Parlamentskorrespondenz Nr. 971 vom 28.10.2014

Vorlagen: Justiz

FPÖ will Tätigkeitsverbot für Sexualtäter in Erziehungsberufen und strengere Strafen bei Attacken gegen Beamte

Wien (PK) – Verschärfungen im Strafrecht bezwecken zwei Anträge der FPÖ, die den Justizausschuss beschäftigen werden. Zum einen wollen die Freiheitlichen ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für einschlägig vorbestraften Sexualtäter in Erziehung und Betreuung, zum anderen drängen sie auf strengere Strafen bei Gewaltattacken gegen Exekutivbeamte in Ausübung ihres Dienstes bzw. gegen Zeugen und Sachverständige bei Gerichtsverhandlungen.

FPÖ fordert lebenslanges Tätigkeitsverbot in Erziehung und Betreuung  für Sexualtäter

Maßnahmen zur Vorbeugung von sexuellen Übergriffen auf minderjährige, wehrlose sowie psychisch beeinträchtigte Personen in privaten und öffentlichen Betreuungseinrichtungen urgiert FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann. Konkret fordert er in einem gemeinsam mit dem Justizsprecher seiner Fraktion, Harald Stefan, eingebrachten Entschließungsantrag (716/A(E)) ein lebenslanges Tätigkeitsverbot  für einschlägig vorbestrafte Sexualtäter in Erziehung, Ausbildung und Beaufsichtigung und tritt parallel dazu in diesen Fällen auch für eine Ausnahme von der Tilgung ein. Vielmehr sollten, geht es nach den beiden FPÖ-Mandataren, Verurteilungen wegen Sexualstraftaten unter Ausnützung eines Vertrauens- bzw. Autoritätsverhältnissens sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Minderjährigen lebenslang gesondert im Strafregister ausgewiesen werden. Darmann und Stefan wollen zudem private und öffentliche Betreuungseinrichtungen verpflichten, vor der Einstellung einer Person für Erziehungs- und Betreuungstätigkeiten eine diesbezügliche besondere Strafregisterbescheinigung einzuholen.  

Freiheitliche für strengere Strafen bei Verletzungen von Beamten, Zeugen und Sachverständigen

Exekutivbeamte, aber auch Zeugen und Sachverständige bei Gerichtsverhandlungen, seien immer häufiger massiven Drohungen und körperlicher Gewalt ausgesetzt, klagt Philipp Schrangl von den Freiheitlichen und plädiert dafür, diesem Umstand auch im Strafgesetzbuch Rechnung zu tragen. In einem Initiativantrag (724/A) verlangt er nun strengere Strafen für Körperverletzung an Beamten, Zeugen und Sachverständigen während bzw. wegen der Vollziehung ihrer Aufgaben, wobei es ihm vor allem darum geht, den gesteigerten Unrechtsgehalt dieser Handlungen hervorzuheben. Der Vorschlag sieht für diese Fälle im Einzelnen bei leichter Körperverletzung eine Strafdrohung von sechs Monaten bis zu drei Jahren und bei schwerer Körperverletzung einen Strafrahmen von einem bis zu fünf Jahren vor. Die Einführung von Mindeststrafen sei der Gesetzgeber denjenigen Personen, die für die Rechtsstaatlichkeit und die Aufrechterhaltung der Demokratie ihr Leben und auch ihre Gesundheit riskieren, schuldig, argumentiert Schrangl. (Schluss) hof