Parlamentskorrespondenz Nr. 307 vom 08.04.2014

Vorlagen: Familie

Oppositionsanträge zum Ausbau der Kinderbetreuung und der Familienbeihilfe

FPÖ fordert "Echte Wahlfreiheit für unsere Mütter"

Wien (PK) - Aus freiheitlicher Sicht steht eine am Wohle der Kinder und Eltern orientierte Familienpolitik im Vordergrund, die eine echte Wahlfreiheit ermöglicht, heißt es in einem von den Abgeordneten Edith Mühlberghuber und Anneliese Kitzmüller eingebrachten Entschließungsantrag (291/A[E]). Ihrer Meinung nach sollten die Familien selbst frei darüber entscheiden können, ob sie ihre Kinder lieber zu Hause betreuen oder in einer Kinderbetreuungseinrichtung. Diese Wahlfreiheit setze aber eine entsprechende materielle, arbeitsrechtliche sowie versicherungsrechtliche Absicherung für die Familien voraus, die durch folgende drei Maßnahmen gewährleistet werden könnte: die Abschaffung der Teilungsregelung und die Ausdehnung des Anspruchs auf Kinderbetreuungsgeld auf generell drei Jahre; die Verlängerung der Karenzzeit auf drei Jahre sowie die Ausweitung des Versicherungsschutzes für alle Kinderbetreuungsgeldbezieher auf drei Jahre.

Freiheitliche für Förderung der familieninternen Kinderbetreuung

Die Bundesregierung wird von den Freiheitlichen weiters aufgefordert, Eltern von Kindern unter drei Jahren, die die Kinderbetreuung in der Familie erbringen, in ihrer wichtigen Leistung für die Gesellschaft besser finanziell zu unterstützen (305/A[E]). Was die Höhe der Förderung anbelangt, so sollte sie sich betragsmäßig danach richten, wieviel für einen Fremdbetreuungsplatz ausgegeben wird, wünscht sich Anneliese Kitzmüller. Analog zur Finanzierung von Fremdbetreuungsplätzen soll nach Ansicht der FPÖ eine Finanzierung durch Bund, Länder und Gemeinden im Wege einer 15a-Vereinbarung angestrebt werden.

Grüne für mehr Rechtssicherheit für Menschen mit Behinderungen bei Bezug von Familienbeihilfe

Abgeordnete Helene Jarmer (G) weist in einem Entschließungsantrag ihrer Fraktion darauf hin, dass es für Menschen mit Behinderungen in Bezug auf die Durchlässigkeit zwischen Maßnahmen der so genannten Beschäftigungstherapie und sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Arbeitsverhältnissen häufig zu Problemen kommt (318/A[E]). Falls die Arbeitsversuche nämlich scheitern, dann fallen oft Einkommensersatzleistungen (z.B. die erhöhte Familienbeihilfe) unwiederbringlich weg, gibt die G-Mandatarin zu bedenken. Es wäre daher ihrer Meinung nach notwendig, dass in solchen Fällen zumindest innerhalb einer Frist von fünf Jahren ein Wiederaufleben der (erhöhten) Familienbeihilfe ausdrücklich normiert wird.

Grüne fordern Familienbeihilfenanspruch für freiwillig Engagierte

Die Abgeordneten Julian Schmid und Daniela Musiol (beide G) erinnern die Bundesregierung an das im Koalitionsübereinkommen vereinbarte Ziel, die Freiwilligenarbeit attraktiver zu gestalten (323/A[E]). Dazu müssen auch die Rahmenbedingungen und die rechtliche Absicherung verbessert werden. Ein wichtiger Beitrag dazu wäre es, die Gewährung der Familienbeihilfe zwischen Beendigung der Schule und dem (frühestmöglichen) Beginn eines Freiwilligenjahres sowie nach dem Ende des Freiwilligendienstes und dem Beginn einer Ausbildung zu ermöglichen, fordern die Antragsteller. Dadurch würde eine Benachteiligung zwischen Teilnehmern von Freiwilligendiensten und jenen Schülern beseitigt, die die nach den Sommermonaten ein Studium beginnen; diese haben nämlich bereits jetzt schon Anspruch auf Familienbeihilfe in der Übergangszeit.

NEOS für Zusammenführung aller familienbezogenen Leistungen

Für die Zusammenführung aller familienbezogenen geldwerten Leistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und Alleinerzieherabsetzbetrag) setzt sich Abgeordnete Beate Meinl-Reisinger von den NEOS ein (359/A[E]). Derzeit gibt es in Österreich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene über 200 verschiedene Familienleistungen, was zu einer großen Unübersichtlichkeit führe, argumentiert sie. Im Sinne von Transparenz und Verwaltungseffizienz sollte es daher zu einer Vereinfachung kommen, damit die Anspruchsberechtigten ohne Mühe erkennen, welche Familienleistungen ihnen unter welchen Voraussetzungen zustehen. Ein erster Schritt in diese Richtung könnte die Zusammenfassung aller familienbezogenen geldwerten Leistungen zu einer einzigen neuen Familienleistung sein. (Schluss) sue