Parlamentskorrespondenz Nr. 216 vom 12.03.2015

Bundesrat: FPÖ-Veto gegen Islamgesetz setzt sich nicht durch

Neue rechtliche Grundlagen für islamische Glaubensgemeinschaften passieren letzte parlamentarische Hürde

Wien (PK) – Ein von den Freiheitlichen beantragter Einspruch der Länderkammer gegen das kontrovers diskutierte neue Islamgesetz wurde mit 8 Ja- und 44 Nein-Stimmen vom Bundesratsplenum abgelehnt. Mit der Entscheidung des Bundesrats, keinen Einspruch zu erheben, nahmen die neuen rechtlichen Grundlangen für islamische Glaubensgemeinschaften damit heute ihre letzte parlamentarische Hürde.

Mit dem Gesetz könne Radikalisierung nicht aufgehalten werden, zudem das Verbot der Auslandsfinanzierung etwa durch Stiftungen umgangen werden, so die Kritik der FPÖ. Eine dramatische Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Religionsgesetzen durch das neue Islamgesetz ortete Efgani Dönmez für die Grüne Bundesratsfraktion. SPÖ und ÖVP stellten sich hinter die neuen Regelungen, diese seien nach über hundert Jahren notwendig. Bundesminister Josef Ostermayer machte klar, dass es sich beim Islamgesetz inhaltlich um ein Religions-, nicht aber um ein Sicherheits- oder Anti-Terrorgesetz handelt.

Die neuen Rechtsgrundlagen für islamische Glaubensgemeinschaften regeln unter anderem Rechte und Pflichten islamischer Glaubensgemeinschaften in Österreich und räumt muslimischen Gläubigen unter anderem das ausdrückliche Recht auf religiöse Betreuung beim Bundesheer und in Krankenanstalten ein. Zudem wird hohen islamischen Feiertagen und dem Freitagsgebet besonderer staatlicher Schutz gewährt und ein eigenes islamisches Theologiestudium eingerichtet. Islamische Glaubensgemeinschaften haben künftig die Pflicht, ihre wesentlichen Glaubensquellen in deutscher Sprache vorzulegen, überdies erhalten sie deutlich mehr Einfluss auf die religiöse Lehre als bisher.

Besonders umstritten ist jener Passus im Gesetz, dem zufolge die Aufbringung der Mittel, die für die gewöhnliche Tätigkeit der Religionsgesellschaft nötig sind, durch die Religionsgesellschaft selbst, ihre Kultusgemeinden bzw. ihre inländischen Mitglieder zu erfolgen hat. Um einen geordneten Übergang sicherzustellen, dürfen vom Ausland finanzierte Imame in Österreich allerdings noch ein Jahr in Österreich predigen.

FPÖ: Neues Islamgesetz wird Radikalisierung nicht aufhalten

Scharfe Kritik an der neuen Rechtsgrundlage für islamische Glaubensgemeinschaften kam von Monika Mühlwerths (F/W), Gerd Krusche (F/St) und Christoph Längle (F/V).

"Aus Sicht der FPÖ gehört der Islam nicht zu Österreich", so die unmissverständliche Ansage Monika Mühlwerths (F/W), denn die Tatsache, dass durch eine unkontrollierte Zuwanderungspolitik über 600.000 MuslimInnen in Österreich leben, bedeute nicht, dass der Islam ein Teil von Österreich ist. Der Islam sei keine Religion wie alle anderen, bei der es eine Trennung von Kirche und Staat gebe, sondern ein politisches System, in dem geregelt werde, was jemand mit entsprechenden Konsequenzen darf, kann und soll. Das sei mit europäischen Werten nicht vereinbar, auch deswegen könne man nicht sagen, dass der Islam zu Österreich gehört, geht es nach Mühlwerth. Was das Gesetz selbst betrifft, wollte Mühlwerth nicht verstehen, warum sich die Bundesregierung nicht dazu durchringen konnte, Predigten ausschließlich auf Deutsch zu erlauben. So nehme man in Kauf, nicht darüber Bescheid zu wissen, was religiöse Betreuer tun, auch in der Seelsorge, etwa in Krankenhäusern oder Haftanstalten. Das sei, wie die Bundesrätin meinte, bedenklich, zumal man seit den Anschlägen in Paris wisse, dass die Täter erst in Haftanstalten radikalisiert wurden. Auch das Verbot der Auslandsfinanzierung sei nach Meinung Mühlwerths nur "graue Theorie", durch Hintertüren wie Stiftungen könne diese nach wie vor stattfinden. "Dieses Gesetz trägt nichts zur Integration bei, die Hassprediger wird es weiter geben", so das Urteil der Bundesrätin.

