Parlamentskorrespondenz Nr. 1195 vom 10.12.2014

Universitätsgesetz: Lehramtsstudien auf rechtlich neuen Beinen

Nationalrat beschließt außerdem Wehrgesetz-Novelle

Wien (PK) - Die Kooperation von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen bei Lehramtsstudien erhält eine bessere rechtliche Grundlage. Das ist der Kern der umfangreichen Sammelnovelle zum Universitätsgesetz und zum Hochschulgesetz, die der Nationalrat heute in getrennter Abstimmung mehrheitlich beschloss. Die Pädagogischen Hochschulen werden damit organisatorisch und strukturell an eine postsekundäre Bildungseinrichtung angepasst. Überdies legt das neue Universitätsgesetz Grundsätze zu Gleichstellungsfragen und der Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit der Kinderbetreuung fest. Mitverhandelt und abgelehnt wurde ein Antrag der FPÖ auf ein Herkunftslandprinzip bei StudienanfängerInnen. Eine Studienberechtigung in Österreich wäre demnach davon abhängig, ob jemand auch im Heimatland zum Studium zugelassen ist. Mit ihrer Forderung nach Ausdehnung der Veröffentlichungspflicht von Dissertationen auf Privatuniversitäten stieß die FPÖ dagegen auf einhellige Zustimmung im Plenum.  

Neben der Wissenschaft diskutierten die Abgeordneten heute Fragen der Landesverteidigung, als auf der Tagesordnung eine Novelle des Wehrgesetzes stand, die das Plenum schließlich mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verabschiedete. Verankert ist darin das grundsätzliche Recht von Soldatinnen, an Milizübungen teilzunehmen. Überdies soll mehr Flexibilität bei der Festsetzung der Mitgliederzahl der Parlamentarischen Bundesheerkommission dafür sorgen, dass auch kleine Nationalratsparteien in der Kommission vertreten sind. Die drei Vorsitzenden der Kommission müssen künftig aktive Abgeordnete sein.

Unis und Pädagogischen Hochschulen erhalten verbesserte Basis zur Lehrkräfteausbildung

Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek betonten, mit der Novelle von Universitätsgesetz und Hochschulgesetz erhalte die Kooperation der Institutionen zur PädagogInnenausbildung eine sichere rechtliche Basis. Überdies passe man damit das über zehn Jahre alte Universitätsgesetz in mehrerer Hinsicht an die gesellschaftlichen Entwicklungen an, bezog sich Mitterlehner unter anderem auf die neuen Bestimmungen zur besseren Vereinbarkeit von Studium und Betreuungspflichten sowie auf die erhöhte Frauenquote in universitären Leitungspositionen. Frauen würden mit der Quote von mindestens 50 Prozent stärker in diversen Gremien der Universitäten vertreten sein, bekräftigte Heinisch-Hosek. Die Gremien an den Pädagogischen Hochschulen wiederum erhielten durch die Adaptierungen im Gesetz erweiterte Kompetenzen, ohne dass sich an ihrer bewährten Form etwas ändern sollte. Heinisch-Hosek replizierte mit dieser Bemerkung auf Äußerungen von Nikolaus Scherak (N), Brigitte Jank (V) und Elmar Mayer (S), die sich langfristig Pädagogische Hochschulen als Universitäten mit weitreichender Autonomie vorstellen konnten. Mayer relativierte allerdings, in der jetzigen Phase gelte es, noch bestehende Schwierigkeiten bei der Umsetzung der neuen PädagogInnenausbildung zu überwinden und auch zukünftig den bildungspolitischen Fokus darauf zu richten. Gut ausgebildete LehrerInnen seien der Garant für qualitätsvollen Unterricht, bestätigte Jank, für sie ist daher der Bereich PädagogInnenbildung das Herzstück der Sammelnovelle. In vier regionalen Verbünden lasse sich bereits sehen, so Karlheinz Töchterle (V), dass die Zusammenarbeit von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen auf einem guten Weg sei. Die Novelle schaffe noch bessere Möglichkeiten dafür, was im Lichte der aktuellen Bildungsdiskussion einen großen Mehrwert darstelle.

Auf Grundlage der neuen Ausbildung für Lehrkräfte sei die Bildungsreform weiter voranzutreiben, legten die SPÖ-Abgeordneten Elisabeth Grossmann und Philip Kucher nach. Immerhin werde bei der PädagogInnenausbildung nunmehr nicht nach Schultypen unterschieden, verdeutlichte Bildungssprecherin Grossmann, die darin die beste Voraussetzung für eine Gemeinsame Schule sieht.

