Parlamentskorrespondenz Nr. 1237 vom 17.12.2014

Zukunftsfonds braucht mehr Geld

Hauptausschuss behandelt Jahresberichte des Zukunftsfonds, der Stipendienstiftung und des Nationalfonds

Wien (PK) – Schließlich lagen dem heutigen Hauptausschuss des Nationalrats die Jahresberichte des Zukunftsfonds, der Stipendienstiftung, des Nationalfonds und des Allgemeinen Entschädigungsfonds sowie des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe für das Jahr 2013 vor, die jeweils einstimmig zur Kenntnis genommen wurden.

Was den Zukunftsfonds betrifft, sind, wie Generalsekretär Kurt Scholz mitteilte, noch bis Ende 2017 Budgetmittel vorhanden. Ab der zweiten Hälfte 2015 allerdings können nur noch sehr eingeschränkt Projekte genehmigt werden, gab er zu bedenken und plädierte für eine Aufstockung. Die Chance darauf sei aber sehr gering.

Im Zusammenhang mit dem Stipendienfonds wiederum wurde Sektionschefin Barbara Weitgruber von Grünen-Mandatar Harald Walser auf die Kritik des Rechnungshofs am Umgang mit den Mitteln angesprochen. Man habe sämtliche Empfehlungen, soweit sie in der Zuständigkeit des Stiftungsrates liegen, umgesetzt, versicherte sie.

Die Generalsekretärin des Nationalfonds, Hannah Lessing schließlich erklärte die von Walser relevierten Kursverluste des Fonds als reine Buchwerte ohne tatsächliche Auswirkung auf die Finanzlage des Fonds.

Jahresbericht des Zukunftsfonds

Der Zukunftsfonds, der im Jänner 2006 seine Arbeit aufgenommen hat, ist mit den verbliebenen Mitteln aus dem Versöhnungsfonds zur Zwangsarbeiter-Entschädigung dotiert. Er unterstützt in erster Linie Projekte, "die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen". Darüber hinaus sollen Projekte unterstützt werden, "die zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen". Auch wissenschaftliche Arbeiten zu diesen Themen sollen mit Mitteln des Zukunftsfonds finanziert werden.

Vorsitzender des Fonds ist seit Anfang 2011 Kurt Scholz, ehemaliger Präsident des Wiener Stadtschulrats und von 2001 bis 2008 Restitutionsbeauftragter der Stadt Wien. Das Amt des Generalsekretärs hat der ehemalige Präsident des Bundesrats Herwig Hösele inne.

2013 wurde für die 213 neuen Projekte insgesamt ein Betrag von 1.876.127 € genehmigt, wobei tatsächlich 1.974.834 € ausbezahlt wurden. Die Ursache für den Unterschied liegt in der Tatsache, dass das Kuratorium auch über mehrere Jahre laufende Projekte genehmigt hat, deren Teilzahlungen 2013 fällig werden. Manche Zahlungen wurden deshalb nicht getätigt, weil der von den ProjekteinreicherInnen unterschriebene Vertrag noch nicht beim Zukunftsfonds eingelangt ist. Grundsätzlich dürfen pro Jahr nicht mehr als 2 Mio. € für neu genehmigte Projekte ausgegeben werden.

Von den seit 2006 eingereichten 1.624 Projekten wurden mit 1.020 Genehmigungen rund 62% der Projekte gefördert. Davon konnten 692 Projekte bereits abgeschlossen werden, sie wurden mit rund 11,2 Mio. € gefördert. 328 laufende Projekte werden mit einer Fördersumme von 5,2 Mio. € vom Fonds betreut, womit sich die gesamte Summe an zugesagten Geldern auf rund 16,4 Mio. € beläuft. Die von den Projektwerbern beantragte Gesamtsumme beläuft sich demgegenüber auf rund 31,1 Mio. €, das heißt, im Durchschnitt konnte jedes Projekt mit rund 48% gefördert werden.

Alle genehmigten Projekte sind in einer Kurzzusammenfassung auf der Homepage des Zukunftsfonds verfügbar (www.zukunftsfonds-austria.at).

Der Fonds ist mit einer jährlich steigenden Anzahl von Anträgen konfrontiert, so hat sich laut Bericht die Antragszahl gegenüber 2006 um 250% gesteigert und gegenüber 2008 noch immer mehr als verdoppelt.

Der Vermögensstand des Zukunftsfonds bezifferte sich am 31. Dezember 2013 mit 10.107.174 € (2012: 12.205.330 €). Er ist ein so genannter verzehrender Fonds, dessen Vermögen kontinuierlich schmilzt und somit in den Jahren 2016/2017, sollte kein neuer Mittelzufluss erfolgen, seine Fördertätigkeit einstellen muss.

