Parlamentskorrespondenz Nr. 1191 vom 10.12.2014

Opposition fordert Ausweitung des Interpellationsrechts

Grüne bemängeln erneut Auskünfte der Ministerien zur Bundestheater-Causa

Wien (PK) – Die Forderung nach Übermittlung der Aufsichtsratsprotokolle von Staatsoper, Burgtheater, Volksoper und Bundestheater-Holding im Zeitraum 2009-2013 an das Parlament machte Abgeordneter Wolfgang Zinggl (G) während der heutigen Nationalratssitzung zum Thema einer Kurzen Debatte. Dabei forderten die Abgeordneten der Opposition geschlossen eine Ausweitung des Interpellationsrechts. Die Ausgliederung von staatsnahen Unternehmen dürfe nicht dazu benützt werden, um die Kontrolle der Verwendung von Steuergeldern zu unterlaufen.

Der Kultursprecher der Grünen fordert die Vorlage der Protokolle seit Längerem ein, um Fragen der Verantwortung in den Vorgängen rund um das Burgtheater und die Holding klären zu können. Neben Kulturminister Ostermayer hat Zinggl sich dazu mittels schriftlicher Anfrage auch an Finanzminister Hans Jörg Schelling gewandt. In seiner Antwort verweist der Finanzminister knapp auf die Beantwortung der an Bundesminister Josef Ostermayer gerichteten Anfrage und erklärte sich im Übrigen als nicht zuständig.

Wolfgang Zinggl (G) war der Ansicht, auch das Finanzministerium habe in diesem Fall eine Auskunftspflicht. Zinggl zitierte zur Frage des Interpellationsrechts eine Auskunft des Verfassungsexperten Theodor Öhlinger, wonach das Bundestheatergesetz keine Handhabe biete, eine Offenlegung der Protokolle zu verweigern. Die Protokolle seien wichtig, damit die Abgeordneten erkennen können, ab wann der Aufsichtsrat und die Ministerien über die fehlende interne Kontrolle des Burgtheaters Bescheid wussten. Zinggl nannte noch weitere Punkte, die einer Aufklärung bedürften, wie die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs der Bundestheater-Holding oder die Frage, auf welcher budgetären Basis diese 2013 einen Mehrjahresplan bis 2016 beschließen konnte. Es gelte, Transparenz herzustellen, sagte Zinggl und kündigte an, dass er in der Frage der Aufsichtsratsprotokolle nicht locker lassen werde, da sie die Kontrollpflichten des Parlament betreffe.

Finanzminister Hans Jörg Schelling sagte eingangs seiner Stellungnahme, sein Ressort sei für den Großteil der Fragen in der Anfrage nicht zuständig. Die Agenden in Angelegenheiten der Bundestheater seien dem Kulturminister übertragen worden.  Was die Auskunftspflicht an das Parlament betreffe, so seien hierbei geltende gesetzliche Grenzen zu beachten, sagte Schelling. Er berief sich in diesem Zusammenhang auf die Rechtsmeinung, wonach das parlamentarische Interpellationsrecht nicht die Herausgabe oder die wortgetreue Wiedergabe von Aufsichtsratsdokumenten staatsnaher Unternehmen umfasse. Das Finanzministerium habe keine Möglichkeit, Aufsichtsratsprotokolle zugänglich zu machen, betonte er.

SPÖ-Kultursprecherin Elisabeth Hakel (S) stellte fest, dass es im Falle der Aufsichtsratsprotokolle um Fragen von Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse gehe. Mehrere Stellen haben die Frage überprüft. Ab einem gewissen Punkt müsse man akzeptieren, dass das Interpellationsrecht auch Grenzen kenne, sagte Hakel in Richtung von Abgeordnetem Zinggl. Änderungen könnte man hier allenfalls auf politischem Weg herbeiführen, das sei sicherlich ein langfristiger Prozess. Hakel verwies auf eine raschere Möglichkeit, um an die notwendigen Informationen zu kommen. Es sei möglich, Mitglieder des Aufsichtsrats des Burgtheaters in den Unterausschuss des RH-Ausschusses zu laden, der kommenden Freitag erstmals zusammentritt.

Die Notwendigkeit einer objektiven Aufarbeitung der Vorgänge um das Burgtheater betonte Claudia Durchschlag (V) und verwies auf den bevorstehenden Unterausschuss. Es gebe zweifellos Fragen zur Organisation und Finanzgebarung der Bundestheater und es sei zu klären, wie es zur Krise kommen konnte. Was die Grundfrage des Interpellationsrechts betreffe, müsse man sich gut überlegen, wieweit es ausgeweitet werden soll. Das umfasse auch die Frage des verantwortungsvollen Umgangs der Abgeordneten mit den ihnen zur Verfügung gestellten Daten.

Zur lückenlosen Aufklärung gehöre, dass alles auf den Tisch komme, sagte Wendelin Mölzer (F). Da man nun schon zum wiederholten Mal das Interpellationsrecht debattiere, müsse dieses endlich präzisiert werden. Die Ausgliederungen im Fall der Bundestheater-Holding sah Mölzer kritisch. Aus Sicht der Freiheitlichen müsse die Bundestheater-Holding abgeschafft werden und das Ministerium seine Aufsichtspflicht in ausreichender Weise wahrnehmen, sagte er. 

Gabriela Moser (G) war der Meinung, gerade der Finanzminister müsste Interesse an der Ausweitung des Interpellationsrechts haben, da es um die Möglichkeit des Parlaments gehe, die Verwendung von Steuergeldern kontrollieren zu können. Der Verfassungsdienst sei eindeutig der Auffassung, dass eine Auskunftspflicht der Ministerien bestehe und die enge Auffassung der Ministerien von der Reichweite des Interpellationsrecht nicht der Bundesverfassung, entspreche. Die Möglichkeit des Unterausschusses zur Aufklärung beurteilte sie skeptisch. Wenn es nicht anders gehe, werde man auch im Fall der Vorgänge um die Bundestheater zum schärfsten Mittel des parlamentarischen Kontrollrechts greifen müssen, dem Untersuchungsausschuss, kündigte Moser an.

Team-Stronach-Mandatar Marcus Franz war überzeugt, dass auch der Kulturbereich verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgehen müsse. Hier habe die Regierung ihre Verantwortung wahrzunehmen. Er pochte darauf, dass Minister dem Parlament umfassend Auskünfte erteilen.

Eine "Mauer des Schweigens" seitens des Kulturressorts sah Kultursprecherin Beate Meinl-Reisinger im Fall der Bundestheater. Sie gehe davon aus, dass die Rechtsmeinung zutreffe, wonach eine Auskunftspflicht bestehe. Verweigere man die Auskunft, dann müsse zumindest konsistent argumentiert werden, warum, sagte sie. Entweder werde keine Auskunft erteilt, weil die angeforderten Protokolle nicht vom Interpellationsrecht umfasst seien, oder die Auskunft werde nicht gegeben, da es um Geschäftsgeheimnisse und Datenschutzfragen gehe. Grundsätzlich gehe es darum, dass die Abgeordneten jene Auskünfte erhalten, die es erlauben, bei Fehlentwicklungen rechtzeitig gegenzusteuern. Der Unterausschuss, auf den mehrfach verwiesen wurde, werde im Übrigen nicht das Burgtheater, sondern nur das Agieren der Holding behandeln, hielt Meinl-Reisinger fest. (Fortsetzung Nationalrat) sox