Parlamentskorrespondenz Nr. 672 vom 08.07.2014

Wasserrechtsgesetz bringt Rechtssicherheit für Gemeinden

Vorschläge der Opposition zu Umweltthemen finden nur teilweise Gehör

Wien (PK) –  Basierend auf Anträgen von Abgeordneten wurden in der heutigen Nationalratssitzung verschiedene Umweltthemen abgehandelt. Bei Gemeindezusammenlegungen können Probleme bei der Übertragung der Wasserbenutzungsrechte auf die neue Gemeinde auftreten. Das Wasserrechtsgesetz sah bisher keine Übertragung von Benutzungsrechten vor, die nicht mit dem Eigentum an der Liegenschaft oder Betriebsanlage verbunden sind. Eine entsprechende Änderung des Gesetzes wurden nun durch einen gemeinsamen Initiativantrag von SPÖ und ÖVP vorgenommen.

Ein FPÖ-Entschließungsantrag zur Überflutungssicherheit von Tankanlagen wurde in der Fassung eines von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS formulierten Gesamtändernden Abänderungsantrags einstimmig angenommen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Errichtung von Öltanklagern hauptsächlich durch die Bauordnungen der Länder geregelt wird. Dem Beispiel Niederösterreichs folgend wollte die FPÖ zudem Förderungen für die Umrüstung und den Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb, fand damit aber keine Mehrheit.

Die Grünen forderten auch ein Verbot von Mikroplastik in Kosmetika. Zu diesem Antrag brachten SPÖ und ÖVP einen Gesamtändernden Abänderungsantrag ein, der auf Forschungen über die EU-Initiative "Oceans for Tomorrow" und auf geeignete Schritte zum Schutz der Umwelt und der Meere vor Plastikabfällen auf EU-Ebene abzielt, und der mehrheitlich angenommen wurde. Diese Abänderung lehnten die Grüne jedoch ab. Ihnen ging die Entschließung zu wenig weit, sie legten daher ihren ursprünglichen Antrag als Abänderung wieder vor, dieser blieb aber in der Minderheit.

Eine eigene Debatte fand über die Forderung der Grünen nach einer Festschreibung des subjektiven Rechts auf Lärmschutz im Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz statt. Das Gesetz habe bisher keine Wirkung gezeigt, argumentierten sie, blieben mit ihrem Abänderungsantrag dazu jedoch in der Minderheit.

Rechtssicherheit im Wasserrecht bei Gemeindezusammenlegungen

Zum Thema Wasserrechtsgesetz erklärte Johann Höfinger (V), es gehe um eine gültige Rechtsnachfolge bei Gemeindezusammenlegungen. Nun können bestehende Verträge ohne Veränderungen übernommen werden, das schaffe Rechtssicherheit, sagte er. Auch sein Fraktionskollege Johann Rädler (V) begrüßte die Regelung der Wasserrechte bei Gemeindezusammenlegungen und meinte, die Kritik der Freiheitlichen daran könne er nicht nachvollziehen.

Karin Greiner betonte seitens der SPÖ die Bedeutung von Rechtssicherheit und klaren Rahmenbedingungen durch die Novelle des Wasserrechts. Das habe besondere Bedeutung im Kontext der steirischen Struktur- und Verwaltungsreformen. Die Gesetzesänderung sichere die Wasserversorgung der BürgerInnen durch die Kommunen ab. Dieser Meinung schloss sich auch ihr Fraktionskollege Klaus Uwe Feichtinger an.

Steigendes Problembewusstsein zu Mikroplastik

Plastik in Alltagsprodukten werde ein immer größeres Problem, hielt Christiane Brunner (G) fest. Mikroplastik komme in vielen Produkten vor, in denen man es nicht erwarte, wie Kosmetik- und Haushaltsprodukten. Der Gesetzgeber müsse jedoch mehr tun, als nur auf das Problem aufmerksam zu machen. Der Appell an die EU entbinde Österreich nicht von Schritten auf nationaler Ebene. So wäre etwa das Ausmaß des Problems in österreichischen Gewässern zu untersuchen. Da der ursprüngliche Antrag ihrer Meinung nach zu sehr abgeschwächt wurde, brachte Brunner ihn in seiner ursprünglichen Form als Abänderungsantrag nochmals ein.

