Parlamentskorrespondenz Nr. 373 vom 30.04.2014

Vereinte Opposition setzt sich erneut mit Hypo-Antrag nicht durch

Strafverfolgung von Strache wegen Urheberrechtsverletzung wird ermöglicht

Wien (PK) - Zum fünften Mal unternahmen die Oppositionsparteien im Anschluss an die Erste Lesung der Budgets für 2014/15 in der heutigen Sitzung des Nationalrats einen gemeinsamen, letztlich erfolglosen Vorstoß zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Fall Hypo Alpe-Adria. Die Koalitionsparteien zeigten sich in der von den AntragstellerInnen verlangten und teilweise sehr emotional geführten Kurzen Debatte auch diesmal wieder nicht bereit, den Antrag zu unterstützen. Der Nationalrat bestätigte außerdem mehrheitlich, dass eine Urheberrechtsklage gegen Heinz-Christian Strache keinen Bezug zu seiner Tätigkeit als Abgeordneter habe und deshalb einer behördlichen Verfolgung nichts im Wege stehe.

Kogler: Schuldenschnitt der Hypo-Gläubiger würde 6 Mrd. € bringen

Zur Begründung des Antrags auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Hypo Alpe-Adria meldete sich Abgeordneter Werner Kogler (G) zu Wort. Es sei das bereits der 18. Antrag auf eine parlamentarische Untersuchung dieser Causa, der im Nationalrat eingebracht wurde. Kogler bezeichnete das Hypo-Finanzdebakel als maßgeblichen Faktor für die budgetären Fehlentwicklungen, die sich nun abzeichneten. Der Abgeordnete war überzeugt, dass der Untersuchungsausschuss, auch wenn er diesmal noch abgelehnt werde, unvermeidlich im Herbst beschlossen und noch vor Jahresende seine Arbeit aufnehmen könne. Der nun formulierte Antrag decke alles ab, was es seit dem Jahr 2000 an politischer Verantwortung rund um die Hypo Alpe-Adria zu untersuchen gebe. Es würden laufend neue Fakten bekannt, die bestätigten, wie notwendig der Ausschuss sei. Die Kommission unter Leitung von Irmgard Griss agiere hingegen aufgrund eines völlig intransparenten Auftrags. Diese Regierungskommission, wie man sie nennen müsse, sei selbst in vieler Hinsicht problematisch und könne einen Untersuchungsausschuss nicht ersetzen, argumentierte Kogler.

Kogler forderte den Finanzminister außerdem auf, einen Forderungsnachlass mit jenen Gläubigern, die in den Jahren von 2004 bis 2007 in die Bank investiert haben, zu vereinbaren. Dieser Schritt würde der Republik laut Kogler 6 Mrd. € ersparen und sei damit zu rechtfertigen, dass es die Investitionen dieser Gläubigergruppe waren, die der Bank erst erlaubten, am Balkan ein Pyramidenspiel aufzuziehen.

Krainer: Grüne begeben sich auf den Weg des Populismus

SPÖ-Abgeordneter Kai Jan Krainer warf Kogler vor, eine politische Kultur in der Tradition von Jörg Haider zu pflegen. Diese habe darin bestanden, politische Gegner zu diffamieren, sie mit unwahren Vorhalten anzuschwärzen sowie populistische, aber falsche politische Lösungen zu präsentieren. Krainer nannte in diesem Zusammenhang Koglers Vorwürfe gegenüber dem ehemaligen OeNB-Gouverneur Klaus Liebscher sowie seine medial verbreiteten Behauptungen, die OeNB habe Akten geschwärzt und habe politischem Druck nachgegeben. Die Forderung nach einer Insolvenzlösung sei eine populistische, aber wirtschaftlich völlig falsche Lösung. Die Grünen sollten auf diesen Populismus verzichten und zu einer redlichen Politik zurückkehren, schloss Krainer.

Wöginger: Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse reformieren

Auch August Wöginger (V) warf der Opposition vor, mit Diffamierungen zu agieren. Die Hypo sei in erster Linie ein Kärntner Kriminalfall und dort aufzuarbeiten. Die Kommission unter Leitung von Irmgard Griss werde außerdem eine unabhängige Aufklärung betreiben können, gab er sich überzeugt. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse werde man sagen können, ob auch ein Untersuchungsausschuss notwendig sei. Auf keinen Fall dürften Untersuchungsausschüsse wieder zu einem politischen Tribunal ausarten, wie in früheren Fällen, daher müsse erst die Verfahrensordnung reformiert werden.

