Parlamentskorrespondenz Nr. 581 vom 17.06.2014

Vorlagen: Justiz

NEOS-Anträge betreffend Kinderlärm und Neufassung des Eherechts

NEOS wollen Toleranz gegenüber Kinderlärm gesetzlich festschreiben

Wien (PK) – Durch eine "Sonderstellung von Kinderlärm" wollen die NEOS der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung von Kindern und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen. In diesem Sinn soll von Nachbarn eine höhere Toleranz gegenüber Kinderlärm eingefordert werden als gegenüber anderen Geräuscheinwirkungen. Eine von Jugendsprecher Nikolaus Scherak in einem Initiativantrag (496/A) vorgeschlagene Ergänzung zu den Nachbarschaftsregeln des ABGB enthält die Klarstellung, dass Kinderlärm, selbst wenn er das ortsübliche Maß überschreitet, im Unterschied zu anderen Immissionen nur dann untersagt werden kann, wenn die Nutzung des eigenen Grundstücks bzw. der eigenen Wohnung in unzumutbarer Weise beeinträchtigt wird. Die NEOS erwarten sich von dieser Erhöhung des allgemeinen zivilrechtlichen Maßstabs Signalwirkung auch auf andere Regelungsmaterien wie etwa Genehmigungsverfahren für Kinderspielplätze oder bauliche Lärmschutzvorschriften.    

NEOS verlangen Reformierung des Eherechts und Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

"Die Definition der Ehe in § 44 ABGB stammt aus dem Jahr 1811. Diese Tatsache allein führt schon zu dem logischen Schluss, dass sie nicht mehr zeitgemäß sein kann." Von dieser Feststellung geht NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak in einem Entschließungsantrag (497/A(E)) aus, in dem er eine umfassende gesetzliche Neuregelung des Eherechts und des Rechts der Eingetragenen Partnerschaften im Lichte der seit Inkrafttreten des ABGB eingetretenen gesellschaftlichen Entwicklungen fordert. Ins Auge fassen die NEOS dabei auch eine Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare, die wiederum Gegenstand eines weiteren von Scherak eingebrachten Entschließungsantrags (498/A) ist. (Schluss) hof