Bericht der Stipendienstiftung

Die Aufgabe der Stiftung ist es, aus den vom Versöhnungsfonds übertragenen Rechtsmitteln Stipendien an Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jener Länder zu vergeben, die in besonderer Weise unter dem Nationalsozialistischen Regime, insbesondere auch durch die Rekrutierung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, gelitten haben. Stipendien sollen aber auch jenen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sich als Nachfahren direkt Betroffener um ein solches bewerben.

Der Österreichische Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit ("Versöhnungsfonds") wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen, um freiwillige Zahlungen aus Österreich an Opfer der NS-Zwangsarbeit zu leisten. Weltweit konnten an rund 132.000 Personen aus 70 Staaten Auszahlungen als Geste des Respekts und der Solidarität aus Österreich getätigt werden. Der Österreichische Versöhnungsfonds hat seine Arbeit beendet und wurde mit 31. Dezember 2005 geschlossen.

Die gesetzliche Grundlage für die Stipendienstiftung wurde noch im Dezember 2005 geschaffen, wobei diese als "Nichtverzehrende Stiftung" konzipiert ist, zur Ausschüttung gelangen daher nur Erträge des Stiftungskapitals. Das zur Verfügung stehende Vermögen betrug rund 25,8 Mio. €. Für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2013 hat die Veranlagung einen Gesamtbetrag von rund 4,9 Mio. € erbracht. Aus diesen Zinserträgen wurden insgesamt rund 1,2 Mio. € an Stipendien im tertiären Bildungsbereich ausbezahlt. Für Schulstipendien lag der Betrag von 2009 bis 2013 bei rund 133.770 €.

Die operative Abwicklung der Stipendienausschreibungen sowie die Vorprüfungen der Anträge und die Auszahlung laufen über den Österreichischen Austauschdienst, die österreichische Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung (OeAD-GmbH).

Geschäftsberichte des Nationalfonds und des Entschädigungsfonds

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus hat bis Ende 2013 insgesamt rund 33.000 Anträge auf Anerkennung einer Gestezahlung in Höhe von jeweils 5.087,10 € und rund 23.000 Anträge auf Abgeltung von Vermögensverlusten für den Entzug von Wohnungen und gewerblichen Geschäftsräumlichkeiten, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen in der Höhe von 7.630 € bearbeitet.

Die so genannten Gestezahlungen als Ausdruck der Verantwortung Österreichs und der Anerkennung des erlittenen Unrechts stellen eine zentrale Tätigkeit des Fonds dar. Es werden auch laufend bereits einmal abgelehnte Anträge überprüft um auf etwaige Änderungen in der Spruchpraxis Bedacht zu nehmen bzw. um diese auch auf eine mögliche Anspruchsberechtigung im Hinblick auf eine Auszahlung aus dem Kunstverwertungserlös hin zu überprüfen. 2013 langten 60 Neuanträge auf Gewährung der Gestezahlung ein.

Die genannte Abgeltung für Vermögensverluste ist zum Großteil abgeschlossen, im Berichtsjahr 2013 waren fast ausschließlich Fälle offen, in denen die Suche nach Erbinnen und Erben von berechtigten Antragstellerinnen und Antragstellern erforderlich ist bzw. Fälle, in denen von berechtigten Personen keine Rückmeldung erfolgt ist. Die Verwendung der verbliebenen Mittel kommt im Sinne der Verpflichtung des Washingtoner Agreement und gemäß der Gesetzesnovelle BGBl. I Nr. 9/2013 auf andere Weise den Opfern des Nationalsozialismus zugute, hält der Bericht fest. Die verbleibenden Restmittel der ursprünglich 150 Mio. USD betrug zum Zeitpunkt der Gesetzesnovelle insgesamt 2,4 Mio. €.

Mittels des Härteausgleichsfonds, der aus Projektmitteln des Nationalfonds dotiert wird, können Personen unterstützt werden, die die Voraussetzungen für eine Zuerkennung nach dem Nationalfondsgesetz zwar weitgehend, aber nicht zur Gänze erfüllen. Bis Ende 2013 wurden aus diesem Topf 89 Personen insgesamt 452.752 € zuerkannt, mit Jahresende 2013 verfügte der Härteausgleichfonds noch über Mittel in der Höhe von 55.958 €.

Darüber hinaus förderte der Nationalfonds im Jahr 2013 insgesamt 88 Projekte und Programme, weitere 47 wurden genehmigt, aber noch nicht ausbezahlt. Darunter fallen sozialmedizinische und psychotherapeutische Programme zugunsten von überlebenden Opfern, Projekte zur wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner Opfer sowie Erinnerungs- und Gedenkprojekte. Besonderes Augenmerk wird zudem auf Projekte mit Bildungshintergrund gelegt. Die Bandbreite reicht von Schulprojekten und Workshops über Ausstellungen, Kunstprojekte, Filmproduktionen, Opern- und Theaterprojekte bis zur Errichtung und Erhaltung von Gedenkstätten.

