Parlamentskorrespondenz Nr. 234 vom 17.03.2015

Noch viele offene Detailfragen bei EU-Investitionsoffensive

Schelling im EU-Unterausschuss: Beteiligung Österreichs erst, wenn Spielregeln klar sind

Wien (PK) – "Es sind noch viele Detailfragen offen", betonte heute Finanzminister Hans Jörg Schelling im EU-Unterausschuss des Nationalrats zur Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), der der Umsetzung der europäischen Investitionsoffensive dient. Vor allem sei noch nicht geklärt, welche Auswirkungen eine Beteiligung Österreichs auf das Maastricht-Defizit haben wird. Nach den jetzigen Kriterien würden öffentliche Investitionen den Schuldenstand in die Höhe treiben. Österreich werde über eine Beteiligung daher erst dann entscheiden, wenn die Spielregeln klar auf dem Tisch liegen, sagte Schelling. Es könne nicht sein, dass die EU-Kommission den Mitgliedstaaten zuerst über den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit den dazu gehörenden Gesetzespaketen - "Six-Pack" und "Two-Pack" - Auflagen erteilt und die Länder dann für Maßnahmen im Rahmen der Investitionsoffensive bestraft werden.

Er habe daher auch darauf bestanden, dass es neben der direkten Investition in den EFSI auch die Möglichkeit gibt, die Projekte über die nationalen Förderbanken zu unterstützen. In diesem Zusammenhang müssten aber noch einige Punkte hinsichtlich des Beihilfenrechts geklärt werden. Wie der Finanzminister berichtete, haben Deutschland, Frankreich und Italien je 8 Mrd. € von ihren Förderbanken als Beitrag zugesagt, Spanien 1,5 Mrd. €.

Keine Finanzierung der Atomenergie

Mit Hilfe des Fonds sollen in den nächsten drei Jahren für private und öffentliche Investitionen zusätzlich rund 315 Mrd. € mobilisiert werden. Der Fonds soll über ein Grundkapital von 21 Mrd. € verfügen, 5 Mrd. € kommen von der Europäischen Investitionsbank (EIB), die weiteren 16 Mrd. € sind EU-Garantien. Der EFSI soll bereits im Herbst dieses Jahres seine operative Tätigkeit aufnehmen können. Nachdem im ECOFIN, dem Rat der Finanzminister, und im Gouverneursrat die entsprechenden Vorarbeiten dafür geleistet wurden, wird derzeit mit dem Europäischen Parlament verhandelt, das zustimmen muss.

Die Initiative geht auf einen Vorschlag von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker zurück. Ziel ist es, die infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise schwächelnde Wirtschaft in der EU anzukurbeln und vor allem kleineren und mittleren Unternehmen einen besseren Zugang zu Finanzmitteln zu ermöglichen. Im Mittelpunkt der Fondstätigkeit steht die Finanzierung von Projekten mit höherem Risikoprofil.

Gefördert wird laut Papier der EU-Kommission der Ausbau der Infrastruktur, Investitionen in Bildung, Gesundheit, Forschung, Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie und Innovation, ferner der Ausbau erneuerbarer Energien und Verbesserung der Energieeffizienz sowie Vorhaben in den Bereichen Umwelt, natürliche Ressourcen, Stadtentwicklung und Soziales.

Für die Förderung werden Kriterien festgelegt, wobei Österreich durchgesetzt hat, dass keine Finanzierung der Atomenergie aus diesem Programm erfolgt, wie der Finanzminister gegenüber den Ausschussmitgliedern unterstrich. Projekte würden dann gefördert, wenn sie innovativ und ökologisch nachhaltig sind und Europa weiterbringen. Man habe den Fonds in diesem Sinne auch für grenzüberschreitende Projekte aufgemacht. Die Projekte sollten auch innerhalb von drei Jahren realisiert werden können.