Gerd Krusche (F/St) wehrte sich gegen die Behauptung, das Islamgesetz sei aufgrund einer Modernisierung und eines routinemäßigen Evaluierungsprozesses der Bundesregierung zustande gekommen. Das sei "Augenauswischerei", meinte er, der wirkliche Anlass liege in den täglichen Verbrechen, die im Namen des Islam "vor unserer Haustür" verübt werden. Das Gesetz sollte Kursche zufolge eigentlich dazu dienen, den Nährboden zu entziehen, aus dem dieser Terror entsteht. Außerdem sei die Frage offen, was man unter einem europäischen, aufgeklärten Islam verstehen könne. Krusche verstand demzufolge nicht, warum zwischen Islam und Islamismus differenziert wird, das eine könne man vom anderen nicht trennen, meinte er. "Mit dem Gesetz wird der Kampf gegen Radikalisierung nicht gelingen", sagte Krusche, denn es sei in Wahrheit nur ein "Placebo" für die Bevölkerung. Solange Predigten in anderen Sprachen erlaubt sind, werde man Radikalisierung nicht hintanhalten können. Auch sein Fraktionskollege Christoph Längle (F/V) fand ausschließlich negative Worte und prognostizierte, schon bald wieder über dieses "unsinnige Gesetz" zu sprechen. 

SPÖ will aufgeklärten Islam fördern

Klar hinter das neue Islamgesetz stellten sich Elisabeth Grimling (S/W) und Stefan Schennach (S/W). Dieses sei durch die Schaffung eines verbindlichen Rahmens für das religiöse Leben der MuslimInnen ein Schritt in die richtige Richtung und trage zur Integration in die Gesellschaft bei, wie Grimling meinte. Staaten, in denen Menschen muslimischen Glaubens leben, seien aufgerufen, der Europäischen Menschenrechtskonvention, zu der sich auch Österreich klar bekannt habe und in welcher Religionsfreiheit geregelt sei, durch innerstaatliche Regelungen zu entsprechen. Die bisherige gesetzliche Regelung in Österreich über die äußeren Rechtsverhältnisse stammen aus dem Jahr 1912 und entsprechen damit nicht mehr den heutigen Erfordernissen eines modernen Rechtsstaates, geht es nach Grimling. Ihr Fraktionskollege Schennach wehrte sich gegen die Ausführungen der FPÖ, wonach der Islam nicht zu Österreich gehöre und sprach sich vehement dafür aus, den europäischen, aufgeklärten Islam zu fördern und zu unterstützen. Dass der Islam, wie viele andere Religionen bisher, heute eine dunkle Zeit durchlebe, sei sichtbar, dagegen müsse man in aufklärerischer Weise ankämpfen. Aus diesem Grund sei besonders die Regelung für eigene Universitätsinstitute zu begrüßen. 

