Parlamentskorrespondenz Nr. 146 vom 26.02.2014

Hauptausschuss fixiert 25. Mai als Termin für die Europawahlen

WählerInnen können Vorzugsstimmen vergeben

Wien (PK) - Der 25. Mai 2014 steht nun endgültig als Termin für die Wahlen zum Europäischen Parlament fest. Der Hauptausschuss genehmigte heute einstimmig eine diesbezügliche Verordnung der Bundesregierung. Als Stichtag wurde der 11. März 2014 bestimmt. Die Kandidatenlisten müssen spätestens am 11. April um 17.00 Uhr beim Innenministerium eingereicht werden.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden in den 28 EU-Ländern alle fünf Jahre neu gewählt und repräsentieren im EU-Rechtsetzungsprozess die BürgerInnen der Union. Dies ist umso wichtiger, als nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 95% aller EU-Rechtsakte vom Europäischen Parlament gleichberechtigt mit dem Rat der EU beschlossen werden.

Österreich wählt 18 EU-Abgeordnete

Bei der kommenden Wahl haben die EU-BürgerInnen aller Mitgliedstaaten drei Tage - vom 22. bis 25. Mai - Zeit, die 751 Abgeordneten zu wählen. In Österreich findet der Wahlgang eben am Sonntag, dem 25. Mai statt. Österreich entsendet künftig 18 Abgeordnete. Derzeit sind noch 19 österreichische Abgeordnete im Europäischen Parlament vertreten. Bedingt durch den Beitritt Kroatiens im Vorjahr und die vertraglich festgelegte Höchstanzahl von EU-Abgeordneten kommt es nun zu einer neuen Verteilung der Sitze unter den Mitgliedstaaten.

Die Aufteilung der Mandatszahl unter den einzelnen Ländern gewährleistet eine gewisse Balance zwischen den EU-Staaten, da kleinere und mittlere Länder im Europäischen Parlament proportional stärker vertreten sind als die größeren. So kommen beispielsweise auf ein österreichisches Mandat rund 350.000 BürgerInnen, in Deutschland, das über 96 Sitze verfügt, vertritt ein Mandatar bzw. eine Mandatarin rund 400.000 BürgerInnen.

Kein einheitliches europäisches Wahlrecht

Die Stimmen werden nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht vergeben, sondern nach den einzelnen nationalstaatlichen Vorschriften. Die heimischen Regeln sind in der Europawahlordnung festgelegt. Für die Europawahl gibt es nur einen Wahlkreis, die Stimmen werden nach dem in der Verfassung vorgeschriebenen Verhältniswahlrecht vergeben, die ÖsterreicherInnen haben dabei die Möglichkeit, Vorzugsstimmen zu vergeben. KandidatInnen werden dann vorgereiht, wenn sie im Bundesgebiet Vorzugsstimmen im Ausmaß von mindestens 5% der auf ihre Parteiliste entfallenen gültigen Stimmen erzielt haben.

Derzeit fallen auf die ÖVP 6 und auf die SPÖ 5 Abgeordnete, auf die FPÖ und die Grünen jeweils 2, die Liste Hans Peter Martin verfügt über 3 Abgeordnete, das BZÖ hat bei der letzten Wahl einen Sitz gewonnen. Die ÖVP-Abgeordneten sind Mitglieder der Fraktion der Europäischen Volkspartei, die SPÖ-Abgeordneten gehören der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten an. Zwei Abgeordnete zählen zur Fraktion der Grünen, eine Abgeordnete zur Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten in Europa. Fünf österreichische MandatarInnen sind derzeit fraktionslos.

Wer in Österreich wählen darf

Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbürgerInnen sowie EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Österreich, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und die in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind. ÖsterreicherInnen, die im Ausland leben, können per Briefwahl teilnehmen. Das passive Wahlalter liegt in Österreich bei 18 Jahren. (Fortsetzung Hauptausschuss) jan