Parlamentskorrespondenz Nr. 1223 vom 15.12.2014

Vorlagen: Gesundheit

Neue Qualifikation "Basismobilisation" für Masseure und Änderungen bei Gesundheitsberufen

Die Erweiterung der Berufsausübungsmöglichkeiten für medizinische MasseurInnen und HeilmasseurInnen durch die Einführung der Spezialqualifikation "Basismobilisation" ist einer der Eckpunkte einer Regierungsvorlage aus dem Gesundheitsbereich (444 d.B.). Die Basismobilisation umfasst die Unterstützung von PatientInnen bei der Verbesserung der Mobilität und im sicheren Umgang mit Gehhilfen. Der Umfang der dafür vorgesehen Ausbildung beträgt 80 Stunden und beinhaltet u.a. Kenntnisse über physiologische Bewegungsabläufe, Lagewechsel, Transfer- und Mobilisationshilfen.

Weiters kommt es zu Anpassungen an die aktuellen gewerberechtlichen Bestimmungen betreffend gewerbliche MasseurInnen und zu einer Vereinfachung der Berufsausübungsregelungen für alle sieben Sparten der gehobenen medizinischen-technischen Dienste, die auch den Anforderungen der Zielsteuerung und der Primärversorgung entsprechen. Da Praxiserfahrungen ergeben haben, dass die Ausbildung von gewerblichen MasseurInnen zu medizinischen MasseurInnen aufgrund der langen Dauer berufsbegleitend kaum zu bewältigen ist, ist nun eine Reduktion der Stunden von 875 auf 580 vorgesehen. Schließlich ist im Rahmen der Novellierung von drei Gesundheitsgesetzen noch vorgesehen, dass OrdinationsassistentInnen auch in nicht bettenführenden Stationen ihren Beruf ausüben können, da diese Organisationseinheiten mit dem niedergelassenen Bereich vergleichbar sind. (Bundesgesetz, mit dem das Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz, das MTD-Gesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz geändert werden). (Schluss) sue