Parlamentskorrespondenz Nr. 1024 vom 06.11.2014

Fußfessel hat sich trotz Fall Kartnig bewährt

Fragestunde im Bundesrat mit Justizminister Brandstetter

Wien (PK) - Ungeachtet des "Falls Kartnig" hat sich die Fußfessel als notwendiges und sinnvolles Instrumentarium des Strafvollzugs bewährt. Justizminister Wolfgang Brandstetter verteidigte heute in der Fragestunde des Bundesrates die elektronische Überwachung von verurteilten Straftätern und rief dazu auf, die jüngsten Vorkommnisse nicht zum Anlass zu nehmen, die Fußfessel schlecht zu machen. Was den Strafvollzug im Allgemeinen betrifft, bekräftigte der Ressortchef seinen Plan, straffere Behördenstrukturen zu schaffen und eine Generaldirektion für den Strafvollzug einzurichten. Die Reform des Strafgesetzbuchs wiederum werde von der Gesamtintention getragen sein, Gewaltdelikte tendenziell schwerer zu bestrafen. Brandstetter kündigte darüber hinaus Nachschärfungen des Verhetzungstatbestands und eine treffsicherere Gestaltung des Landfriedensbruchs an.

Elektronische Überwachung bleibt wichtiges Instrument des Strafvollzugs

Die Vorkommnisse rund um Hannes Kartnig schaden der Grundidee der elektronischen Überwachung von verurteilten Straftätern, er sei nicht erfreut darüber, gab Brandstetter SPÖ-Bundesrat Christian Füller (S/St) gegenüber zu bedenken. Die Fußfessel bleibe, wenn sie vernünftig und sinnvoll zur Anwendung gelangt, ein wichtiges Instrumentarium des modernen, humanen Strafvollzugs und werde in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen, zeigte sich der Justizminister überzeugt und erinnerte in diesem Zusammenhang an die Weiterentwicklung in Richtung GPS–Ortung. Die Sinnhaftigkeit der Fußfessel ergab sich für Brandstetter allein schon aus der notwendigen Reduzierung der Häftlingszahlen und der internationalen Verpflichtung Österreichs, einen menschenrechtskonformen Strafvollzug zu garantieren.

Was die Personalsituation im Strafvollzug betrifft, zu der Bundesrat Werner Herbert (F/N) von den Freiheitlichen überleitete, stellte Brandstetter klar, es würden keine Mitarbeiter über das AMS zur Überwachung von Häftlingen rekrutiert. Die im Strafvollzug tätigen vom Arbeitsmarktservice vermittelten Facharbeiter hätten vielmehr reine Betreuungsfunktionen und arbeiten mit den Häftlingen in Werkstätten. Von 100 neuen Planstellen werden überdies 30 aus dem Mobilitätsprogramm des Bundes besetzt werden. So sei etwa daran gedacht, Mitarbeiter des Verteidigungsressorts zu übernehmen, teilte Brandstetter mit.

Verbesserungen beim Jugendstrafvollzug, Maßnahmenvollzug bleibt Sorgenkind

Die von ÖVP-Bundesrat Klaus Fürlinger (V/O) angesprochene Evaluierung des Strafvollzugs hat nach den Worten des Ministers im Bereich der Jugendlichen bereits erste Erfolge gebracht. Brandstetter wies auf die flächendeckende Einführung von Sozialnetzkonferenzen sowie auf die mit 1.1.2015 beginnende Wohngruppenbetreuung in Wien hin, deren Ziel es ist, die Untersuchungshaft bei Jugendlichen zu reduzieren. Mittelfristig sollten damit jugendliche Straftäter in Wien maximal nur 14 Tage in U-Haft sein. Hohe Erwartungen verbindet Brandstetter auch mit dem Jugendhaftkompetenzzentrum in Gerasdorf, wobei er anfügte, die ursprünglich diskutierte Haftanstalt am Hernalser Gürtel sei damit kein Thema mehr. Sorgen bereitet dem Minister allerdings die Situation beim Maßnahmenvollzug. Hier liege noch ein langer, schwerer Weg vor uns, meinte Brandstetter und sprach von einer "Baustelle".

Generaldirektion für den Strafvollzug soll Mitte 2015 kommen

Die Behördenstruktur im Strafvollzug wiederum will der Minister straffen. Brandstetter plant die Einrichtung einer Generaldirektion für den Strafvollzug nach dem Muster der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit. Entsprechende gesetzliche Grundlagen dafür sind weitgehend ausgearbeitet. Aus heutiger Sicht könne mit einem Inkrafttreten dieser neuen Struktur ab 01.07.2015 gerechnet werden.

Die grundsätzliche Kritik des Rechnungshofes an der Justizbetreuungsagentur kann Brandstetter nicht teilen, er werde aber, wie er der SPÖ-Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger (S/St)  versicherte, die Anregungen des Berichts prüfen. Außer Zweifel stand für Brandstetter jedenfalls, dass die Agentur wichtige und unverzichtbare Leistungen erbringt.

StGB-Reform: Nachschärfungen beim Verhetzungstatbestand

Bei der Reform des Strafgesetzbuchs geht es vor allem darum, Gewaltdelikte tendenziell schwerer zu bestrafen. Wie Brandstetter die SPÖ-Mandatarin Ilse Fetik (S/W) wissen ließ, wird es im Zuge der Modernisierung des StGB auch zu Nachschärfungen und einer leicht angehobenen Strafdrohung beim Verhetzungstatbestand kommen. Auslöser seien dabei die tätlichen Angriffe auf israelische Fußballspieler in Bischofshofen gewesen. Eine exaktere Formulierung des Paragraphen soll es nun ermöglichen, Phänomene zu erfassen, bei denen Verbalattacken in Gewalt umschlagen, erklärte der Minister und kündigte einen fertigen Entwurf für Anfang 2015 an. Weitere geplante Neuerungen im Strafgesetzbuch werden das Cyber-Mobbing, aber auch eine treffsicherere Gestaltung des Tatbestand des Landfriedensbruchs betreffen.

Erbrecht: Angemessene Vergütung für pflegende Personen

Brandstetter nahm in der Fragestunde weiters auch zu zivilrechtlichen Themen Stellung und kündigte zunächst Neuerungen beim Erbrecht, so etwa den Entfall des Pflichtteils der Großeltern an. Darüber hinaus sollen Personen, die den Erblasser gepflegt haben, eine angemessene Vergütung im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens erhalten. Wie der Minister auf Fragen der ÖVP-Bundesrätin Anneliese Junker (V/T) präzisierte, werde dies kein formelles Erbrecht, sondern ein im Gesetz verankerter Anspruch sein.

Ausweitung des Ehegesetzes auf Gleichgeschlechtliche "nicht realistisch"

Von Grünen-Bundesrat Marco Schreuder (G/W) auf die Eingetragenen Partnerschaften angesprochen, bekannte sich Brandstetter zur Beseitigung von noch bestehenden diskriminierenden Regelungen, wobei er auf diesbezügliche konstruktive Gespräche seines Ressorts verwies. Eine Ausweitung des Ehegesetzes auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften bezeichnete der Minister allerdings als nicht realistisch. Was das Adaptionsrecht gleichgeschlechtlicher Paare betrifft, sprach sich Brandstetter dafür aus, vorerst den Ausgang des in dieser Sache beim Verfassungsgerichtshof anhängigen Verfahrens abzuwarten. (Fortsetzung Bundesrat) hof


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