Podgorschek: SPÖ und ÖVP tragen Verantwortung für Fehlentscheidungen

Seitens der Oppositionsparteien stellte zunächst FPÖ-Mandatar Elmar Podgorschek (F) fest, dass es keine Diffamierung darstelle, Aufklärung und Transparenz zu fordern. Den Vorwurf eines "FPÖ-Kriminalfalls" wies er zurück, die Kärntner Hypo-Haftungen seien von SPÖ, ÖVP und FPÖ gemeinsam eingegangen worden. Ausschließlich der Verantwortung von SPÖ und ÖVP zuzuschreiben seien hingegen eine Reihe von Fehlentscheidungen, wie die nicht nachvollziehbare Notverstaatlichung der Bank und die nach einer von 2009 bis 2013 dauernden Phase der Untätigkeit samt einer Abbaulösung vollständig auf Kosten der SteuerzahlerInnen. Podgorschek wies auch darauf hin, dass bereits die Landtage der Steiermark, Vorarlbergs und nun auch des Burgenlandes sich für einen Untersuchungsausschusses einsetzten.

Rossmann sieht Intransparenz der Entscheidungen zur Hypo

Der Abgeordnete der Grünen Bruno Rossmann (G) wies die Aussage Krainers, Kogler agiere mit falschen Vorhalten, zurück. Die Bankenaufsicht trage zumindest einen Teil der Verantwortung, sagte er und erneuerte den Vorwurf, die Bundesregierung und die von ihr beauftragte Task-Force hätten die Aufarbeitung des Hypo-Debakels verschleppt. Vergleich mit ähnlichen Fällen in Deutschland machten deutlich, dass die Entscheidung für eine Abbaugesellschaft weder in transparenter noch in professioneller Weise gefällt worden sei, sagte Rossmann.

Ertlschweiger: MandatarInnen sollen ihr freies Mandat wahrnehmen

Für Rouven Ertlschweiger vom Team Stronach stellte sich die Frage, ob SPÖ und ÖVP auf der "Baustelle Hypo" etwa "Leichen im Keller" verbergen wollten, wenn er sehe, wie sie gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mauerten. Er appellierte an die MandatarInnen der SPÖ und ÖVP, ihr freies Mandat wahrzunehmen und dem Ausschuss, der ohnehin unvermeidlich kommen müsse, nachdem der Druck seitens der Basis immer stärker werde, bereits heute zuzustimmen.

Hable: Budget trifft keine Vorsorge für Hypo-Risiken

NEOS-Abgeordneter Rainer Hable vermisste im Budgetvoranschlag 2014 die angekündigte Vorsorge für noch zu erwartende Risiken und Verluste der Hypo. Bis 2017 seien nämlich im Budget nur 2,7 Mrd. € für alle Banken vorgesehen, nicht die angekündigten 4 Milliarden. Dabei sei bereits absehbar, dass die Hypo in Südosteuropa mit weiteren Verlusten rechnen müsse und damit auf das Budget weitere Belastungen zukämen. Auch Hable kritisierte die Regierungskommission als intransparent und unzureichend. Er rief die BürgerInnen dazu auf, sich dieses Vorgehen nicht gefallen zu lassen und die Online-Petition zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu unterzeichnen.

Strache muss sich Vorwurf der Urheberrechtsverletzung stellen

Mit Stimmenmehrheit machte der Nationalrat den Weg für die behördliche Verfolgung von FPÖ-Klubobmann Heinz-Christian Strache wegen des Verdachts der Verletzung des Urheberrechtsgesetzes frei. Die Abgeordneten folgten damit einer Empfehlung des Immunitätsausschusses, der keinen Zusammenhang zwischen der von einem Privatkläger behaupteten strafbaren Handlung und der Abgeordnetentätigkeit Straches festgestellt hat.

Wie Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) erläuterte, geht es um den Vorwurf, dass ein von Strache beauftragter Komponist für einen Wahlkampfsong ein Lied einer irischen Band plagiiert haben soll. Er rechnet damit, dass das Verfahren angesichts der "juristischen Skurrilität" eingestellt wird.

Massive Kritik übte Rosenkranz an der Feststellung des Nationalrats, wonach zwischen dem Vorwurf an Strache und dessen politischer Tätigkeit kein Zusammenhang besteht. Seiner Meinung nach hätten die Abgeordneten korrekter Weise zunächst einen politischen Zusammenhang feststellen und erst dann dem Auslieferungsbegehren ausdrücklich zustimmen müssen. Das habe die FPÖ zwar beantragt, sich damit aber nicht durchsetzen können. Für Rosenkranz ist es absurd, dass Wahlkampfveranstaltungen nicht der politischen Tätigkeit eines Abgeordneten zugerechnet werden.

Abgeordnete Maria Fekter (V) hielt Rosenkranz entgegen, dieser liege juristisch falsch. Eine Wahlkampfveranstaltung und schon gar ein Wahlkampfsong hätten nichts mit der Arbeit eines Abgeordneten im Parlament zu tun, betonte sie. Würde man der Argumentation von Rosenkranz folgen, wäre das ein Freibrief für strafrechtliche Vergehen aller Art bei Wahlkampfveranstaltungen.

Im Anschluss an die Sitzung fand noch eine weitere, 24. Nationalratssitzung, die geschäftsordnungsmäßigen Mitteilungen und Zuweisungen diente. (Schluss Nationalrat) sox/gs