Parlamentskorrespondenz Nr. 632 vom 27.06.2014

Vorlagen: Verfassung

Anträge zum Volksgruppengesetz, zum VfGH und zur Volksanwaltschaft

NEOS beantragen Novellierung des Volksgruppengesetzes

Wien (PK) – Die NEOS sehen nicht ein, warum in den Kärntner Gemeinden Eberndorf / Dobrla vas und St. Kanzian / Škocjan nur BewohnerInnen einzelner Ortschaften vor den Gemeindeämtern die slowenische Sprache verwenden dürfen, und haben eine entsprechende Novellierung des Volksgruppengesetzes beantragt (527/A). Nach Ansicht von Abgeordneter Angelika Mlinar widerspricht die geltende Bestimmung EU-Recht und dem Gleichheitsgebot. In Gemeinden, in denen Slowenisch als Amtssprache zugelassen ist, müssten ihr zufolge alle EU-BürgerInnen die slowenische Sprache verwenden dürfen, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

FPÖ fordert mehr Personal für den Verfassungsgerichtshof

Ein Entschließungsantrag der FPÖ zielt darauf ab, dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) alle notwendigen budgetären Mittel und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit er auch bei einem steigenden Anfall von Beschwerden in der Lage ist, seinen Aufgaben nachzukommen (532/A[E]). Abgeordneter Philipp Schrangl begründet seine Initiative mit der von VfGH-Präsident Gerhart Holzinger öffentlich geäußerte Befürchtung, dass der Verfassungsgerichtshof aufgrund der laufenden Budgetkürzungen und des drohenden Mehraufwands durch die ab 2015 wirksam werdende Gesetzesbeschwerde den derzeitigen Standard der Verfahren nicht weiter garantieren kann.

FPÖ, Grüne und NEOS wollen Volksanwaltschaft stärken

Ein gemeinsamer Gesetzesantrag der FPÖ, der Grünen und der NEOS hat eine Ausweitung der Prüfbefugnis der Volksanwaltschaft zum Inhalt (534/A). Sie soll künftig für alle Rechtsträger zuständig sein, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen. Damit könnte die Volksanwaltschaft auch Beschwerden über ausgegliederte Unternehmen wie die Asfinag oder die ÖBB nachgehen, etwa wenn BürgerInnen über mangelnde Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen oder Bahnstrecken klagen. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit der Volksanwaltschaft sollen laut Antrag sowohl die Volksanwaltschaft als auch die betroffenen Unternehmen den Verfassungsgerichtshof anrufen können. (Schluss) gs