Parlamentskorrespondenz Nr. 383 vom 05.05.2014

Vorlagen: Finanzen

Grunderwerbssteuer wird reformiert, NEOS gegen kalte Progression

Wien (PK) - Die Regierungsvorlage für eine Reform der Grunderwerbssteuer (101 d.B.) ordnet die Bemessungsgrundlage neu. Bei der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe von Grundstücken in der Familie soll der dreifache Einheitswert herangezogen werden, wobei mit einem Grunderwerbssteuersatz von 2% neben direkten Angehörigen wie Eltern, Kindern, Enkelkindern und Ehegatten auch LebensgefährtInnen begünstigt sind. Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich bleibt sowohl für entgeltliche als auch für unentgeltliche Grundstücksübertragungen im engeren Familienkreis der einfache Einheitswert als Steuerbemessungsgrundlage erhalten. Wird ein Grundstück außerhalb des begünstigten Familienkreises vererbt oder verschenkt, dient als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbssteuer laut Vorlage der jeweilige Verkehrswert. Für die Übertragung von Unternehmen soll der Freibetrag von 365.000 € nur bei Schenkungen gelten.

Die Regierung reagiert mit der Neuregelung im Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), der das ursprüngliche Gesetz als verfassungswidrig gewertet hat. Beanstandet wurde vom VfGH, dass beim entgeltlichen Erwerb die Steuer auf den Kaufpreis abgestellt wird, bei Schenkung oder Erbschaft jedoch lediglich auf den veralteten Einheitswert. Im Regierungsentwurf wird demgegenüber gewarnt, würde generell nur noch der marktorientierte, also höhere, Verkehrswert herangezogen, käme es zu einem enormen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand für Verwaltung, BürgerInnen und Unternehmen. Der Verwaltungsaufwand würde sich etwa durch notwendige Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswerts auf 9000 Stunden jährlich ausweiten, heißt es, zudem würde eine höhere Bemessungsgrundlage zu einer finanziellen Mehrbelastung führen.

NEOS für jährliche Inflationsanpassung der Einkommensgrenzen

Da mit der Teuerung Gebühren, Mieten und Löhne steigen, die Einkommensgrenzen für die Lohn- und Einkommenssteuersätze aber gleich bleiben, nimmt die Abgabenlast "automatisch" zu. Zuwächse der Bruttoeinkommen werden teilweise von der Inflation kompensiert, was dazu führt, dass bei einer (nominellen) Lohnerhöhung Einkommensteile der SteuerzahlerInnen in höhere Progressionsstufen "rutschen" und nach Abzug der Inflation real weniger bleibt als zuvor. Diese indirekte Abgabenerhöhung will Abgeordneter Rainer Hable (N) durch eine automatische jährliche Indexierung bzw. eine Inflationsanpassung der Einkommensgrenzen für Steuersätze künftig vermeiden. Der Antragsteller weist darauf hin, dass in 17 von 34 Mitgliedsländern der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eine vergleichbare Indexierung bereits besteht (412/A). (Schluss) rei/fru