Parlamentskorrespondenz Nr. 799 vom 12.09.2014

Vorlagen: Finanzen

Abkommen mit den USA über Konten von US-BürgerInnen in Österreich

Wien (PK) – Im Juli 2014 haben die USA ein Gesetz in Kraft gesetzt, das die Einhaltung der steuerlichen Verpflichtungen ihrer BürgerInnen, die Konten im Ausland haben, gewährleisten soll (Foreign Account Tax Compliance Act - FATCA). Mit diesem Gesetz verpflichten die USA Banken, Versicherungsunternehmen und andere Finanzdienstleister außerhalb der USA, die US-Steuerbehörden über alle in den USA steuerpflichtigen Personen zu informieren, die bei ihnen ein Konto halten. Kann das Finanzinstitut die Informationen – etwa aus rechtlichen Gründen - nicht weiterleiten, soll es auf Zahlungen zu Gunsten der betroffenen Kunden eine Quellensteuer von 30% einheben oder das Konto schließen. Weigert sich ein ausländisches Finanzinstitut, FATCA umzusetzen, würde es den Zugang zum US-amerikanischen Kapitalmarkt verlieren und darüber hinaus auch Nachteile im Verkehr mit anderen Finanzinstituten erleiden, die FATCA umsetzen. Eine Umsetzung von FATCA ist unumgänglich, um österreichischen Instituten auch künftig uneingeschränkten Zugang zum US-Kapitalmarkt zu sichern, schreibt die Bundesregierung in den Erläuterungen zu einem "Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit für eine erleichterte Umsetzung von FATCA" (262 d.B.), das dem Nationalrat kürzlich zur Genehmigung vorliegt.

Da das österreichische Recht einen automatischen Austausch von Bankinformationen ausschließt, wurde auf Wunsch der Banken- und Versicherungswirtschaft mit den USA ein "Model 2"-Abkommen abgeschlossen. Österreichische Finanzinstitute werden die US-Bundessteuerbehörde (Internal Revenue Service - IRS) über Konten ihrer US-Kunden informieren, sofern die Kunden der Weiterleitung der Informationen an die USA zustimmen. Ist dies nicht der Fall, müssen die Finanzinstitute dem IRS aggregierte Kontoinformationen zur Verfügung stellen, die eine Identifikation der einzelnen Kunden nicht ermöglichen. Aufgrund dieser Informationen können die USA im Sinne der OECD-Standards betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft Gruppenanfragen an Österreich richten, die gemäß Amtshilfe-Durchführungsgesetz (ADG) behandelt werden. Laut Abkommen soll jährlich eine Gruppenanfrage der USA an die betroffenen Finanzinstitute weitergeleitet und von Seiten Österreichs beantwortet werden. So kann die Erhebung von Quellensteuern vermieden werden.

Österreichische Ersuchen um Übermittlung von Informationen seitens der USA ermöglicht das geltende Doppelbesteuerungsabkommens im Zusammenwirken mit dem FATCA-Abkommen. Sollte Österreich in Zukunft einen automatischen Austausch von Informationen mit den USA anstreben, besteht die Bereitschaft der USA, ein "Model 1"-Abkommen abzuschließen. Ein solches Abkommen würde in bestimmtem Ausmaß automatische Informationen aus den USA ermöglichen; eine vollständige Reziprozität würde jedoch nicht bestehen, liest man in den Erläuterungen. (Schluss) fru/gro