Parlamentskorrespondenz Nr. 238 vom 18.03.2015

Faymann steht voll hinter Entscheidung zur Abwicklung der HETA

Sondersitzung des Nationalrats zu neuesten Entwicklungen der Hypo-Abbaubank HETA als Vorgeschmack zum Untersuchungsausschuss

Wien (PK) – Er trage die Entscheidung von Finanzminister Hans Jörg Schelling, die Hypo-Abbaueinheit HETA unter das seit Jänner dieses Jahres geltende Bankenabwicklungsgesetz zu stellen, vollinhaltlich mit, bekräftigte heute Bundeskanzler Werner Faymann in der Sondersitzung des Nationalrats. Diese war aufgrund eines Verlangens der FPÖ und der Grünen einberufen worden. Auf der Regierungsbank hatte fast die gesamte MinisterInnen- und StaatsekretärInnenriege Platz genommen, die Debatte gab einen Vorgeschmack auf den kommenden Untersuchungsausschuss.

Faymann: Eine zufriedenstellende Lösung gibt es nicht

Der Finanzminister und die Regierung hätten keine Auswahlmöglichkeit zwischen einer optimalen und zufriedenstellenden Lösung gehabt, betonte der Kanzler in seiner Erklärung. Hätte Kärnten die enormen Haftungen nicht übernommen, stünde man jetzt nicht vor den Problemen. Dazu komme, dass dabei auch kriminelle Vorgänge im Spiel gewesen seien. So sei die Bundesregierung vor drei Alternativen gestanden: Die HETA weiterhin mit Steuergeldern zu finanzieren; eine Insolvenz einzuleiten, wodurch die Landeshaftungen sofort schlagend geworden wären; und schließlich die Abwicklung, die ein Zahlungsmoratorium ermöglicht.

Faymann ging dann auf die jüngsten Vorgänge ein und erinnerte daran, dass am 27. Februar 2015 der HETA-Vorstand die Finanzmarktaufsicht (FMA) über das vorläufige Ergebnis des sogenannten Asset Quality Review informiert und einen Wertberichtigungsbedarf in einer Bandbreite zwischen 5,1 bis 8,7 Mrd. € festgestellt habe. Dem stünde ein Eigenkapital in der Höhe von 1,1 Mrd. € zur Verlustabdeckung gegenüber. Auf Basis der Ergebnisse von Wirtschaftsprüfern wurde dann vom Vorstand ein "most realistic impact" im Wert von 5,7 Mrd. € genannt, berichtete der Kanzler. Daraufhin seien die HETA und die FMA an das Finanzministerium mit dem Ersuchen um eine Stellungnahme hinsichtlich der Bereitschaft zu weiteren Kapitalmaßnahmen herangetreten. Der Vorstand der HETA habe in diesem Zusammenhang einen Kapitalbedarf von 4,6 bis 7,6 Mrd. € angegeben.

Es sei der besondere Verdienst des Finanzministers gewesen, sagte Faymann, alle zur Verfügung stehenden Optionen und die Konsequenzen für die Bonität des Landes mit einer Expertengruppe zu beraten. Bundesminister Schelling habe daraufhin am 1. März der FMA mitgeteilt, dass die Republik Österreich als Eigentümerin keine weiteren kapital- und liquiditätsstärkende Maßnahmen mehr setzen werde. Die FMA habe dann im Zuge dessen auf Basis eines Gutachtens der Oesterreichischen Nationalbank ein Abwicklungsverfahren eingeleitet. Diese Vorgangsweise der FMA sei vom Finanzminister befürwortet worden und die Bundesregierung habe das noch am selben Tag zustimmend zur Kenntnis genommen, informierte Faymann das Plenum.

Die gesetzliche Möglichkeit der Abwicklung basiere auf einer europäischen Richtlinie, die es auch ermögliche, die Beteiligung der Gläubiger sowie ein Moratorium über alle Verbindlichkeiten bis März 2016 anzuordnen. Bis dahin würden keine Schulden getilgt und keine Zinsen bezahlt, hielt Faymann fest. Damit sei das Insolvenzverfahren verhindert worden und auch die Haftungen für die HETA würden nicht schlagend. Der Verkauf des Südosteuropa-Netzwerks der Hypo sei aber weiterhin möglich.

Schelling: Jede Entscheidung birgt ein Restrisiko in sich

Er trage zwar nicht die Verantwortung für den Hypo-Skandal, stellte Finanzminister Hans Jörg Schelling fest, er übernehme aber die Verantwortung, diesen schweren Rucksack zu Ende zu bringen. Wie der Bundeskanzler, bewertete auch Schelling die getroffene Entscheidung zur Abwicklung als den bestmöglichen Weg, wobei er einräumte, dass auch diese Entscheidung ein gewisses Restrisiko in sich berge. Jedenfalls gebe es nun einen Weg, wie man es schaffen könne, keine Steuergelder mehr in die HETA fließen zu lassen, merkte er an. Hätte man einen Konkurs ausgelöst, dann wären nicht nur die Landeshaftungen schlagend geworden, sondern der Käufer der Balkan-Töchter der Hypo wäre berechtigt gewesen, aus dem Vertrag auszusteigen.

Die Abwicklung aufgrund des Bankenabwicklungsgesetzes (BaSAG) sei auch durch den europäischen Rechtsrahmen viel besser abgesichert als wenn es nur ein nationales Gesetz gebe, stellte Schelling fest und wies auch auf den Befund der europäischen Kommission hin, dass die Bundesregierung richtig gehandelt habe. Schelling zitierte ferner einen CSU Abgeordneten, der zugegeben hat, dass diese Lösung mit dem Moratorium alternativlos ist, sollte der Asset Quality Review stimmen. Die Republik stehe zu ihren Verpflichtungen, stellte Schelling unmissverständlich klar und machte auch deutlich, dass das Moratorium keine Haftungen, die Kärnten eingegangen ist, auslöscht. Er kritisierte in diesem Zusammenhang scharf die damalige Kärntner Politik, die in den Jahren 2004-2007 ein zusätzliches Haftungsrisiko in der Höhe von 9 Mrd. € eingegangen ist.

Der Finanzminister verteidigte auch sein Vorgehen gegenüber den Bundesländern. Er habe diese deshalb nicht sofort informiert, weil sie Eigentümer der Landes-Hypos sind. In einem Verfahren, wo es um grundsätzliche Fragen der Gläubiger- und der Insiderinformation geht, wo Fragen im Raum stehen, wie der Kapitalmarkt darauf reagiert, sei sensibel vorzugehen. Der Bund hafte nicht für die Bundesländer, hielt Schelling fest und bestätigte, dass die Länder zu ihren Haftungen weiterhin stehen. (Fortsetzung Nationalrat) jan