Parlamentskorrespondenz Nr. 232 vom 17.03.2015

Neu im Familienausschuss

Selbstbehalte, minderjährige Flüchtlinge, Anrechnung von Kindererziehungszeiten, Familienstudie, Kinderbetreuungsgeld

Team Stronach und FPÖ für Abschaffung des Krankenhaus-Selbstbehalts für Kinder und Jugendliche

Wien (PK) - Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen zahlen Eltern für ihr Kind je nach Bundesland zwischen 17,50 € und 20,10 € pro Aufenthaltstag im Krankenhaus, heißt es in einem Entschließungsantrag des Team Stronach (894/A(E)). Diese verpflichtende Kostenbeteiligung werde zunehmend zur finanziellen Belastung für die Familien, wobei vor allem jene mit chronisch kranken Kindern besonders betroffen seien. Da die Abschaffung des Spitals-Selbstbehalts für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr im Regierungsabkommen versprochen wurde, wäre es nun angebracht, diese Maßnahme so rasch wie möglich umzusetzen, fordert Leopold Steinbichler.  

Mit einer ähnlichen Forderung wenden sich auch die Freiheitlichen an die Gesundheitsministerin: Bis zum 1. Juli 2015 soll auf der Grundlage der aktuellen Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie ein Maßnahmenkatalog zur Abschaffung des Selbstbehalts bei Krankenhausaufenthalten von Kindern und Jugendlichen vorgelegt werden (970/A(E)).  Die FPÖ habe bereits im Jahr 2009 einen entsprechenden Antrag eingebracht, der von SPÖ und ÖVP jedoch vertagt wurde, kritisiert Anneliese Kitzmüller.

NEOS: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen durch Jugendwohlfahrt betreut werden

Als inakzeptabel bezeichnen die NEOS die derzeitige Situation von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) in Österreich (934/A(E)). Per Stand Anfang Februar befinden sich momentan 742 junge Menschen in den diversen Bundesbetreuungsstellen des Innenministeriums, wobei oftmals nicht die notwendigen Bedingungen für Minderjährige geboten werden. Da in den letzten Monaten die Zahl der unbegleiteten Jugendlichen gestiegen ist und die Bundesländer es nicht geschafft haben, genügend neue Plätze in der Grundversorgung bereitzustellen, müssen die Flüchtlinge oft monatelang in der Bundesbetreuung verbleiben. Dort ist aber nur ein Betreuer bzw. eine Betreuerin für mehr als 100 Jugendliche zuständig, wohingegen in der Grundversorgung ein Betreuungsverhältnis von maximal 1:20 vorgesehen ist, erläutert Nikolaus Scherak. Die NEOS schließen sich daher der Forderung von Volksanwalt Günther Kräuter an, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nicht anders zu behandeln als österreichische Kinder und Jugendliche. Außerdem sollten sie ab Einbringung des Asylantrags der Jugendwohlfahrt unterstellt werden.

FPÖ für Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit pro Kind

Für die Anrechnung von vier vollen Jahren Kindererziehungszeit pro Kind in der Pensionsversicherung setzt sich die FPÖ-Mandatarin Anneliese Kitzmüller (897/A(E)) ein. Anspruch auf die maximale Anrechnungszeit (48 Kalendermonate) haben Mütter derzeit aber nur dann, wenn sie entweder nur ein Kind bekommen oder der Abstand zwischen den Kindern jeweils mehr als vier Jahre beträgt. Da jedes Kind gleich viel wert ist, müsse diese Benachteiligung rasch beseitigt werden, fordern die Freiheitlichen.

FPÖ: Bewertung der ökonomischen Leistungen der Familien für die Gesellschaft

Laut Universitätsprofessor Wolfgang Mazal gibt es im Bereich der Familienforschung in Österreich noch Nachholbedarf, da weder tragfähige statistische Zahlen, was Kinder "kosten", noch Ansätze zu einer volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung vorliegen, zeigt ein weiterer Entschließungsantrag der Freiheitlichen auf (917/A(E)). Die Erhebung dieser Daten wäre aus Sicht der FPÖ aber eine wesentliche Voraussetzung für eine effiziente und zielgerichtete Familienpolitik. Anneliese Kitzmüller fordert daher die Durchführung einer Studie, die die Ermittlung der von den unterhaltspflichtigen Personen zu tragenden materiellen und finanziellen Kosten und Aufwendungen für Kinder sowie eine Bewertung der ökonomischen Leistungen der Familien für die Gesellschaft zum Ziel hat.

FPÖ will bessere Unterstützung für Familien mit Folgegeburten im Bezugszeitraum des Kinderbetreuungsgeldes

  

Die Freiheitlichen weisen in einem Entschließungsantrag auf die problematische Regelung hin, dass der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld spätestens mit Ablauf jenes Tages endet, welcher der Geburt eines weiteren Kindes vorangeht (918/A(E)). Dies führe in der Praxis dazu, dass die Frage der Minimierung eines möglichen finanziellen Verlustes durch sich allenfalls überschneidende Zeiträume des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld in die Familienplanung miteinbezogen wird, gibt Anneliese Kitzmüller zu bedenken. Im Sinne einer gerechteren Lösung fordert sie daher, dass im Fall von Folgegeburten das Kinderbetreuungsgeld für beide Kinder ausbezahlt wird.

NEOS für bessere Information der AntragstellerInnen von Kinderbetreuungsgeld

Seit vergangenem Jahr ist es möglich, gegenüber dem zuständigen Krankenversicherungsträger einmalig einen Änderungswunsch bezüglich der gewählten Bezugsvariante des Kinderbetreuungsgelds (KBG) bekannt zu geben. Dafür ist laut Gesetz eine Frist von 14 Kalendertagen einzuhalten, was in der Praxis aber oft schwierig ist, urteilt Beate Meinl-Reisinger. So sei es z.B. zu Fällen wie jenen eines Wiener Paares gekommen, das aufgrund eines EDV-Fehlers bei der Antragstellung und der späten postalischen Information seitens der WGKK um rund 10.000 € weniger Kinderbetreuungsgeld erhalten hat als ursprünglich angenommen. Um solche Probleme in der Zukunft zu vermeiden, soll durch eine Änderung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes festgelegt werden, dass seitens des zuständigen Krankenversicherungsträgers ein Bestätigungsschreiben binnen 14 Tagen ab Antragstellung zu ergehen hat. Im Falle einer elektronischen Antragstellung soll umgehend eine Bestätigung an die zwingend bekannt zu gebende Email-Adresse übermittelt werden, heißt es im Antrag der NEOS (942/A). Die Schreiben sollen zudem transparent und bürgernah gestaltet sein, die gewählte Variante müsse daraus eindeutig zu entnehmen sein. (Schluss) sue