Qualität entscheidend für Förderung der Projekte

Österreich habe 21 Projekte eingereicht, berichtete der Finanzminister, welche Projekte schlussendlich gefördert werden, soll von deren Effektivität im Hinblick auf Wachstum, Beschäftigung und europäischem Mehrwert abhängen. Der Zuschlag für die Projekte dürfe rein von deren Qualität abhängen, und nicht aus politischen oder geografischen Überlegungen erfolgen, hielt Schelling gegenüber EU-Abgeordneter Barbara Kappel (F) und Grün-Mandatar Bruno Rossmann fest. Kappel hatte auch kritisiert, dass zur Finanzierung des EFSI auf Mittel der Forschungsförderung zurückgegriffen werde, etwa auf Gelder für Horizon 2020. Dieser Fonds habe eine Hebelwirkung von 1 zu 13, was sehr gut sei, wohingegen die Hebelwirkung aus den Mitteln des EFSI ihrer Meinung nach weit unter dem Verhältnis von 1 zu 15 liegen werde. Auch Bruno Rossmann (G) und Matthias Strolz (N) erkundigten sich nach der Umschichtung von Geldern der Forschungsförderung.

Schelling führte dazu aus, dass der EU-Haushalt erst vor kurzem verabschiedet worden sei und man diesen nicht noch einmal aufschnüren wollte. Deshalb seien Umschichtungen geplant, wie diese genau aussehen, sei aber noch nicht entschieden.

Im ECOFIN habe man sich auch auf den Grundsatz geeinigt, dass alles, was vom EFSI gefördert wird, eine Ergänzung zu den Projekten der EIB darstellt, auf keinen Fall aber bisherige Investitionen ersetzen dürfe, informierte Schelling.

Organisation des Fonds

In seiner Stellungnahme wies Schelling darauf hin, dass man auf eine extrem schlanke Organisation bedacht gewesen sei. Als Organe des Fonds sind ein Lenkungsrat und ein Investitionsausschuss vorgesehen. Der Lenkungsrat beschließt im Einklang mit den Politischen Leitlinien der Kommission über allgemeine Ausrichtung, Investitionsleitlinien, Risikoprofil, strategische Grundsätze und Portfoliostrukturierung des Fonds. Die Mitglieder des Lenkungsrats werden von den Parteien, die einen Beitrag zur Risikoübernahmekapazität leisten, ernannt. Gegen die Stimmen der Kommission oder der EIB kann keine Entscheidung getroffen werden.

Dem Investitionsausschuss, der dem Lenkungsrat gegenüber rechenschaftspflichtig ist, gehören sechs unabhängige Wirtschaftsfachleute und ein geschäftsführender Direktor bzw. eine Direktorin an. Der Ausschuss prüft spezifische Projekte und entscheidet ohne geografische oder sektorenbezogene Quoten, welche Projekte aus dem EFSI gefördert werden.

Der Verordnungsvorschlag umfasst auch den Aufbau einer Europäischen Plattform für Investitionsberatung (European Investment Advisory Hub - EIAH), die bei der Ermittlung, Vorbereitung, Entwicklung und Finanzierung von Projekten in der Union helfen soll. Eine beratende Aufgabe kommt ihr ferner zu, wenn es um die Nutzung innovativer Finanzierungsinstrumente und öffentlich-privater Partnerschaften geht.

Außerdem wird ein europäisches Investitionsprojekteverzeichnis eingerichtet, damit sich Investoren besser über laufende und künftige Projekte informieren können.

Die Errichtung eines EU-Garantiefonds ist als "Liquiditätspuffer" gedacht. Mit dieser Möglichkeit der Rückversicherung will man risikoreiche Investitionen erleichtern. Die finanzielle Ausstattung erfolgt nach und nach mit Mitteln aus dem EU-Haushalt und soll bis 2020 insgesamt 8 Mrd. € betragen.

Abgeordnete äußern Zweifel an Erreichung des Investitionsschubs von 315 Mrd. €

Im Rahmen der Diskussion wurden von Angelika Winzig (V), Josef Cap (S), Barbara Rosenkranz (F), Bruno Rossmann (G) und Matthias Strolz (N) zahlreiche Detailfragen an den Finanzminister aufgeworfen. Seitens der FPÖ und der Grünen äußerten Barbara Rosenkranz und Bruno Rossmann Zweifel, ob der angestrebte Investitionsschub mit einem Volumen von rund 315 Mrd. € an Investitionen realistisch ist. Laut Josef Cap hingegen muss man dies primär auch als ein psychologisches Signal sehen, was positiv sei.

Rossmann befürchtete auch, dass in erster Linie Projekte im Rahmen des Public-Private Partnership (PPP) gefördert werden, die durchwegs teurer sind als öffentlich finanzierte Projekte. Nach Auffassung Rossmanns wäre hier vor allem die öffentliche Hand gefordert, nachhaltige Investitionen, etwa in die Energiewende, zu tätigen. (Fortsetzung EU-Unterausschuss) jan