Parlamentskorrespondenz Nr. 634 vom 30.06.2014

Vorlagen: Familie

Weiterer Ausbau des Kinderbetreuungsangebots zwischen Bund und Ländern fixiert

305 Mio. € an Bundesmitteln für große Ausbauoffensive im Bereich Kinderbetreuung

Wien (PK) – Die zwischen dem Bund und den Ländern paktierte Verlängerung der Vereinbarung (gemäß Artikel 15a B-VG) zum Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots bis zum Jahr 2017 wurde nun dem Nationalrat zugeleitet (187 d.B.). Insgesamt stellt der Bund den Ländern zwischen 2014 und 2017 305 Mio. € zum Ausbau des quantitativen und qualitativen Kinderbetreuungsangebots zur Verfügung - je 100 Mio. € in den Jahren 2014 und 2015, je 52,5 Mio. € 2016 und 2017. Die Länder müssen diese Mittel kofinanzieren, wenn auch nicht mehr zu gleichen Teilen wie bisher: Als deren Beitrag sind im Jahr 2014 50 %, 2015 45 %, 2016 40 % und 2017 35 % des Zuschusses vorgesehen (insgesamt rund 135 Mio. €). Auch Mittel von privaten Rechtsträgern, die Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen betreiben, können zu 50 % bei der Kofinanzierung angerechnet werden. Im Sinne der besseren Planbarkeit wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, 50 % der für 2014 vorgesehenen Gelder bis 2016 mitnehmen zu können, womit nicht sofort abgeholte Gelder nicht gleich verloren gehen. Die Regelung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Durch diese Initiative sollen vor allem folgende Ziele in den nächsten vier Jahren erreicht werden: Annäherung an das Barcelona-Ziel für die Unter-Drei-Jährigen (Betreuungsquote von 33%) im gesamten Bundesgebiet, Abdeckung des darüber hinausgehenden Bedarfs für diese Altersgruppe in den Großstädten, Schließen von regionalen Lücken für die Drei- bis Sechsjährigen sowie weiterer Ausbau der ganztägigen Betreuung. Erstmals können Bundesmittel nun auch für Tageseltern, Personal- und Investitionskostenzuschüsse, generations- und gemeindeübergreifende Projekte sowie für die Qualitätsverbesserungen – z.B. kleinerer Betreuungsschlüssel - verwendet werden. Die Kindergärten müssen mindestens 45 Wochen im Jahr geöffnet haben, um eine Förderung zu erhalten; für jene, die 47 Wochen offen halten, gibt es höhere Förderungen. (Schluss) sue