Parlamentskorrespondenz Nr. 271 vom 25.03.2015

Nationalrat beschließt antraglose Familienbeihilfe

Eltern ersparen sich ab 1.5.2015 einen Amtsweg

Wien (PK) – Für den Bezug von Familienbeihilfe müssen Eltern in Zukunft keinen Antrag mehr stellen. Durch eine heute vom Nationalrat einstimmig beschlossene Änderung im Familienlastenausgleichsgesetz ersparen sich Eltern ab 1.5.2015 einen Behördengang und erhalten bei Vorliegen aller Voraussetzungen die Familienbeihilfe automatisch auf das Konto überwiesen, was in der Debatte von allen Fraktionen als wesentliche Verwaltungsvereinfachung begrüßt wurde. Nicht durchsetzen konnte sich das Team Stronach mit seinen Anträgen auf jährliche Valorisierung der Familienleistungen und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld. In der Minderheit blieb auch der Vorstoß der NEOS in Richtung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im Bereich der elementaren Bildung.

Große Zufriedenheit über Verwaltungsvereinfachung drückte Georg Strasser (V) aus. Die Daten für die Auszahlung der Familienbeihilfe werden in Zukunft über das Zentrale Personenstandsregister, das seit letztem Herbst in Betrieb sei, automatisch abgefragt. In Zukunft würden damit rund 80.000 Familien pro Jahr von diesem Projekt der Verwaltungsvereinfachung, das Vorbildwirkung für andere Bereiche habe, profitieren. Zudem seien rasch Einsparungseffekte zu erwarten, meinte er. Auch ÖVP-Mandatar Michael Hammer betonte die Einsparung von bürokratischem Aufwand durch die neue Regelung und erinnerte daran, dass die Familienbeihilfe weiter aufgewertet wird.

Angela Lueger (S) sah in der Änderungen ebenfalls einen Schritt zur Entlastung der Familien. Sie hoffe allerdings, dass die Umsetzung des Projekts so reibungslos erfolgen werde, wie das Familienministerium ankündige. Im Gesetz werde festgehalten, dass auf die Auszahlung der Familienbeihilfe nach dem neuen System kein Rechtsanspruch bestehe. Darin zeige sich eine eventuelle Schwachstelle zu Lasten der Familien. Auch die SPÖ-Abgeordneten Gisela Wurm und Wolfgang Knes (S) zeigten sich erfreut über die Verwaltungsvereinfachung. In Österreich geschehe sehr viel für die Familien, etwa durch den Ausbau einer hochqualitativen Kinderbetreuung, unterstrich Wurm. Knes betonte, die SPÖ werde genau darauf achten, dass eventuell auftretende Probleme der neuen Regelung rasch ausgeräumt werden.

Grundsätzlich positiv bewertet wurden die Neuerung auch von Edith Mühlberghuber (F). Wichtig sei allerdings, dass auch künftig der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich überprüft werde, monierte sie. Allerdings dürfe diese kleine Entlastung nicht davon ablenken, dass die österreichischen Familien vielfach großen Belastungen ausgesetzt sind, so die rednerin.

Für Daniela Musiol (G) stellt die Novelle zwar keinen sehr großen Schritt dar, aber er bedeute doch eine Entlastung der Familien von Bürokratie. Sie gratuliere der Regierung zu diesem Schritt, der konstruktiv und praxisorientiert sei. Um Österreich familienfreundlicher zu machen, brauche es jedoch noch andere Maßnahmen, da noch nicht alle Familienmodelle gleich behandelt werden, sondern manche, etwa Familien gleichgeschlechtlicher PartnerInnen, klar benachteiligt sind.

Er hoffe, dass der von Abgeordnetem Strasser anlässlich der vorliegenden Novelle beschworene Reformgeist sich auch weiterhin zeige, umriss Leopold Steinbichler vom Team Stronach seine Erwartungen. Wie seine Vorrednerin wies auch Steinbichler auf Belastungen für die Familien hin und nannte insbesondere AlleinerzieherInnen und Mehrkindfamilien, die mit schlechten finanziellen Rahmenbedingungen zu kämpfen hätten.

