Parlamentskorrespondenz Nr. 859 vom 02.10.2014

Vorlagen: Konsumentenschutz

Grüne für mehr Rechtsschutz bei Handy-Verträgen, FPÖ gegen sexistische Produktbezeichnungen und zu hohe Überziehungszinsen

Grüne: Besserer Rechtsschutz für Kunden von Telekommunikationsunternehmen

Wien (PK) – Grün-Mandatarin Aygül Berivan Aslan hält es für problematisch, dass Telekommunikationsanbieter immer wieder einseitige Tariferhöhungen bei ihren Bestandskunden durchführen, wodurch sie ihrer Meinung nach gegen das zivilrechtliche Prinzip der Vertragstreue verstoßen (603/A). Die Unternehmen rechtfertigen diese Maßnahmen u.a. mit ihren hohen Kosten im Bereich des Netzausbaus und verweisen auf eine Regelung im Telekommunikationsgesetz, wonach Entgeltänderungen unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich seien. Die Antragstellerin gibt zu bedenken, dass von Unternehmen in der Größenordnung durchaus verlangt werden könne, in der Lage zu sein, die jeweiligen Marktentwicklungen im voraus zu prognostizieren und ihre Preisgestaltung danach auszurichten. Hinzu komme, dass der OGH jüngst entschieden hat, dass der von den Firmen angeführte Paragraph 25 im Telekommunikationsgesetz nicht als Grundlage für eine einseitige Entgelterhöhung herangezogen werden könne. Der vorliegende Gesetzesantrag zielt daher auch auf eine Klarstellung im Sinne der jüngsten OGH-Judikatur ab, bekräftigt Aslan.

FPÖ kritisiert sexistische Produktbezeichnung am Donauinselfest

In einem von FPÖ-Abgeordneter Dagmar Belakowitsch-Jenewein eingebrachten Entschließungsantrag wird darauf hingewiesen, dass beim letzten Donauinselfest in Wien beim Stand der FSG-Fraktion (Fraktion sozialistischer GewerkschafterInnen) auch ein Getränk mit dem Namen "Haxen-Spreizer" angeboten wurde (634/A[E]). Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, wurde das Angebot mit einer eindeutigen Erklärung, einem Foto von zwei nackten Damenbeinen, unterlegt. Der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek sei dieser Sachverhalt mittlerweile zwar bekannt, zeigt Belakowitsch-Jenewein auf, sie sehe offensichtlich aber keine SPÖ-Verantwortung und vertröste in einer Stellungnahme auf allfällige Konsequenzen. Die Freiheitlichen fordern daher nun den Sozialminister auf, sich dafür einzusetzen, dass bei Gewerkschaftsveranstaltungen ein derartiges Getränk nicht mehr beworben und ausgeschenkt wird. Ein gleichlautender Antrag (635/A[E]) wurde auch dem Sozialausschuss zugewiesen.

FPÖ für gesetzliche Deckelung der Banküberziehungszinsen

Ein weiterer Entschließungsantrag der Freiheitlichen hat den Wunsch nach einer gesetzlichen Deckelung der Banküberziehungszinsen, die in der Praxis zwischen 4,8 % und 13,25 % divergieren, zum Inhalt (665/A[E]). Durch die neuerliche Absenkung des Leitzinssatzes auf 0,05 % gebe es nach Ansicht der Antragsteller für die Bankinstitute genügend Spielraum, um eine solche Maßnahme umzusetzen. Dadurch könnte auch die Marktstellung der Kunden gegenüber den Bankinstituten ausdrücklich gestärkt und die Kosten zu Gunsten der Konsumenten gesenkt werden, argumentieren die FPÖ-Vertreter. (Schluss) sue

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