Parlamentskorrespondenz Nr. 165 vom 03.03.2014

Vorlagen: Inneres

Oppositionsanträge zu den Themen Staatsbürgerschaft, Arbeitserlaubnis für AsylwerberInnen, Verwaltungsstrafen und Polizeibefugnisse

Grüne orten ungerechtfertigte Hürden für Einbürgerungen

Wien (PK) – Die Grünen haben insgesamt drei Anträge zur Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts vorgelegt. Zum einen fordert Abgeordnete Alev Korun in einem Entschließungsantrag, dass alle Kinder mit ausländischer Mutter und österreichischem Vater formlos die österreichische Staatsbürgerschaft beantragen können, wenn die Vaterschaft anerkannt bzw. gerichtlich festgestellt wurde (234/A[E]). Zwar wurde das Staatbürgerschaftsgesetz bereits im vergangenen Jahr entsprechend novelliert, allerdings gilt die neue Regelung nicht rückwirkend, sondern nur für nach dem 31. Juli 2013 geborene Kinder. Korun wertet das als Diskriminierung.

Unverständlich sind für Korun darüber hinaus die restriktiven Bestimmungen im Staatsbürgerschaftsgesetz, was die zehnjährige Mindestwartefrist für den Erhalt eines österreichischen Passes betrifft. Da das Gesetz einen ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich fordert, beginnt die Zehnjahresfrist nach jeder Lücke neu zu laufen, selbst wenn diese nur einen einzigen Tag umfasst, etwa weil eine Aufenthaltsverlängerung zu spät beantragt oder eine Scheidung zu spät der Behörde gemeldet wurde. Geht es nach Korun, sollen derart geringfügige Lücken künftig keine Bedeutung mehr haben und die rechtmäßige Aufenthaltsdauer zusammengezählt werden (236/A[E]).

Schließlich ist Korun der als Einbürgerungsvoraussetzung festgelegte Einkommensnachweis ein Dorn im Auge. Ihr zufolge scheitern vor allem alleinerziehende Mütter, einkommensschwache Familien mit Kindern und unverschuldet arbeitslos gewordene Personen immer wieder an dieser Hürde. Korun spricht sich in diesem Sinn dafür aus, die Staatsbürgerschaft auch dann zu gewähren, wenn jemand unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten ist und daher nicht den geforderten hinreichend gesicherten Lebensunterhalt nachweisen kann (242/A). Auch vor dem Jahr 2005 habe es eine entsprechende Härtefallregelung gegeben, macht sie geltend.

NEOS fordern Erleichterung von Mehrfachstaatsbürgerschaften

Auch die NEOS sprechen sich für Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht aus und fordern insbesondere die Erleichterung von Mehrfachstaatsbürgerschaften (275/A). Österreich sei eines der restriktivsten Länder in Europa, was diese Frage betrifft, monieren Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger und ihre FraktionskollegInnen. Integration heißt für sie aber nicht Assimilation, im Regelfall fühlten sich ZuwanderInnen und Zuwanderer sowohl ihrer alten als auch ihrer neuen Heimat verbunden.

Eine Berufung auf das von Österreich ratifizierte Übereinkommen des Europarats über die Minderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit lassen die NEOS nicht gelten. Sie weisen darauf hin, dass das Kapitel I des Vertrags durch einseitige Willenserklärung außer Kraft gesetzt werden kann, und fordern die Regierung ergänzend zum Gesetzesantrag in einem Entschließungsantrag auf, dem Beispiel etlicher anderer Staaten zu folgen und diesen Schritt zu setzen (277/A[E]).

Mittelfristig streben die NEOS, wie sie in den Erläuterungen zu beiden Anträgen festhalten, eine völlige Gleichstellung der mit dem Lissabon-Vertrag eingeführten Unionsbürgerschaft mit der österreichischen Staatsbürgerschaft an. Alle EU-BürgerInnen sollen ihrer Meinung nach die gleichen Rechte und Pflichten – etwa ein umfassendes Wahlrecht – haben, gleichgültig ob sie aus Österreich oder aus einem anderen EU-Mitgliedsland stammen.

NEOS für vollen Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen

In einem weiteren Entschließungsantrag plädieren die NEOS dafür, AsylwerberInnen nach sechsmonatigem Aufenthalt in Österreich einen vollen Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren und die derzeitige Einschränkung auf Saison- und Erntearbeit aufzuheben (276/A[E]). Der Zugang zum Arbeitsmarkt eröffne die Möglichkeit, ein legales Einkommen zu erwirtschaften, und verhindere dadurch ein Abrutschen in die Schwarzarbeit, argumentiert Abgeordneter Nikolaus Scherak. Zudem bekämen die AsylwerberInnen die Chance, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen, damit würden Kosten für die staatliche Grundversorgung eingespart. Auch die Gefahr psychischer Erkrankungen aufgrund von Perspektivenlosigkeit werde gebannt.

Team Stronach urgiert detaillierte Übersicht über Verwaltungsstrafen

Das Team Stronach verlangt in einem Entschließungsantrag die Einrichtung einer Verwaltungsstrafen-Datenbank durch das Innenministerium (279/A[E]). Aus dieser Datenbank soll hervorgehen, welche Behörden Verwaltungsstrafen verhängen können und wem die eingenommenen Strafgelder in welcher Höhe zugute kommen. Abgeordneter Christoph Hagen wertet etwa die derzeitige Aufteilung der Strafgelder, die aufgrund der Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes (KFG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingenommen werden, als unbefriedigend. Er fordert, dass der Exekutive mehr Mittel zufließen.

FPÖ will Befugnisse von Sicherheitsbehörden und -organen evaluieren

Die FPÖ setzt sich dafür ein, die gesetzlich normierten Befugnisse der Sicherheitsbehörden und -organe in ihrer Gesamtheit zu evaluieren (283/A[E]). Die Behörden würden mit dem Hinweis auf notwendige "Terrorismusprävention" immer weitreichendere Rechte erhalten, kritisiert FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in der Antragsbegründung. Auch das aktuelle Regierungsprogramm lässt seiner Ansicht nach eine weitere Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte erwarten. Bei ihrer Forderung beruft sich die FPÖ auch auf zahlreiche Experten. (Schluss) gs