Das Zusammenspiel von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (PH) im Rahmen der LehrerInnenausbildung werde durch die Änderungen in Universitätsgesetz und Hoschchulgesetz harmonisiert, wurde die Novelle in diesem Bereich auch von den Oppositionsparteien grundsätzlich gelobt. Unstimmigkeiten gab es jedoch bei einzelnen Bestimmungen im Universitätsgesetz.

Grünen-Wissenschaftssprecherin Sigrid Maurer kritisierte vor allem die Studieneingangs und -orientierungsphase (STEOP), denn sie führe zu Verzögerung bei den Studien und bringe Studierende unter großen psychischen Druck. Bei der STEOP würden jetzt lediglich rechtliche Klarstellungen getroffen, meinte Minister Mitterlehner daraufhin, außerdem finde derzeit eine Evaluierung der Maßnahme statt. Aufgrund begrenzter Kapazitäten an den Hochschulen bedürfe es allerdings einer derartigen Regelung.

Als zu wenig ambitioniert betrachtete FPÖ-Mandatar Andreas Karlsböck die Regierungsvorschläge zum Universitätsgesetz, denn weder Studienplatz- noch Finanzierungssicherheit an den Universitäten seien damit gewährleistet. Österreich verliere durch den beständigen Zustrom ausländischer Studierender jährlich Millionen an Mittel, da diese Personen nach Beendigung des Studiums meist in ihre Heimatländer zurückkehrten. Als Lösung des Problems wäre die Einführung eines Herkunftslandprinzips zur Feststellung der Studienberechtigung nötig, warb Karlsböck für seinen diesbezüglichen Antrag. Rouven Ertlschweiger (T) forderte in diesem Zusammenhang einen klaren Leistungsnachweis ausländischer Studierender und qualitative zeitnahe Zugangsbeschränkungen für alle Studentinnen und Studenten.

Ein klares Bekenntnis zur internationalen Ausrichtung der heimischen Universitäten legte zwar Andrea Kuntzl (S) ab, sie zeigte aber Verständnis für die Sorge Karlsböcks, vor allem wegen der großen Zahl deutscher Studierender an Österreichs Unis. Hier müsse man auf EU-Ebene Abhilfe schaffen. Beatrix Karl (V) merkte allerdings an, ein Herkunftslandprinzip beim Universitätszugang wäre europarechtswidrig, da EU-AusländerInnen gegenüber InländerInnen nicht diskriminiert werden dürften. Auf die Auswanderung vieler österreichischer StudienabsolventInnen wies indes Nikolaus Scherak (N) hin und unterstrich, besonders im medizinischen Bereich müssten deshalb Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen hierzulande verbessert werden. Der Freiheitliche Axel Kassegger versicherte, seine Fraktion stehe einem internationalen akademischen Austausch offen gegenüber, angesichts der hohen Kosten, die für ausländische Studierende aufgewendet würden, brauche es hier trotzdem ein Problembewusstsein. Den Bogen zur PädagogInnenausbildung spannte Kassegger, als er eine Eingliederung der Pädagogischen Hochschulen in die Universitäten anregte.

Privatunis: Abgabepflicht wissenschaftlicher Arbeiten an Nationalbibliothek

Nicht nur für Abgeordneten Andreas Karlsböck (F) ist klar, dass Diplomarbeiten und Dissertationen von Privatuniversitäten und der Donauuniversität Krems auch im Bestand der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) aufscheinen sollten, wie es bei öffentlichen Hochschulen zumindest hinsichtlich der Doktorarbeiten bereits der Fall ist. Nicht zuletzt, da Privatuniversitäten eine sinnvolle Ergänzung zu Österreichs öffentlichen Hochschulen bilden, so sein Credo.

Die übrigen RednerInnen dieses Debattenteils, Karlheinz Töchterle (V), Andrea Kuntzl (S) und Sigrid Maurer (G), sahen ebenso einen Vorteil für die Wissenschaftswelt durch diese Initiative, denn wissenschaftlicher Fortschritt beruhe vor allem auf der Verbreitung wissenschaftlicher Arbeiten. Auch die Qualitätskontrolle sei dadurch besser gewährleistet.