Nach der Erhöhung der Familienbeihilfe und ihrer monatlichen Auszahlung werde nun ein weiterer wesentlicher Baustein zum familienfreundlichen Österreich gesetzt, stellte Familienministerin Sophie Karmasin fest. Erstmals übermittle der Staat proaktiv den Familien eine Geldleistung. Das sei eine grundsätzliche Haltungsänderung der staatlichen Verwaltung, betonte Karmasin. Auch nütze man die neuen Technologien optimal für die Verringerung von Verwaltungsaufwand. Befürchtungen, wonach es keine reibungslose Abwicklung der Familienbeihilfe nach dem neuen System geben werde, sind laut Karmasin unbegründet.

Valorisierung der Familienleistungen, Aus für Zuverdienstgrenze, Dienstleistungsscheck: Keine Mehrheit für Oppositionsanträge

Kein Gehör fand Team Stronach-Abgeordneter Leopold Steinbichler mit seinen Forderungen nach jährlicher Valorisierung der Familienleistungen und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld. In der Minderheit blieb zudem auch seine im Zuge der Debatte eingebrachte Initiative auf Abschaffung des Selbstbehalts bei Krankenhausaufenthalten von Kindern und Jugendlichen.

ÖVP-Abgeordnete Angela Fichtinger kommentierte die Anträge mit den Worten, die Absichten seien durchaus löblich, es fehlen aber die Vorschläge für die Finanzierung. Sie erinnerte ebenfalls wie Angela Lueger und Andrea Kuntzl (beide S) an die zahlreichen Maßnahmen der Familienförderung und erwartete sich auch positive Auswirkungen auf die Familien durch die kommende Steuerreform.

Unterstützt wurden die Anträge Steinbichlers hingegen von den FPÖ-Mandatarinnen Anneliese Kitzmüller und Carmen Schimanek, die beide der ÖVP vorwarfen, selbst immer wieder diese Forderungen zu erheben, es dann aber bei bloßen Lippenbekenntnissen zu belassen. Gegen den Wegfall der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld sprach sich Daniela Musiol von den Grünen aus. Dies würde dazu führen, dass vor allem Väter wieder voll arbeiten und die Last bei den Müttern verbleibt, argumentierte sie, wobei ihr SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger beipflichtete. Wenig Positives konnte Beate Meinl-Reisinger (N) einer jährlichen Valorisierung der Familienleistungen abgewinnen. Besser wäre es, stärker auf Sachleistungen zu setzen, wandte sie ein.

Kein Erfolg war auch dem Antrag der NEOS auf Schaffung eines Scheckmodells für Dienstleistungen im elementaren Bildungsbereich beschieden, von dem sich Beate Meinl-Reisinger (N) einen Schritt zu mehr Qualität und Wettbewerb erwartete. Nicht durchsetzen konnten sich die NEOS überdies mit ihren Initiativen in Richtung einer Grundsatzgesetzgebung des Bundes im Bereich des Hort- und Kindergartenwesens sowie auf Zertifizierung der Kinderbetreuungseinrichtungen.

Gutscheine bringen keine wirkliche Entlastung der Familien von den Kosten für die Kinderbetreuung, gab ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber zu bedenken, der den NEOS-Antrag überdies unter Hinweis auf den laufenden Ausbauprozess bei Kinderbetreuungsplätzen als überholt bezeichnete. Die freie Auswahl von Kinderbetreuungseinrichtungen würde zum Entstehen eines Zwei-Klassen-Systems bei der elementaren Bildung führen, warnte hingegen Daniela Holzinger von den Sozialdemokraten. Auch wäre der ländliche Bereich benachteiligt, zumal es hier nur ein sehr eingeschränktes Angebot gibt. Barbara Rosenkranz (F) vermisste bei dem von den NEOS vorgeschlagenen Scheckmodell eine Wahlfreiheit zwischen familiärer und außerhäuslicher Kinderbetreuung, während Grünen-Abgeordnete Daniela Musiol den Vorstoß als zu einseitig auf den städtischen Bereich zugeschnitten kritisierte. (Fortsetzung Nationalrat) sox/hof