ÖVP: Neues Islamgesetz ist nach über 100 Jahren höchst notwendig

Positiver Rückenwind aus der Länderkammer kam von Gottfried Kneifel (V/O), der es als höchst notwendig erachtete, das Islamgesetz nach über 100 Jahren zu adaptieren, um den neuen gesellschaftspolitischen und religiösen Strömungen Rechnung zu tragen. Zustande gekommen sei es unter der Mitwirkung der Dachverbände, zudem erneuere es die Position Österreichs als Vorreiter in dieser Frage, wie Kneifel meinte. "Das ist ein Gesetz, das die Beziehungen zu einer Religionsgemeinschaft regelt, aber kein Anti-Terrorgesetz oder Sicherheitsgesetz", bemühte sich der Bundesrat außerdem um Klarstellung. Seiner Meinung nach könne das Gesetz einen wesentlichen Beitrag zum besseren Zusammenleben und Respekt von unterschiedlichen Religionsgemeinschaften leisten. Die von der FPÖ gestartete Diskussion um die österreichische Zugehörigkeit des Islam sei Kneifel zufolge "Wortklauberei", es sei allgemein anerkannt, dass es in Österreich mehr als 500.000 StaatsbürgerInnen islamischen Glaubens gibt.

Grüne: Neues Islamgesetz verursacht Ungleichbehandlung

Ungleichbehandlung und dramatische Schlechterstellung im Vergleich zu anderen Religionsgesetzen, etwa aufgrund des Verbots der Auslandsfinanzierung sind mitunter die Gründe, warum sich die grüne Bundesratsfraktion gegen das neue Islamgesetz ausgesprochen hat. Außerdem ist es verfassungsrechtlich nicht hieb- und stichfest, geht es nach Efgani Dönmez (G/O). Obwohl manche Punkte begrüßenswert seien, widerspreche es den Grundsätzen der österreichischen Republik und der Laizität.

Dönmez ging auch auf die Debatte des Islam als Teil Österreichs ein, wobei er unmissverständlich festhielt, dass es keinen Widerspruch darstelle, gleichzeitig Österreicher und Moslem zu sein. "Nach der Definition der FPÖ gehöre ich nicht zu Österreich", sagte er. Was nach Dönmez zu kritisieren sei, ist der politische Einfluss, die Instrumentalisierung einer Religion, um daraus "politischen Benefit" zu ziehen, wie er ausführte. Das würde nämlich auch islamistischen Gruppierungen in die Hände spielen, weil sie sich damit in die Opferrolle begeben könnten. Im Zusammenhang mit dem König Abdullah-Zentrum in Wien appellierte er im Besonderen an die ÖVP, Menschenrechte nicht hinter wirtschaftspolitische Interessen zu stellen, zumal das Zentrum nichts mit interkulturellem und interreligiösem Dialog zu tun habe.

Ostermayer: Islamgesetz ist ein Religions-, aber kein Anti-Terror-Gesetz

Bundesminister Josef Ostermayer, der zusammen mit Integrationsminister Sebastian Kurz den Gesetzentwurf initiiert hat, machte klar, dass es sich beim neuen Islamgesetz um ein Religions-, aber kein Polizei- oder Anti-Terror-Gesetz handelt. Die internationale Anerkennung für das Gesetz sei nicht das Wichtigste, aber trotzdem ein Gradmesser, ob sorgfältig gearbeitet wurde oder nicht, wie Ostermayer meinte. Der Bedarf nach Adaptierung des Islamgesetzes war gegeben, weil sich Dinge seit 1912 deutlich verändert hätten. Wichtig sei etwa, dass Prediger in Österreich ausgebildet werden. Was die Seelsorge betrifft, wandte sich der Minister entschieden gegen die Ausführungen von Mühlwerth (F/W). "Wenn die Privatheit in der Seelsorge, im Spital nicht mehr gewährleistet ist, dann ist der Staat am Ende", quittierte er die Vorwürfe der FPÖ, denn das wäre der radikalste Eingriff in einem demokratischen Rechtsstaat. Ob jemand Deutsch, Türkisch oder Arabisch mit einem Patienten spricht, sei seine oder ihre eigene Angelegenheit. (Fortsetzung Bundesrat) keg


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