Wehrgesetz-Novelle bringt Änderungen bei der Parlamentarischen Bundesheerkommission

Im Mittelpunkt der Debatte zum Wehrgesetz standen die Änderungen bei der Parlamentarischen Bundesheerkommission. Zum einen ist eine flexiblere Mitgliederzahl vorgesehen, abhängig von der Anzahl und der Stärke der Nationalratsfraktionen. De facto wird die Kommission damit von 9 auf 11 Personen aufgestockt, wobei je drei Mitglieder auf die SPÖ und die ÖVP, zwei auf die FPÖ und je ein Mitglied auf Grüne, Team Stronach und NEOS entfallen. Zum anderen wird normiert, dass die drei Vorsitzenden der als Beschwerdestelle für SoldatInnen fungierenden Kommission aktive Abgeordnete sein müssen.

Die Änderungen stießen sowohl bei den Grünen als auch bei den NEOS auf massive Kritik. So sind die Abgeordneten Christoph Vavrik (N) und Peter Pilz (G) davon überzeugt, dass es SPÖ und ÖVP nur darum gehe, ihre derzeitige Mehrheit in der Bundesheerkommission "einzubetonieren". Nach Meinung von Vavrik hätten die NEOS und das Team Stronach auch ohne Gesetzesänderung Anspruch auf ein Mitglied in der Kommission, SPÖ und ÖVP würden hingegen ab Jänner je ein Mitglied verlieren und könnten nur noch vier von neun Mitgliedern stellen. Offenbar sei das für die Koalition eine enorme Bedrohung, ätzte Pilz. Da für den vorliegenden Gesetzentwurf eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, äußerte Pilz die Vermutung, dass die Zustimmung der FPÖ mit einem Posten erkauft wurde.

Dass der verbesserte Zugang von Frauen zu Milizübungen nur eine "Nebelgranate" sei, um von den Änderungen bei der Parlamentarischen Bundesheerkommission abzulenken, wie Abgeordneter Vavrik in den Raum stellte, wiesen SPÖ und ÖVP vehement zurück. Es handle sich zwar nur um einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Schritt in Richtung Gleichstellung von Frauen beim Heer, hielt Claudia Durchschlag (V) fest. Auch die SPÖ-Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl und Otto Pendl zeigten sich über die Gesetzesänderung erfreut. Frauen und Männer seien bei Milizübungen künftig völlig gleichgestellt, damit sollte es Pendl zufolge gelingen, mehr Frauen für die Miliz und damit für das Heer zu gewinnen.

Sowohl Durchschlag als auch Gessl-Ranftl wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Anteil der Frauen beim Bundesheer nach wie vor "sehr bescheiden" sei. Österreich nehme beim Frauenanteil beim Heer immer noch einen der letzten Plätze in Europa ein, bedauerten sie. Gessl-Ranftl sprach sich in diesem Sinn dafür aus, Frauen verstärkt aktiv für das Bundesheer anzuwerben und zu fördern.

Was die Parlamentarische Bundesheerkommission betrifft, hielt Abgeordneter Pendl den Kritikern entgegen, dass die Aufstockung der Kommission sicherstelle, dass auch das Team Stronach und die NEOS ein Mitglied entsenden können. Seiner Meinung nach wäre das ohne Gesetzesänderung nicht gewährleistet. Die Bundesheerkommission sei eine parlamentarische Einrichtung und leiste gute Arbeit, betonte er. Auch Abgeordneter Bernd Schönegger (V) verteidigte die Änderungen.

Seitens der FPÖ wies Abgeordneter Reinhard Eugen Bösch die von Pilz erhobenen Vorwürfe zurück und sprach von einer "ausgezeichneten" Gesetzesnovelle. Die Parlamentarische Bundesheerkommission sei ein Organ des Nationalrats, deshalb sei es vernünftig, wenn alle Fraktionen vertreten seien und der Vorsitz von aktiven Abgeordneten wahrgenommen werde, argumentierte er. Dass Frauen, die den Ausbildungsdienst gemacht haben, sich künftig freiwillig zu Milizübungen melden können, wertete Bösch als eine Selbstverständlichkeit.

Für das Team Stronach signalisierte Georg Vetter Zustimmung zur Gesetzesnovelle. Durch die neuen Bestimmungen sei gewährleistet, dass sich an den Mehrheitsverhältnissen in der Kommission nichts ändere und gleichzeitig auch die kleinen Nationalratsfraktionen mit je einer Stimme vertreten seien, konstatierte er. Damit seien alle Interessen gewahrt, die Regelung sei nicht unfair.

Verteidigungsminister Gerald Klug wies darauf hin, dass zahlreiche Punkte der Grundwehrdienst-Reform bereits umgesetzt worden seien. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wird das Angebot für Frauen beim Bundesheer erweitert, betonte er. (Fortsetzung Nationalrat) rei/gs