Parlamentskorrespondenz Nr. 1253 vom 18.12.2014

Unis und Pädagogischen Hochschulen wird Zusammenarbeit erleichtert

Bundesrat genehmigt weiters Maßnahmen zur Terrorbekämpfung und neues Pyrotechnikgesetz

Wien (PK) - Universitäten und Pädagogische Hochschulen sollen zukünftig bei den Lehramtsstudien leichter kooperieren können. Dieser Ansicht ist der Bundesrat, wie sich bei der Debatte über die vom Nationalrat beschlossene Sammelnovelle zum Universitätsgesetz und zum Hochschulgesetz zeigte. Die Genehmigung der Gesetzesänderungen fiel allerdings nur mehrheitlich aus. Die FPÖ stimmte dagegen, weil sie Maßnahmen vermisst, die den Zugang ausländischer Studierender zu Österreichs Universitäten im Sinne der Kostensenkung vermindern.  

Verabschiedet wurde von der Länderkammer auch das Maßnahmenpaket gegen islamistischen Terror, mit dem unter anderem IS-Symbole verboten und Änderungen im Grenzkontrollgesetz und im Staatsbürgerschaftsgesetz vorgenommen werden. Die Bundesrätinnen und Bundesräte erklärten zwar parteiübergreifend ihre Zustimmung zum Symbol-Gesetz als ersten Schritt zur Terrorbekämpfung. Als zu wenig praktikabel und daher wirkungslos abgelehnt wurden aber von den Oppositionsparteien die Bestimmungen zur verschärften Kontrolle von als Dschihad-KämpferInnen verdächtigter Jugendlicher bei der Ausreise aus Österreich und die Aberkennung der Staatsbürgerschaft bei Personen, die sich an kriegerischen Auseinandersetzungen fremder Streitkräfte beteiligt haben.  

Konsens bestand unter den LändervertreterInnen wiederum über den Sinn des novellierten Pyrotechnikgesetzes, das mit EU-weit einheitliche Anforderungen für Feuerwerkskörpern und einem Verbot von Blitzknallkörpern für mehr Sicherheit der AnwenderInnen sorgen soll.

Rechtliche Grundlage für Lehramtsstudien abgesichert

Durch die Änderungen im Universitätsgesetz und im Hochschulgesetz soll die Zusammenarbeit von Universitäten und Pädagogischen Hochschulen (PH) bei Lehramtsstudien eine bessere rechtliche Grundlage erhalten. Dazu werden die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen Pädagogischer Hochschulen an eine postsekundäre Bildungseinrichtung angepasst, unter anderem durch Einführung eines Hochschulkollegiums, in dem alle Hochschulangehörigen vertreten sind, sowie einer Stärkung des Rektorats im Bereich der PH-Verwaltung. Die Curricula für Lehramtsstudien sollen mit einer Kooperationsvereinbarung zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen harmonisiert werden. Überdies legt das neue Universitätsgesetz Grundsätze zu Gleichstellungsfragen und der Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit der Kinderbetreuung fest.

Die Bestimmungen zur leichteren Durchführung der LehrerInnenausbildungen sahen grundsätzlich alle Fraktionen positiv. Gerd Krusche (F/St) kritisierte an der Novelle aber, sie trage nicht zur Sicherung des Universitätsstandorts Österreich bei. Die steigende Zahl vor allem deutscher Medizinstudierender an den österreichischen Universitäten verursache dem Staat übermäßig hohe Kosten, da rund 80 Prozent dieser Personen nach Studienabschluss wieder in ihr Heimatland zurückkehrten. Der FPÖ-Mandatar forderte daher dringend auf EU-Ebene eine Gegenfinanzierung in diesem Bereich zu erwirken. Diese "europafeindlichen Aussagen" wollte Staatssekretär Harald Mahrer nicht unkommentiert lassen: Ausländische Studentinnen und Studenten seien hierzulande höchst willkommen, brauche doch Österreichs kleine Volkswirtschaft unbedingt internationalen Austausch, gerade im Sektor Wissenschaft und Forschung.

Christian Jachs (V/O) zog nach, Österreich werde für deutsche MedizinerInnen immer attraktiver, es gehe daher nicht an, ausländischen Studierenden hierzulande den Studienzugang zu untersagen. Kern der Novellen im Universitätsgesetz und im Hochschulgesetz sind für Jachs allerdings die Bestimmungen zur Erleichterung der Lehramtsstudien. Damit werde eine bessere gesetzliche Grundlage zwischen akademischen Institutionen gebildet, die für die Lehrkräfteausbildung verantwortlich zeichnen, war er einer Meinung mit Elisabeth Grimling (S/W), die generell die PädagogInnenausbildung Neu als bildungspolitischen Meilenstein wertete.

Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek unterstrich dazu, Hauptziel der Bildungspolitik sei, die LehrerInnen im Sinne alle Schülerinnen und Schüler auf gleich gutem Niveau auszubilden, für gleichwertige Bezahlung der PädagogInnen werde zukünftig das geänderte Lehrerdienstrecht sorgen. Derzeit gebe es bereits vier Kooperationscluster zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen in Österreich, ging sie näher auf die Novellen zur Lehrerausbildung ein, mit den neuen Regelungen erlange diese Zusammenarbeit nun mehr Rechtssicherheit. 