Eine wichtige Aufgabe nimmt der Nationalfonds auch im Rahmen des Kunstrestitutionsgesetzes wahr. Sein Auftrag ist es, erblose Kunstobjekte, die während des nationalsozialistischen Regimes ihren EigentümerInnen entzogen wurden, zu verwerten und den Erlös den Opfern des Nationalsozialismus zuzuwenden. Mit 31. Dezember 2013 betrugen die Mittel der Kunstverwertungserlöse 84.281 €.

In der 2006 eingerichteten Kunstdatenbank (www.artrestitution.at), die vom Nationalfonds betreut und weiterentwickelt wird, sind derzeit Informationen über rund 9.000 Objekte abrufbar. Sie ermöglicht Opfern des NS-Kunstraubs oder deren Nachkommen, gezielt nach entzogenen und zur Rückstellung geeigneten Kunstobjekten zu suchen. Die Datenbank steht auch in englischer Sprache zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen MitarbeiterInnen des Nationalfonds an den Sitzungen der Kommission zur Provenienzforschung und der Wiener Rückstellungskommission teil und helfen somit bei der Aufklärung von Sachverhalten und Rückgabefragen.

Neben all diesen Aufgaben war der Nationalfonds weiterhin mit der Koordinierung der Neugestaltung der österreichischen Ausstellung im ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager und nunmehrigem staatlichen Museum Auschwitz-Birkenau befasst. Für die Neugestaltung der österreichischen Länderausstellung steht ein Gesamtbudget in der Höhe von 960.000 € zur Verfügung.

Der wachsenden Bedeutung der Erinnerungsarbeit wird laufend mit der Dokumentation lebensgeschichtlicher Aufzeichnungen Rechnung getragen. Lebensgeschichten finden sich auf der Website des Fonds, zudem wurde die fünfte Auflage des ersten Bandes der Buchreihe "Erinnerungen. Lebensgeschichten von Opfern des Nazionalsozialismus" herausgegeben.

Hinzu kommt die Wahrnehmung der Aufgaben des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich (siehe unten). Schließlich sind im Geschäftsbericht auch die bildungspolitischen Aktivitäten im Rahmen der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) dargestellt.

Der Entschädigungsfonds läuft mit 2018 aus. Alle eingegangenen Anträge konnten bereits 2011 fertig recherchiert und elektronisch erfasst werden. Das verbleibende Fondsvermögen soll dem Nationalfonds übertragen werden und jedenfalls Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen.

Grundlage für den Fonds, der zur umfassenden Lösung noch offener Fragen der Entschädigung von Opfern des Nationalsozialismus für Verluste und Schäden, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Ereignissen auf dem Gebiet der heutigen Republik Österreich während der Zeit des Nationalsozialismus entstanden sind, eingerichtet wurde, ist ebenfalls das Washingtoner Abkommen vom Jänner 2001.

Jüdische Friedhöfe in Deutschkreuz, Stockerau und Hohenems werden saniert

Nach den ersten Anträgen für die jüdischen Friedhöfe in Deutschkreuz (Burgenland) und Stockerau (Niederösterreich), die aus Mitteln des "Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich" wieder instand gesetzt werden, liegt nun auch der Förderantrag zur Erhaltung des jüdischen Friedhofs Hohenems (Vorarlberg) vor.

Der genannte Fonds, für den im Jahr 2010 die gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, hat seine Arbeit im Jahr 2011 aufgenommen. Damit wird eine aus dem Washingtoner Abkommen resultierende völkerrechtliche Verpflichtung Österreichs umgesetzt. Über einen Zeitraum von 20 Jahren sollen mit Unterstützung des Fonds insgesamt 61 jüdische Friedhöfe in ganz Österreich vor dem Verfall bewahrt werden. Der Bund überweist dem Fonds dafür jährlich einen Betrag in der Höhe von einer Million Euro ab dem Jahr 2011.

Die meisten jüdischen Friedhöfe befinden sich in Niederösterreich (28) und im Burgenland (14). In Wien sind 5 bekannt, in der Steiermark ebenfalls 5, in Oberösterreich 4 in Tirol 2 und in Kärnten, Salzburg und Vorarlberg jeweils 1.

Die Förderanträge können durch die Eigentümer der Friedhöfe beim Fonds eingebracht werden. Die administrativen Aufgaben werden durch den Nationalfonds erfüllt. (Schluss) jan/hof