Parlamentskorrespondenz Nr. 1126 vom 25.11.2014

Vorlagen: Landesverteidigung

Besserer Zugang für Frauen zu Milizübungen

Wien (PK) – Freiwillige Meldungen zu Milizübungen sind unwiderruflich und verpflichten automatisch zur Leistung in der gesetzlich normierten Gesamtdauer. Dieses System ist somit auf Frauen aufgrund der absoluten und jederzeitigen Freiwilligkeit ihrer Wehrdienstleistung nicht übertragbar, was nach der derzeit geltenden Rechtslage dazu führt, dass Soldatinnen keine Milizübungen, sondern ausschließlich freiwillige Waffenübungen leisten können. Eine Novelle zum Wehrgesetz (364 d.B.) beendet nun diesen von den betroffenen Frauen im Bundesheer als nicht gerecht empfundenen Zustand und ermöglicht es den Soldatinnen ausdrücklich, auf Basis einer freiwilligen Meldung Milizübungen zu leisten. Frauen haben dabei die gleichen Rechte und Pflichten wie wehrpflichtige Männer. Ziel der Regierungsvorlage ist es, den Frauenanteil in Funktionen in der Einsatzorganisation des Bundesheeres zu erhöhen.

Weiters soll durch die Wehrgesetznovelle die Anzahl der Mitglieder der Parlamentarischen Bundesheerkommission an die derzeitige Mandatsverteilung im Nationalrat angepasst werden. Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es drei Vorsitzende und sechs übrige Mitglieder, die jeweils nach dem Verhältnis der Mandatsstärke nominiert werden. Die Neufassung der entsprechenden Bestimmung soll nunmehr eine flexible Erhöhung der Gesamtzahl der übrigen Mitglieder ermöglichen, um auch künftig den jeweiligen parlamentarischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. (Schluss) hof