Parlamentskorrespondenz Nr. 1121 vom 24.11.2014

Vorlagen: Wissenschaft

Novelle zum Universitätsgesetz 2002 und Hochschulgesetz 2005

Wien (PK) – Gleichstellungsfragen, die Schaffung von Handhaben gegen Plagiate und die bessere Kooperation von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten bei der Durchführung von Lehramtsstudien sind Eckpunkte einer umfangreiche Novelle (369 d.B.) des Universitätsgesetzes 2002 (UG) und des Hochschulgesetzes 2005 (HG). Die Bundesregierung will damit zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Universitäten schaffen und Detailfragen der Vollziehung klarer regeln.

Einige Teile der Novelle haben Auswirkungen auf den Bereich der Forschung. So wird den Universitäten ermöglicht, in ihre Satzung Regeln über das Vorgehen bei Plagiaten und anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen aufzunehmen. Es wird auch festgehalten, dass die Statistik Austria für wissenschaftliche Zwecke Sterbedaten weitergeben darf. Die Novelle trifft außerdem eine Klarstellung, dass die Universitäten und deren Angehörige berechtigt sind, aktiv Vermögenswerte unterschiedlicher Art für universitäre Aufgaben einzuwerben.

Die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf für alle Universitätsangehörigen mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige wird in den leitenden Grundsätzen des UG verankert. Weiters soll die Gleichstellung in Entscheidungsprozessen an den Universitäten gefördert werden. So wird im Universitätsgesetz eine rechtliche Grundlage für die Erlassung eines Gleichstellungsplanes zusätzlich zum Frauenförderungsplan geschaffen, und es werden darin detaillierte Bestimmungen über die geschlechtergerechte Zusammensetzung von Kollegialorganen aufgenommen.

Die Novelle kommt auch einem langjährigen Wunsch von Ärztinnen und Ärzten in Facharztausbildung entgegen und legt ihre Zugehörigkeit zum wissenschaftlichen Universitätspersonal fest, anstatt sie wie bisher in der Personalkategorie des "allgemeinen Universitätspersonals" zu führen. Die Novelle schafft auch gesetzliche Rahmenbedingungen für Bauvorhaben von Universitäten und verankert im Universitätsgesetz den Bauleitplan des Wissenschaftsressorts als Planungsinstrument für die Realisierung universitärer Immobilienprojekte.

Der reibungslosen Kooperation zwischen Pädagogischen Hochschulen und Universitäten im Bereich der Lehramtsstudien und der Umsetzung einer gemeinsamen Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen dienen Änderungen im Universitätsgesetz und im Hochschulgesetz. Eines der Ziele der Novelle ist, dass die Pädagogischen Hochschulen organisatorisch und strukturell die Anforderungen an eine postsekundäre Bildungseinrichtung erfüllen. Sie enthält daher Anpassungen studienrechtlicher Regelungen und implementiert studienrechtliche Bestimmungen bei gemeinsam eingerichteten Studien. Im Hochschulgesetz erfolgen auch Änderungen der organisatorischen Struktur an Pädagogischen Hochschulen. (Schluss) sox