Parlamentskorrespondenz Nr. 167 vom 03.03.2014

Vorlagen: Budget und Finanzen

Handwerks-Förderung, Einkommensbericht, TrafikantInnen, Heeresbudget

Kampf der Schwarzarbeit durch Förderung der Handwerkerarbeit

Wien (PK) – Die Regierung schlägt ein Bundesgesetz zur Förderung von Handwerkerleistungen (44 d.B.) vor, das die Schwarzarbeit bekämpfen und die redliche Wirtschaft fördern soll. Dabei geht es um Arbeiten bei der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung bestehenden Wohnraums im Inland. Ausgeschlossen sind Neubau und Erweiterung von Wohnraum sowie Modernisierungen und Renovierungen von Gebäudeteilen, die nicht dem Wohnen dienen (Garagen). Konkrete Förderzwecke sind der Austausch von Fenstern, Bodenbelägen, die Erneuerung von Wandtapeten und Malerarbeiten. Die Arbeiten müssen durch Unternehmen erbracht werden, die zur Ausübung von reglementierten Gewerben befugt sind. Auf der Rechnung ist die reine Arbeitsleistung auszuweisen und der Rechnungsbetrag mittels Banküberweisung auf das Konto des Rechnungsausstellers zu entrichten. Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, werden nur Arbeiten gefördert, die nach dem 30. Juni 2014 und vor dem 31. Dezember 2015 begonnen wurden. Förderungsansuchen können nur natürliche Personen (Eigentümer und Mieter) für eigene Wohnzwecke stellen. Für förderbare Leistungen gegenüber dem Vermieter kann auch der Mieter eine Förderung beantragen, wenn der Vermieter die anteiligen Kosten auf den Mieter übergewälzt hat. Dies gilt auch für Leistungen, die gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft erbracht werden. Förderrichtlinien sollen den Missbrauch von Förderungen ausschließen. Der Gesetzentwurf sieht Fördermittel von 10 Mio. € im Jahr 2014 und 20 Mio. € im Jahr 2015 vor. Die Kosten für Errichtung und Betrieb der Abwicklungsstelle für die Förderungen werden zum Zeitpunkt der Erstellung der diesbezüglichen Verordnung beziffert werden, teilt die Bundesregierung mit.

FPÖ für Weiterentwicklung des Einkommensberichts

FPÖ-Abgeordneter Wolfgang Zanger verlangt von der Bundesregierung, den alljährlichen Bericht über die Einkommen in Unternehmungen und Einrichtungen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes gemeinsam mit dem Rechnungshof weiterzuentwickeln. Laut Zanger soll der Bericht die Einkommen nach Basisgehalt und Leistungskomponenten aufgliedern und somit aussagekräftiger werden (253/A(E)).

FPÖ: Volle Stilllegungsprämie für TrafikantInnen bis Ende 2017

Ein Entschließungsantrag der FPÖ-Abgeordneten Werner Neubauer, Hubert Fuchs, Werner Kickl, Dagmar Belakowitsch-Jenewein und Norbert Hofer zielt unter dem Titel "Sterbehilfefonds für Trafikanten und Zwang in die Frühpension" auf Änderung der Solidaritäts- und Strukturfondsordnung für Trafikanten. Dieser Fonds der Monopolverwaltung des Bundes schüttet ab 2013 30.000 € pro Trafik aus, wenn die Trafik geschlossen wird. Das degressive Modell zwinge die Trafikanten, vor dem Regel-Pensionsalter in "Frühpension" zu gehen, da sie nur dann eine höhere "Sterbehilfeprämie" erhalten, kritisieren die Antragsteller. Demgegenüber will die FPÖ jenen, die ihren Tabakstandort über das gesetzliche Pensionsalter hinaus weiterführen, die volle Stilllegungsprämie bis Ende 2017 erhalten. Der "Sterbehilfefonds" widerspreche dem Ziel, die Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen bis 2018 anzuheben, indem er ein früheres Ausscheiden aus dem Erwerbsleben "belohnt". Überdies handle es sich bei den Trafikanten in über 55% der Fälle um Behinderte, die auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung mehr finden, argumentieren die AntragstellerInnen (255/A(E)).

FPÖ will Auslandseinsätze des Heeres mit Sonderbudget finanzieren

Im Hinblick auf Einsparungen von 1,7 Milliarden € beim Bundesheer in den Jahren von 2009 bis 2016 und zusätzlichen Budgetkürzungen von 45 Mio. € im Budget für 2014 drängen die FPÖ-Abgeordneten Mario Kunasek, Eugen Bösch, Hubert Fuchs, Axel Kassegger und Elmar Podgorschek darauf, die zusätzlichen Kosten, die dem Bundesheer durch Auslandseinsätze zur Friedenssicherung, Förderung von Demokratie, Rechtsstaat und Schutz der Menschenrechte oder zur Katastrophenhilfe entstehen, durch eine Sonderfinanzierung außerhalb des Heeresbudgets abzudecken (258/A(E)). Zur Zeit stehen 790 Soldaten im Auslandseinsatz. Dafür fallen alljährlich 70 bis 80 Mio. € mit steigender Tendenz an - Geld, das das Bundesheer dringend braucht, geben die Antragsteller zu bedenken. (Schluss) fru