Parlamentskorrespondenz Nr. 836 vom 25.09.2014

Vorlagen: Verfassung

FPÖ-Antrag auf Ministeranklage, Medienanträge der Grünen und der NEOS

FPÖ will Bundeskanzler Faymann wegen Neutralitätsverletzung anklagen

Wien (PK) – Die FPÖ hat einen Antrag auf Ministeranklage eingebracht (601/A). Geht es nach Klubobmann Heinz-Christian Strache und seinen FraktionskollegInnen, soll Bundeskanzler Werner Faymann wegen Verletzung des Neutralitätsgesetzes beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) angeklagt werden. Der Bundeskanzler hätte im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt den von der EU gegen Russland verhängten Sanktionen nicht zustimmen dürfen, argumentieren sie. Durch das Mittragen der Sanktionen habe die österreichische Regierung einseitig Partei ergriffen und den Weg der Neutralität und des Vermittlers verlassen. Strache hebt im Antrag zudem die negativen Auswirkungen der Sanktionen auf die österreichische Wirtschaft hervor. Als Vertreter der Anklage beim VfGH sieht der Antrag den Rechtsanwalt und FPÖ-Abgeordneten Johannes Hübner vor.

Grüne und NEOS beantragen Änderung des Privatradiogesetzes

Grüne und NEOS haben gemeinsam eine Änderung des Privatradiogesetzes beantragt (609/A). Sie sprechen sich dafür aus, Inhabern von Hörfunklizenzen ab dem Zeitpunkt der Zulassung künftig zwei Jahre Zeit zu geben, um das Programm auf die Beine zu stellen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre habe gezeigt, dass die Aufnahme des Sendebetriebs trotz ernsthafter Bemühungen und klarer Absicht, ein der Zulassung entsprechendes Programm zu senden, aus unterschiedlichen – meist technischen – Gründen nicht innerhalb des derzeit vorgesehenen Zeitraums von einem Jahr realisiert werden könne, machen die Abgeordneten Dieter Brosz (G) und Nikolaus Alm (N) geltend. Das treffe insbesondere für neue, bisher nicht genutzte Übertragungskapazitäten und Sendestandorte zu.

NEOS stellen System der Rundfunkgebühren in Frage

Ein von NEOS-Abgeordnetem Nikolaus Alm eingebrachter Entschließungsantrag zielt auf eine Evaluierung des Systems der Rundfunkgebühren ab (619/A(E)). Die Regierung soll seiner Meinung nach erheben lassen, ob die geräteabhängige Rundfunkgebühr ORF-SeherInnen noch treffsicher erfasst, und gegebenenfalls alternative Finanzierungsmodelle erarbeiten. In der Begründung des Antrags macht Alm darauf aufmerksam, dass sich die Nutzungsgewohnheiten der TV-ZuseherInnen in den vergangenen Jahren durch die Digitalisierung des Rundfunks und die zunehmende Zahl von Privatsendern erheblich gewandelt haben. Die NEOS bekennen sich ihm zufolge zu einem leistungsfähigen öffentlich-rechtlichen Medienhaus, die Finanzierung müsse jedoch entweder treffsicher und verursacherbezogen oder transparent, etwa über das Budget, erfolgen. (Schluss) gs