Parlamentskorrespondenz Nr. 560 vom 13.06.2014

Hypo-Untersuchungsausschuss: Opposition lässt nicht locker

FPÖ fordert erneut U-Ausschuss als Minderheitsrecht

Wien (PK) - Am Ende der Nationalratssitzung stand wieder einmal ein gemeinsamer Antrag der Oppositionsparteien zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Hypo Alpe Adria zur Diskussion. Auch dieses Mal hatten FPÖ, Grüne, Team Stronach und NEOS allerdings keinen Erfolg mit ihrer Forderung: der Antrag wurde abgelehnt. Es war der 20. vergebliche Versuch, zur Causa Hypo einen Untersuchungsausschuss durchzusetzen, wie Abgeordneter Elmar Podgorschek (F) erklärte.

Passend zur anhaltenden Diskussion über einen Hypo-Untersuchungsausschuss brachte die FPÖ einen Initiativantrag zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen als Minderheitsrecht und deren Verankerung in der Geschäftsordnung ein. Ebenso in Erster Lesung in Verhandlung genommen wurde ein Antrag der Grünen. Darin sprechen sie sich gegen eine Abgabe bei Eigenverbrauch von Solarstrom aus.

Notverstaatlichung der Hypo durch Bluff ausgelöst?

Im Rahmen der Begründung des Antrags wiesen Podgorschek und die Abgeordneten Kathrin Nachbaur (T), Werner Kogler (G) und Rainer Hable (N) auf neu aufgetauchte Dokumente hin, die Nachbaur zufolge nahe legen, dass die österreichischen Verhandler seinerzeit einem großen Bluff aufgesessen seien. Die Notverstaatlichung sei allem Anschein nach nicht notwendig gewesen, die BayernLB habe offenbar einen Konkurs der Hypo Alpe Adria nie in Erwägung gezogen, interpretieren die Abgeordneten übereinstimmend veröffentlichte Passagen aus Sitzungsprotokollen. Die Schlinge werde immer enger, meinte Podgorschek. Nachbaur interessiert sich vor allem dafür, wer zum Zeitpunkt der Notverstaatlichung die größten Gläubiger der Hypo gewesen sind und damit am meisten profitiert haben. Abgeordneter Kogler sprach vom augenscheinlich größten Finanzverbrechen der Republik, das die Koalition vertuschen wolle.

Für die ehemalige Finanzministerin und nunmehrige ÖVP-Abgeordnete Maria Fekter sind die zitierten Dokumente allerdings kein Beleg dafür, dass die Notverstaatlichung der Hypo ohne Not erfolgt sei. Schließlich handle es sich um ein internes Papier der BayernLB, das weder den Österreichern noch der EU bekannt gewesen sei. Fekter sieht das Papier vielmehr als Bestärkung für eine Irrtumsanfechtung und hob in diesem Zusammenhang hervor, dass der von ihr erreichte Verjährungsverzicht nach wie vor Geltung habe.

Was das Hypo-Gesetz betrifft, begrüßte Nachbaur ausdrücklich, dass auch nachrangige Gläubiger und nicht nur die SteuerzahlerInnen "zum Handkuss kommen" sollen. Sie hoffe, dass "das sonderbare Sondergesetz" rechtlich halte, sagte sie. Zudem drängte Nachbaur auf eine rasche Aufnahme von Verhandlungen des Bundes mit Bayern und Kärnten. Für sie ist es nicht zu rechtfertigen, würde Kärnten seinen Zukunftsfonds behalten können.

NEOS-Abgeordneter Hable qualifizierte das Hypo-Gesetz aufgrund eines Verweises auf eine einschlägige EU-Richtlinie als ein Insolvenzgesetz, das aber nicht als Insolvenzgesetz bezeichnet werden dürfe. Er kritisierte, dass nun genau das eingetreten sei, was man vermeiden habe wollen: eine enorme Beeinträchtigung der Reputation. Damit habe man de facto den Schaden einer Insolvenz ohne deren Vorteile.

Zur laufenden Diskussion um eine U-Ausschuss-Reform merkte Nachbaur an, sie hoffe dass Untersuchungsausschüssen mit der geplanten neuen Verfahrensordnung nicht die Zähne gezogen werden. Die SPÖ meldete sich in der Diskussion nicht zu Wort.

