Parlamentskorrespondenz Nr. 1187 vom 10.12.2014

Vorlagen: Familie

Sonderstellung für Kinderlärm im ABGB

Wien (PK) - Die NEOS treten für eine Novellierung des ABGB ein, wonach Kinderlärm, selbst wenn er das ortsübliche Maß überschreitet, im Unterschied zu anderen Immissionen nur dann untersagt werden kann, wenn die Nutzung des eigenen Grundstücks bzw. der eigenen Wohnung in unzumutbarer Weise beeinträchtigt ist (821/A). Damit werde von Nachbarn eine höhere Toleranz gegenüber Lärm, der von Kindern verursacht wird, eingefordert als gegenüber anderen Geräuscheinwirkungen. Dies trägt nach Auffassung von Nikolaus Scherak (N) der besonderen gesellschaftlichen Bedeutung von Kindern und ihren Bedürfnissen Rechnung. Zu erwarten sei überdies, dass die Erhöhung des allgemeinen zivilrechtlichen Maßstabs Signalwirkung entfaltet - im Sinne einer "Sonderstellung von Kinderlärm" – und auch auf andere Regelungsmaterien (z.B. Genehmigungsverfahren für Kinderspielplätze, bauliche Lärmschutzvorschriften etc.) ausstrahlt. (Schluss) sue