Eine Quotendebatte fachte der Freiheitliche Krusche im Bundesrat an, als er die Änderung im Universitätsgesetz, wonach universitäre Gremien mindestens 50% Frauenanteil haben müssen, als Diskriminierung qualifizierter Frauen abkanzelte. Diese Haltung wiesen nicht nur Ministerin Heinisch-Hosek sowie die BundesrätInnen Jachs (V/O), Griemling (S/W) und Nicole Schreyer (G/T) aufs Schärfste mit dem Argument zurück, die Quote gewährleiste Chancengleichheit. Auch Bundesratspräsidentin Ana Blatnik verteidigte die Quotenregelung, durch die Frauen bei gleicher Qualifikation wie Männer tatsächlich jene Positionen erlangen würden, die sie verdienen.

Terror-Bekämpfung: Opposition hinterfragt Gesetzesänderungen

Einig sind sich alle Bundesrätinnen und Bundesräte, Österreich müsse dem islamistischen Terror entschieden entgegentreten. Keine Toleranz dürfe es hier geben, verdeutlichte Werner Herbert (F/N) mit Hinweis auf die Kriegsverbrechen der Terrororganisation IS. Das Verbot von radikalislamischen Symbolen sei immerhin ein erster Schritt im Kampf gegen den Terror, zeigte Herbert die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion zum ersten Gesetz des Maßnahmenpakets. Nicht zustimmen werde die FPÖ aber den Änderungen im Grenzkontrollgesetz, weil sie der Exekutive kaum genug Handhabe böten, bei Verdacht Jugendliche am Grenzübergang zu hindern. Auch die angedrohte Staatsbürgerschaftsaberkennung sei im Grunde hinfällig, weil diese gemäß Novelle nur DoppelstaatsbürgerInnen treffe.   

Gerhard Schödinger (V/N) und Christian Füller (S/St) befanden hingegen, die Regierung setze mit dem Maßnahmenpaket die richtigen Schritte zur Abwehr der Anwerbung Jugendlicher für den Dschihad. Die Bestimmungen umfassen zum einen das Verbot von Symbolen des Islamischen Staates, Al-Quaidas oder ähnlicher Gruppierungen. Zum anderen wird der Exekutive die Befugnis übertragen, im Zuge von Grenzkontrollen zu überprüfen, ob Minderjährige das Einverständnis ihrer Eltern zur Ausreise haben, wenn der Verdacht besteht, dass sich die Jugendlichen im Ausland an Kampfeinsätzen beteiligen wollen. Schließlich ist der Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft vorgesehen, wenn sich DoppelstaatsbürgerInnen im Ausland freiwillig an Kämpfen beteiligen. Efgani Dönmez (G/O) hob hervor, islamistische Terrororganisationen missbrauchten die Religion, daher sei das Untersagen von IS-Symbolen jedenfalls notwendig. Die übrigen Regelungen sind für ihn jedoch teils unnötig, teils verfassungsrechtlich bedenklich: So seien die Bestimmungen zur verschärften Grenzkontrolle nicht nur schwer umsetzbar, sie würden gegebenenfalls auch in BürgerInnenrechte eingreifen. Zum Verlust der Staatsbürgerschaft führte er Personen ins Treffen, die nach den erlebten Gräueln im Kriegsgebiet geläutert heimkehren – anstatt solche in die Staatenlosigkeit zu treiben, sollten sie eher resozialisiert werden, da sie wohl am vehementesten gegen Radikalisierung auftreten könnten.

Einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen den Dschihadismus leiste die Regierung mit dem Gesetzespaket gegen Terror, hielt Innenministerin Johanna Mikl-Leitner indes fest. Verglichen mit anderen Ländern verfüge Österreich über eine fundierte rechtliche Basis und sei auch hinsichtlich der zuständigen Behörden gut aufgestellt: Das Funktionieren des Staatsschutzes habe erst kürzlich das Aufgreifen mehrerer mutmaßlicher Dschihadisten gezeigt. Ungeachtet dessen setze man auch Vorkehrungen zur Deradikalisierung, führte die Ministerin aus, beispielsweise werde eine Stelle aufgebaut, die extremistische Inhalte von Internet-Plattformen entfernt. Generell plädierte Mikl-Leitner dafür, keine Panik zu verbreiten, zumal es beim Kampf gegen den Terror keinerlei Toleranz gebe.

Blitzknallkörper gehören der Vergangenheit an

Einstimmig nahm der Bundesrat eine Änderung des Pyrotechnikgesetzes an, die dem Schutz der VerbraucherInnen und der Unfallvermeidung dienen soll. Die Novelle zur Umsetzung EU-weiter  Anforderungen für Feuerwerkskörper legt zudem ein Verbot von Blitzknallkörpern fest. (Fortsetzung Bundesrat) rei


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