U-Ausschuss als Minderheitsrecht: FPÖ macht erneuten Anlauf

Geht es nach der FPÖ, soll das Verlangen von zwanzig Abgeordneten eines Klubs für die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss ausreichen, wobei jeder beziehungsweise jede Abgeordnete nur einen solchen pro Gesetzgebungsperiode initiieren dürfte. Damit würde die FPÖ zwei U-Ausschüsse und die Grünen einen U-Ausschuss innerhalb von fünf Jahren einberufen können.

Die Diskussion darüber verlief im Plenum kontroversiell. Gernot Darmann (F) stellte die Frage in den Raum, wieso die Thematik einer Reform der Verfahrensordnung von Untersuchungsausschüssen zu einem Zeitpunkt in Bewegung gesetzt werde, wenn es dringend notwendig wäre, eine Aufklärung des "Hypo-Desasters" voranzutreiben. Diese wolle man dadurch verzögern oder sogar verhindern, meinte er. Wenn man in einem U-Ausschuss erfolgreich tätig sein wolle, werde es notwendig sein, im Verfahren selbst der parlamentarischen Minderheit auch Rechte zu geben. Gegen die Vorwürfe Darmanns wandten sich die beiden Abgeordneten Otto Pendl (S) und Werner Amon (V). Pendl verwies darauf, dass man sich in der Arbeitsgruppe über die U-Ausschuss-Reform im Zieleinlauf befinde. Was die SPÖ aber nicht wolle, sei eine Politshow, untermauerte er. Man bemühe sich ernsthaft und er stehe zu einem modernen, neuen Recht für den Untersuchungsausschuss mit der Minderheitskomponente in aller Klarheit ein. Amon bekräftige die Ausführungen Pendls und betonte ebenfalls die "außerordentlich konstruktiven Gespräche" über die Reform des U-Ausschusses. An dieser Reform hätten alle Interesse, da es um eine Verrechtlichung gehe. Darmann mache ein bewusstes Störfeuer dieser Verhandlungen, sagte Amon.

Dieter Brosz (G) war der Ansicht Darmanns, dass es nicht zwingend notwendig gewesen wäre, die Frage eines Hypo-U-Ausschusses mit einer Reform zu koppeln. In den Verhandlungen sei man von Seiten der Opposition der Regierung in vielen Bereichen etwa bei der Beendigung eines U-Ausschusses entgegengekommen, sagte er. Jetzt gebe es auch eine Bringschuld der Regierung. Auf jeden Fall sei für die Grünen ohne einem Minderheitsrecht auch im Verfahren selbst eine neue Verfahrensordnung nicht denkbar. Der Antrag wurde dem Geschäftsordnungsausschuss zugewiesen.

Grüne: Keine Abgabe bei Eigenverbrauch von Solarstrom  

Die Grün-Abgeordneten Christiane Brunner, Eva Glawischnig-Piesczek und Werner Kogler wenden sich gegen die Absicht des Finanzministers, den Eigenverbrauch von selbst erzeugter elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen mit einer Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu belegen, sobald der Eigenverbrauch 5000 Kilowattstunden pro Jahr überschreitet.

"Wir Grünen wollen keine Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom aus erneuerbaren Energien", bekräftigte Christiane Brunner (G), auch wenn die sogenannte Sonnensteuer mit einer neuen Grenze von 25.000 kWh entschärft wurde. Als Gesetzgeber müsse man aktiv werden und bei den Steuern Anreize hinsichtlich erneuerbarer Energien geben, forderte sie.

Christoph Matznetter (S) meinte, dass der Vorstoß der Grünen etwas spät passiert sei, nachdem die Regierung bereits in einer entsprechenden Vorlage die Grenze von 5000 auf 25.0000 kWh angehoben habe. Werner Groiß (V) merkte an, dass die Anhebung erst durch die Intervention der ÖVP in Bewegung gesetzt wurde. Die Anhebung sei vielleicht noch nicht ganz befriedigend für die Energiewende, aber sie gehe in die richtige Richtung.

Michael Pock stellte im Namen der NEOS in Aussicht, den Antrag der Grünen auch im Ausschuss zu unterstützen. Seine Partei sehe keinen Grund, Steuern für selbst erzeugte Energie einzufordern. Der Antrag wurde dem Finanzausschuss zugewiesen.

Um 01.28 Uhr wurde eine weitere Sitzung des Nationalrats zur Zuweisung von Gesetzesvorhaben an die entsprechenden Ausschüsse abgehalten. (Schluss Nationalrat) gs/keg