Parlamentskorrespondenz Nr. 69 vom 29.01.2015

Ombudsstelle für Studierende zieht Bilanz des zweiten Tätigkeitsjahrs

Tätigkeitsbericht für 2013/14 zeigt Anstieg der behandelten Studierendenanliegen

Wien (PK) – Die Ombudsstelle für Studierende im BMWFW wird zunehmend in Anspruch genommen. Die Stelle, die auf Grundlage des Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes 2011 eingerichtet wurde, verzeichnete im zweiten Jahr einen deutlichen Anstieg der Anliegen, die an sie herangetragen wurden. Das geht aus dem Bericht (III-135 d.B.) hervor, den die Ombudsstelle dem Wissenschaftsminister und dem Nationalrat über ihr zweites Tätigkeitsjahr vorgelegt hat. An die Stelle im Wissenschaftsministerium können Anliegen aus dem Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an tertiären Bildungseinrichtungen im österreichischen Hochschulraum herangetragen werden. Der Berichtszeitraum orientiert sich am Studienbetrieb und umfasst daher die Zeit vom 1. September 2013 bis 30. September 2014.

Ombudsstellen streben nach stärkerer Vernetzung

Neben der zentralen Ombudsstelle bestehen außerdem lokale Einrichtungen. Mehrere davon wurde im Berichtszeitraum von Hochschulinstitutionen neu eingerichtet. Ombudsstellen und ähnliche Einrichtungen sind damit neben den öffentlichen Universitäten auch an einer Privatuniversität und mehreren Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen zu finden. Wie der Bericht festhält, gibt es für die Struktur, den Arbeitsauftrag und die Arbeitsweise von lokalen Ombudsstellen keine genormten Vorgaben. 2015 wird zu diesem Thema eine Arbeits- und Vernetzungstagung der hochschulischen Ombudsstellen, gemeinsam mit der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität stattfinden, um sich mit Kriterien der Einrichtung von Ombudsstellen auseinandersetzen.

Vorschläge an Hochschulinstitutionen und an den Gesetzgeber

Die Ombudsstelle erarbeitet auf Grundlage ihrer Wahrnehmungen Vorschläge an die Hochschulen und den Gesetzgeber. Der Tätigkeitsbericht führt neun Vorschläge an, die im Berichtszeitraum an Organe und Angehörige von Hochschulinstitutionen ergingen. Sie betrafen etwa Reihungskriterien an Fachhochschulen und die Veröffentlichung von Satzungen bzw. Studien- und Prüfungsordnungen an FHs.

Weiters wurden Empfehlungen über die Zuweisung von Betreuungspersonen bei Dissertationen, Ausnahmen bei der Erbringung von Zulassungsnachweisen bei Konflikten oder Kriegen im Heimatstaat sowie über die Ermöglichung von Mediation für Studierende durch die Hochschulinstitutionen abgegeben. Die Ombudsstelle sprach sich auch für die Implementierung der "Europäischen Charta für Forscher", die Erhöhung der Transparenz bei der Anerkennung von Studienleistungen, administrative Maßnahmen bei Studienzeitverlängerungen aus und befasste sich mit den Kriterien für Ausbildungsverträge an FHs und Privatuniversitäten.

Ein Vorschlag, der sich an den Gesetzgeber richtet, betrifft das Recht auf Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen auch im Rahmen von Aufnahme-, Eignungs- und Zulassungsverfahren.

Ombudsstelle plant zahlreiche Veranstaltungen für 2015

Wie aus dem Bericht hervorgeht, plant die Ombudsstelle für 2015 eine Reihe von Veranstaltungen. Unter dem Arbeitstitel "Universitäten vor dem Kadi" sollen erste Erfahrungen mit dem Bundesverwaltungsgericht als neue Rechtsmittelinstanz behandelt werden. Weiters werden in einer Veranstaltung die Themen Ausbildungsverträge und Studien-  und Prüfungsordnungen an Fachhochschulen und Privatuniversitäten behandelt. Ein weiterer Arbeitstitel für 2015 lautet "Diskriminierung im Hochschulalltag". Dabei wird man sich mit dem Schutz vor diskriminierender Behandlung unter verschiedenen Aspekten wie Alter, Geschlecht, Nationalität, Ethnie und sexuelle Orientierung befassen. Eine weitere Veranstaltung ist zur Situation internationaler Studierender in Österreich geplant, in der ein umfangreicher Themenkatalog angesprochen werden soll. Er reicht von Fragen von Visum, Einreise und Zulassung über Probleme wie Sprache und Kultur bis hin zu den Themen Studium, Arbeiten und Niederlassung in Österreich.

Statistischer Überblick der an die Ombudsstelle gerichteten Anliegen

Die Gesamtstudierendenzahl an den oben genannten Institutionen belief sich 2013/14 auf 365.599 Studierende. Die Zahl der StudienwerberInnen, soweit sie sich erheben ließen, betrug an öffentlichen Universitäten in den zugangsgeregelten Erstabschlussstudien 21.568 Personen, an Fachhochschulen 53.721 Personen (wobei zu berücksichtigen ist, dass jeweils Mehrfachbewerbungen möglich waren). Zu Privatuniversitäten und Pädagogischen Hochschulen gibt es keine verfügbaren BewerberInnenzahlen.

Die vorgebrachten Anliegen stammen von StudieninteressentInnen, StudienwerberInnen, Studierenden sowie ehemaligen Studierenden. Zu Fallfristen ist dabei ein erhöhtes Aufkommen von Anliegen zu beobachten (etwa im September, mit Ende der Erstzulassungen an öffentlichen Universitäten und dem Feststehen der Auswahlergebnisse an Fachhochschulen sowie im November, zu Ende der Nachfrist an öffentlichen Universitäten).

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gesamtstudierendenzahlen kamen Anliegen von betroffenen Personen zu 85% von öffentlichen Universitäten, 9% von Fachhochschulen, 4 % von Pädagogischen Hochschulen und 1% von Privatuniversitäten. 77% der Anliegen wurden dabei von der Ombudsstelle gegenüber den VorbringerInnen direkt erledigt; bei 17% wurden die Anliegen aufgrund von aktuellen Entwicklungen hinfällig; bei 4% der Anliegen ergab sich nach Überprüfung des Sachverhaltes keine Zuständigkeit der Ombudsstelle.

An erster Stelle standen im Berichtszeitraum gesamtstatistisch gesehen Fragen der Zulassung zum Studium (91 Fälle). Zu den häufigen Anliegen gehörten auch Fragen zu Curricula-Umstellungen (69 Fälle), Anliegen zu Studienbeiträgen bzw. Studiengebühren (46 Fälle) sowie zur Studienbeihilfe (41 Fälle.)

Mit signifikanter Häufigkeit wurden auch Anliegen, die Administratives betrafen (39 Fälle) sowie Probleme, die im Zusammenhang mit der Studienbetreuung (37 Fälle), mit der Anerkennung von Prüfungen (35 Fälle) und mit Leistungsbeurteilungen (34 Fälle) auftraten, an die Ombudsstelle herangetragen.

Der Bericht der Ombudsstelle stellt auch diesmal wieder eine Auswahl der Anliegen in anonymisierter Form dar, aufgeschlüsselt nach Sachverhalt, nennt die Maßnahmen seitens der Ombudsstelle und gibt an, ob eine Lösung möglich war. (Schluss) sox


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