Parlamentskorrespondenz Nr. 192 vom 04.03.2015

Neu im Kulturausschuss

NEOS fordern transparente Gebarung für Leopold-Museum und Privatstiftungen insgesamt ein

Wien (PK) – Die Leopold Museum-Privatstiftung wird de facto immer mehr zu einer Kulturinstitution des Bundes, stellt NEOS-Kultursprecherin Beate Meinl-Reisinger fest. Die Tatsache, dass Museum und Sammlung nach der Rechtsform einer Privatstiftung agieren, bereitet der Republik jedoch eine Reihe fortdauernder rechtlicher und moralisch-ethischer Probleme, merkt die Abgeordnete kritisch an. So gelte für die Privatstiftung weder das parlamentarische Interpellationsrecht, noch unterliege sie dem Kunstrückgabegesetz des Bundes. In einem Entschließungsantrag (943/A(E)) fordert Meinl-Reisinger daher neue rechtliche Rahmenbedingungen für Kulturstiftungen nach dem Privatstiftungsgesetz, die jährlich mehr als eine Million Euro Bundesförderung erhalten, und klare Richtlinien für eine transparente Gebarung sowie bei Restitutionsfragen.

Im Einzelnen wünschen die NEOS, dass die Kommission für Provenienzforschung in entsprechenden Privatstiftungen tätig werden kann. Diese sollen verpflichtet werden, den Restitutionsempfehlungen des Kunstrückgabe-Beirats zu entsprechen. Gefordert wird auch ein jährlicher Geschäftsbericht, der dem von Bundeskulturinstitutionen vergleichbar ist. Schließlich sollte auch überprüft werden, wie das Interpellationsrecht auf Privatstiftungen, in die der Bund die Mehrheit der Stiftungsvorstände entsendet, ausgeweitet werden kann, heißt es im Antrag. (Schluss) sox


Themen