Parlamentskorrespondenz Nr. 992 vom 30.10.2014

Vorlagen: Verkehr

Klarstellungen in Eisenbahn- und Unfalluntersuchungsgesetz zur Vermeidung eines Rechtsstreits mit der Europäischen Kommission

Wien (PK) – Die EU hat 2004 eine Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit erlassen, um die unterschiedlichen Anforderungen an die Sicherheit des Betriebes von Eisenbahnen, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf Eisenbahnen und des Verkehrs auf Eisenbahnen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu harmonisieren. Sämtliche Regelungen wurden in Österreich bereits umgesetzt, einerseits im Eisenbahngesetz und bezüglich der Unfalluntersuchung im Rahmen des Unfalluntersuchungsgesetzes.

Die Europäische Kommission (EK) ist nach einer Prüfung allerdings zu der Ansicht gelangt, dass Österreich mit seinen gesetzlichen Bestimmungen die Vorgaben aus der Richtlinie nicht exakt genug umgesetzt hat. Sie hat deshalb beim Gerichtshof der Europäischen Union am 20. Mai 2014 eine Klage gegen die Republik Österreich eingereicht. Um einen Rechtsstreit mit der EK zu vermeiden, hat die Bundesregierung dem Nationalrat nun eine Novelle des Eisenbahngesetzes 1957 und des Unfalluntersuchungsgesetzes mit ergänzenden Regelungen vorgelegt, um vollständige Rechtsklarheit bei der Umsetzung der Richtlinie herzustellen (318 d.B.). (Schluss) sox