Parlamentskorrespondenz Nr. 860 vom 02.10.2014

Vorlagen: Soziales

Schrittweise Umsetzung der 48-Stunden-Arbeitswoche für SpitalsärztInnen

Wien (PK) - Die Arbeitszeit der SpitalsärztInnen wird ab kommendem Jahr reduziert und bis Anfang 2021 schrittweise auf das von der EU vorgegebene Maß von maximal 48 Wochenstunden gesenkt. Dies sieht ein entsprechender Initiativantrag von SPÖ und ÖVP auf Novellierung des Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes vor (608/A). Derzeit können die Mediziner noch bis zu 72 Stunden pro Woche arbeiten. Die Europäische Kommission hat im Februar 2014 Österreich aber aufgefordert, unionrechtskonforme Bestimmungen in diesem Bereich herzustellen, da andernfalls eine Klage vor dem EuGH eingereicht wird.

Etappenweise Anpassung der Wochenarbeitszeiten …

Ab dem 1. Jänner 2015 können ÄrztInnen nur noch mit ihrer schriftlichen Zustimmung (Opt-Out-Bestimmung) länger als durchschnittlich 48 Stunden pro Woche arbeiten. Stimmen die Betroffenen zu, dann beträgt die wöchentliche Arbeitszeit ab 2015 bis zu 60 Stunden, ab 2018 bis zu 55 Stunden. Ab dem Jahr 2021 ist dann kein Opt-Out mehr möglich und die durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf 48 Stunden nicht überschreiten. Falls in einzelnen Wochen noch länger gearbeitet wird (höchstens 72 Stunden), dann müssen diese Stunden über einen maximalen Durchrechnungszeitraum von 52 Wochen ausgeglichen werden. Damit wird von einer Ausnahmebestimmung in der EU-Arbeitszeit-Richtlinie Gebrauch gemacht.

Klar festgehalten wird auch, dass Zustimmungen zu längeren Arbeitszeiten jederzeit – bei Einhaltung einer Vorankündigungsfrist – widerrufen werden können und dass ÄrztInnen, die sich gegen die Opt-out-Möglichkeit aussprechen, nicht diskriminiert werden dürfen (Benachteiligungsverbot).

….sowie der überlangen Wochenenddienste bis spätestens 2021

Die Reduktion der verlängerten Wochenend- und Feiertagsdienste für Ärzte soll ebenfalls schrittweise erfolgen. Derzeit sind Wochenenddienste bis zu 49 Stunden möglich, ab 2018 soll es nur mehr 29-Stunden-Dienste und ab 2021 maximal 25-Stunden-Dienste geben. Die Ausgleichsruhezeit muss ab kommendem Jahr jedoch sofort nach dem Wochenenddienst – und nicht wie bisher innerhalb eines viermonatigen Durchrechnungszeitraums - genommen werden. Auch wird die Möglichkeit der finanziellen Abgeltung der Ersatzruhe in Sonderfällen abgeschafft, da sie der EU-Arbeitszeit-Richtlinie widerspricht. (Schluss) sue