Auf die Omnipräsenz von Plastikprodukten wies auch Ulrike Weigerstorfer (T) hin. Plastik sei bereits in Nahrungsmitteln und Getränken und im menschlichen Organismus nachzuweisen. Das Problem des Plastikmülls in den Meeren sei bekannt. Der Entschließungsantrag der Koalition sei viel zu schwach und fordere nur Selbstverständlichkeiten, kritisierte sie. Unverantwortlich findet sie, dass das Gesundheitsministerium dem Problem zu wenig Aufmerksamkeit schenkt. Im Sinne der Prävention müsse es hier aktiver werden, argumentierte sie.

Mikroplastik sei sicher ein großes Problem, meinte ÖVP-Abgeordneter Johann Höfinger, doch Österreich können allein wenig unternehmen. Die Frage sei auf EU-Ebene zu behandeln, wo auch mehr Forschung zum Thema stattfinden müsse.

Grundsätzlich begrüßte Michael Pock (N), dass das Thema Mikroplastik vermehrt Aufmerksamkeit erhält. Den Antrag der Grünen hält er daher für wichtig. Im Sinne einer evidenzbasierten Politik sei es notwendig, mehr gesichertes Wissen zu diesem Problem zu erhalten. Die abgeänderte Fassung der Koalition beziehe sich jedoch nur auf Plastikmüll, nicht auf Mikroplastik, bemängelte er.

Es sei ein Irrtum zu meinen, dass Mikroplastik nur im Wasser zu finden ist, konstatierte Susanne Winter (F). Ein großes Problem sei sein Vorkommen im Klärschlamm, durch den es in die Nahrungskette gerate. Winter verwies darauf, dass es bei Kosmetikprodukten bereits gute Alternativen zum Einsatz von Plastik gebe. Österreich könnte in dieser Frage eine Vorreiterrolle spielen.

Auch Harry Buchmayr (S) begrüßte, dass dem Problem Mikroplastik zunehmend Aufmerksamkeit geschenkt wird. Es sei wichtig, die Forschung dazu zu verstärken und Ersatzstoffe zu finden.

Rupprechter will Problem Mikroplastik auf EU-Ebene ansprechen

Bundesminister Andrä Rupprechter nahm zu den behandelten Umweltthemen kurz Stellung. Die Novelle des Wasserrechts trage gewissen Befürchtungen, die steirischen Gemeinden bei der Übertragung von Wasserrechten im Zuge von Gemeindezusammenlegungen geäußert hatten, durch eine pragmatische Lösung Rechnung. Auch die Sicherung von Öltanks sei wichtig, er werde sich bei den Bundesländern für einheitliche Standards einsetzen. Eine besondere Förderung der Umrüstung von Traktoren auf Pflanzenöltreibstoff sei aus grundsätzlichen Überlegungen nicht sinnvoll, sagte er und verwies auf bereits bestehende Förderschienen. Mikroplastik in Haushaltsprodukten und Kosmetika stelle ein Problem dar, bei dem er sich nachdrücklich auf EU-Ebene für Verbesserungen einsetzen und das er daher bereits beim nächsten Ratstreffen thematisieren werde. Die EU-Kommission sei seiner Ansicht nach gefordert, hier Regelungen zu schaffen, betonte Rupprechter.

Maßnahmen gegen Ölverschmutzungen nach Hochwässern

Bei den Überschwemmungen der letzten Jahre seien Tankräume oftmals beschädigt und die Umwelt durch austretendes Öl beeinträchtigt worden, erinnerte Gerhard Schmid (F). Auftriebssicherungen für Haustankanlagen sei eine Maßnahme mit geringem Aufwand, aber großem Nutzen, sagte der Abgeordnete und dankte dafür, dass sein diesbezüglicher Antrag im Umweltausschuss angenommen wurde.

