Parlamentskorrespondenz Nr. 568 vom 16.06.2014

Vorlagen: Verfassung

Änderung des ORF-Gesetzes und des Bundes-Personalvertretungsgesetzes

Personalvertretung im Bundesdienst: Passives Wahlalter wird gesenkt

Wien (PK) – Ein von der Regierung vorgelegter Entwurf zur Änderung des Bundes-Personalvetretungsgesetzes sieht die Senkung des passiven Wahlalters für die Personalvertretung im Bundesdienst vor (183 d.B.). Künftig können bei Personalvertretungswahlen alle Bediensteten kandidieren, die das 15. Lebensjahr vollendet haben. Damit will die Regierung eine bessere Vertretung der Interessen jugendlicher Bundesbediensteter gewährleisten.

Mit der Novelle werden außerdem die Zuständigkeiten der Zentralausschüsse an die neue Ressortverteilung in der Regierung angepasst sowie ein gemeinschaftlicher Zentralausschuss für das gesamte Ressort des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) gebildet. Durch den Wegfall von Parallelstrukturen sowie einer Dienstfreistellung erwartet sich die Regierung Einsparungen von rund 150.000 € bis 160.000 € im Jahr. Personalvertretungsrechtliche Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht werden von der Gebührenpflicht befreit.

Regierung will ORF zu Filmförderung verpflichten

Durch eine Änderung des ORF-Gesetzes will die Regierung den ORF gesetzlich verpflichten, österreichische Filmproduktionen bzw. internationale Koproduktionen mit heimischer Beteiligung weiter zu fördern (185 d.B.). Als Zielvorgabe sind 8 Mio. € jährlich vorgesehen. Sollte der ORF in einem Jahr weniger als 8 Mio. € zum Film/Fernseh-Abkommen beisteuern, wäre die Gebührentochter GIS laut Gesetzentwurf verpflichtet, den Differenzbetrag von der Rundfunkgebühr einzubehalten und auf ein Sperrkonto zu überweisen. Damit wolle man den ORF motivieren, weiterhin zur Herstellung österreichischer Filme und zum Erfolg des Film/Fernsehabkommens beizutragen, heißt es in den Erläuterungen. Die 8 Mio. € orientieren sich an den in den Jahren 2010 bis 2013 aufgewendeten Mitteln. (Schluss) gs