Parlamentskorrespondenz Nr. 711 vom 23.07.2014

Vorlagen: Verkehr

NEOS: Mehr Markt, weniger Gebühren, einfachere Prüfungen

NEOS: Frächter entlasten, Gebühren für Kontrollgeräte halbieren

Wien (PK) – Seit Mai 2006 müssen alle neu zugelassenen Lkw über 3,5 t und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Abgeordnetem Michael Pock (N) erscheinen die Kostenersätze für die Unternehmerkarte und für die Fahrerkarte zu hoch. Alle fünf Jahre müssen UnternehmerInnen 70 € für die Fahrerkarte und 85 € für die Unternehmerkarte bezahlen, was die Unternehmen insgesamt mit 2,34 Mio. € belastet, rechnet der Antragsteller vor. Internationale Vergleiche und deutlich geringere Kosten beim Scheckkartenführerschein (49,5 €) und beim Kfz-Scheckkartenzulassungsschein (19,8 €) veranlassen den Antragsteller im Interesse der Transportunternehmen, eine Halbierung der Kostenersätze zu beantragen (545/A(E)).

NEOS wollen Fernbuslinienverkehr liberalisieren 

Der inländische Fernbuslinienverkehr soll nach deutschem Vorbild liberalisiert werden, verlangt Abgeordneter Michael Pock (N). Sein Entschließungsantrag (546/A (E)) zielt auf eine Novelle zum Kraftfahrliniengesetz ab. Ein deregulierter Fernbuslinienverkehr würde zu einer dynamischen Marktentwicklung führen und den KonsumentInnen Vorteile durch bessere Angebote bringen. Denn wegen bestehender Restriktionen beherrsche hierzulande nach wie vor die ÖBB/Postbus GmbH den Markt. Die Novelle soll freien Wettbewerb im Fernbuslinienverkehr statt Konkurrenzschutz von Eisenbahnfernverkehr und Fernbuslinien bringen und die Chancen junger Unternehmen mit innovativen Geschäftsideen verbessern. Nah- und Fernverkehr sollen nach den Kriterien Entfernung und Fahrzeit klar abgegrenzt und die neuen Verbindungen von den Unternehmen in eigener Initiative und auf eigenes wirtschaftliches Risiko eingerichtet und betrieben werden, lautet der Vorschlag der NEOS.

NEOS: Einfachere Aufschulung für AutomatikfahrerInnen 

Abgeordneter Michael Pock (N) will die Erweiterung der Fahrerlaubnis von Automatik- auf Schaltgetriebe erleichtern und verlangt darüber eine Evaluierung und einen Bericht der Verkehrsministerin bis Ende des Jahres (577/A(E)). Der Mandatar begrüßt aus Gründen des Klimaschutzes den Umstieg vieler Fahrschulen auf Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechnologien mit Automatikgetriebe. Wer seine Fahrprüfung auf einem derartigen Fahrzeug ablegt, erwirbt aber nur eine auf Automatik-Fahrzeuge eingeschränkte Fahrerlaubnis. Derzeit müssen solche LenkerInnen eine neuerliche praktische Fahrprüfung absolvieren, wenn sie ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe steuern wollen. Für solche Fälle schlagen die NEOS eine "Aufschulung" durch vier Fahrlektionen bei einer Fahrschule oder Kraftfahrvereinigung mit anschließender Bestätigung vor. (Schluss) fru