Johann Höfinger (V) begrüßte die Maßnahmen gegen Ölverschmutzung, die bei Hochwässern ein großes Problem darstelle. Der Bundesminister werde hier aufgefordert, sich mit den Ländern zusammenzusetzen, um Verbesserungen in der Bauordnung zu erreichen. Nikolaus Prinz (V) stellte zufrieden fest, bei der Sicherung von Öltanks habe sich bereits vieles zum Positiven geändert. Die Frage könne über die Bauordnungen der Länder gut gelöst werden. Auch Rudolf Plessl (S) wies darauf hin, dass es wichtig sei, die Folgen von Hochwässern zu minimieren und dass hier bereits Verbesserungen erzielt wurden.

Keine zusätzlichen Förderung von Pflanzenöl als Treibstoff

Zum Antrag der FPÖ einer Förderung von Traktoren, die mit Pflanzenöl betrieben werden, meinte Erwin Preiner (S), die Verwendung von Ölsaaten zur Treibstofferzeugung sei nicht der richtige Weg. Der FPÖ-Antrag würde bedeuten, Förderungen in eine falsche Richtung zu lenken, meinte er. Nikolaus Prinz (V) wiederum stellte dazu fest, das Programm Ländliche Entwicklung biete bereits ausreichend Förderungen für den Einsatz von Treibstoff aus Pflanzenöl.

Grüne fordern Recht auf Lärmschutz ein

Nicht nur Plastik, auch Lärm sei ein großes Umweltproblem, sagte Christiane Brunner (G). Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz sei jedoch bislang wirkungslos geblieben, da es kein Recht auf Lärmschutz bedeute. Die Grünen wollten daher ein solches Recht gesetzlich verankern, erläuterte sie. Für BürgerInnen sei es nämlich eine frustrierende Erfahrung, feststellen zu müssen, dass man ihnen in Umweltfragen theoretisch Rechte einräumt, die sie faktisch nicht durchsetzen können. Es sei eine Selbstaufgabe des Parlaments, wenn es Gesetze beschließe, die nicht einklagbare Rechte formulieren, wie das leider immer häufiger vorkomme, kritisierte Brunner.

In der Frage der Wichtigkeit des Lärmschutzes gebe es Konsens, sagte Johannes Rauch (V). Der Antrag der Grünen sei jedoch zu einseitig und nehme nicht auf Interessen der Wirtschaft Rücksicht. Hannes Weninger (S) hielt fest, im Arbeitsprogramm der Bundesregierung werde dem Thema Lärm große Aufmerksamkeit geschenkt. Einige Maßnahmen dazu seien bereits in Begutachtung.

Auch Bundesminister Andrä Rupprechter trat für einen verbesserten Lärmschutz ein. Das Bundes-Umgebungslärmgeschutzgesetz sei aber nicht der richtige Ansatzpunkt für das Anliegen der Grünen, denn es regle vor allem die Lärmkartierung und die Ausarbeitung strategischer Aktionspläne.

Rupert Doppler (F) verwies auf die schädlichen Auswirkungen von Lärm. Seine Fraktion sei zudem der Ansicht, es dürften nicht alle Lärmquellen gleichgesetzt werden und man müsse beim Lärmschutz das Augenmaß wahren.

Die Festschreibung eines subjektiven Rechts auf Lärmschutz sei keine vordringliche Maßnahme für den Lärmschutz, sagte Michael Pock (N). Vielmehr sollte man bei einer Vereinheitlichung der zersplitterten Gesetze in diesem Bereich ansetzen und bessere Koordinierung und klarere Bundeskompetenzen anstreben. Die komplizierte Differenzierung von Lärmquellen, die in den Gesetzen zu finden sei, betrachtet er als nicht zielführend für eine konsequente Umsetzung des Lärmschutzes. (Fortsetzung Nationalrat) sox