Staatsbürger und jede Staatsbürgerin vollberechtigtes Mitglied ist und dass die ÖGV selbst weder Spitäler noch Ambulatorien besitzt bzw. führt. Von der Gesundheitsversicherung soll zudem ein österreichweit einheitlicher, jährlich aktualisierter Leistungskatalog für Diagnosen und Therapien, die auf Basis fairer Honorare abgerechnet werden, erstellt werden. Als Kontrollinstanzen sind das Parlament und der Rechnungshof vorgesehen. Dies würde zu mehr Transparenz führen und Licht in die bis dato undurchsichtige Mittelaufbringung des öffentlichen Gesundheitssystems bringen, sind die AntragstellerInnen überzeugt.

…für Anerkennung von Blindenführhunden als medizinische Rehabilitationsbehelfe

Ein Blindenführhund stelle eine enorme Unterstützung für hochgradig sehbehinderte und erblindete Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags und - auf lange Sicht gesehen - auch eine viel kostengünstigere Variante als die Inanspruchnahme von teurem Pflegepersonal dar, heben die Abgeordneten Marcus Franz, Jessi Lintl und Ulla Weigerstorfer (alle T) in einem Antrag ihrer Fraktion hervor (171/A[E]). Da sich viele Betroffene die hohen Anschaffungskosten für gut ausgebildete Blindenführhunde nicht leisten können, sollten sie – ebenso wie in der Schweiz oder in Deutschland - als medizinische Rehabilitationsmaßnahme anerkannt werden, fordern die AntragstellerInnen. (Schluss) sue